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Obwohl die Strompreisbremse bereits in Kraft ist, haben Millionen Haushalte in Deutschland  
noch keinen Infobrief
über den neuen Preis erhalten
(FOCUS online berichtete)
. Verbraucherschützer laufen Sturm, verlangen von den Energieversorger schnelles Handeln.

Viele Haushalte wissen oft gar nicht, ob die Entlastung für sie gilt oder nicht.

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen entlastet werden. Und das bedeutet, dass sie möglichst ab März spüren, wie die Entlastung ausfällt und die Abschläge entsprechend reduziert werden. So sieht es das Gesetz vor“, heißt es etwa bei der Verbraucherschutzzentrale Sachsen.

Doch die Energieversorger schieben den schwarzen Peter den Softwareherstellern zu. Die Abrechnungssysteme können die Senkungen offenbar nicht verbuchen und brauchen Updates, die noch nicht geliefert wurden. Kundinnen und Kunden müssen sich also in Geduld üben.

Wichtig ist, dass die Haushalte ihren Strompreis kennen. Ist der Stromtarif teuer, lohnt sich ein Wechsel. „Fast die Hälfte der Deutschen kennt die Höhe ihres aktuellen Strom- oder Gastarifs nicht“, sagt auch Verivox-Energieexperte Thorsten Storck. Und weiter: Möglicherweise zahlen die Haushalte in Deutschland mehr für Strom als nötig.

Denn die Bundesregierung finanziert ihre Strompreisbremse aus Steuermitteln.

Was muss ich tun, wenn ich noch nicht kontaktiert wurde?

Geduld haben und selbst aktiv werden.

In der Regel werden die Haushalte im April oder Mai per Post angeschrieben.

Wer noch nicht informiert wurde, kann direkt beim Energieversorger anrufen. Aufgrund der großen Nachfrage kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Grundsätzlich müssen Kundinnen und Kunden wegen der Preisbremse nichts unternehmen. Die Stadtwerke München schreiben dazu: „Wir werden Sie schnellstmöglich schriftlich über die Auswirkungen der Entlastung informieren. Sie müssen nichts tun, wir kümmern uns um alles“.

Was Kundinnen und Kunden sonst noch tun können? Schauen Sie in Ihrem E-Mail-Postfach oder im Kundenportal Ihres Energieversorgers nach eventuellen Nachrichten Ihres Energieversorgers. Wenn Sie sich im Kundenportal eingeloggt haben, finden Sie unter „Postfach“, „Nachrichten“ oder „Meine Vertragsdaten“ auch Informationen zur Preisbremse.

Was tun, wenn ich den Brief bereits erhalten habe?

Dann ist eine Kennzahl wichtig. Schauen Sie, was Sie ohne Strompreisbremse pro Kilowattstunde bezahlen. Liegt der Preis über 50 Cent pro Kilowattstunde, sollten Sie überlegen, ob sich ein Wechsel lohnt. Denn diesen Preis müssen Sie für 20 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs bezahlen. Bei gut 3000 Kilowattstunden im Jahr sind das über 300 Euro.

Dabei liegt der günstigste verfügbare Stromtarif mit empfehlenswerten Konditionen derzeit im Bundesdurchschnitt bei rund 35 Cent und damit unter der staatlichen Preisobergrenze. Das gilt übrigens auch für Gastarife.

Haushalte sollten prüfen, ob es einen Anbieter gibt, der sie günstiger
als mit der Strompreisbremse beliefert.

Worauf muss ich beim Wechseln des Tarifs achten?

Zum Wechsel selbst brauchen Betroffene nur zwei Dinge: Die letzte Abrechnung des Strom- oder Gasanbieters, um den Verbrauch herauszulesen und die eigene Postleitzahl.

Beides müssen Interessierte in den Tarifrechnern eingeben. Sie erhalten dann eine Liste
mit verschiedenen Anbietern und ihren Tarifen.

Wie funktioniert der Tarif-Wechsel?

Ist der neue Tarif gefunden, wird der Wechsel über den neuen Anbieter abgewickelt. Mit einer Ausnahme: Will der Kunde schnell wechseln, muss er sich selber an seinen Anbieter wenden, da ein Wechsel immer eine Vorlaufzeit braucht.

Einige Anbieter akzeptieren neben der schriftlichen auch telefonische Kündigungen oder solche per E-Mail.

Auf welche Fristen muss ich achten?

In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Ansonsten gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Kündigungsfristen.



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