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Eigentlich hätten die Energieversorger die Haushalte in Deutschland schon im Februar über die geltende Strompreisbremse informieren müssen. Das hatten Verbraucherschützer gefordert, damit Betroffene bei hohen Preisen rechtzeitig den Anbieter wechseln können.

Doch noch warten viele Kunden auf Post von den Energieversorgern. Erste Kritik wird laut, weil die Strompreisbremse auch kompliziert ausgestaltet ist.

Mit der geltenden Energiebremse werden die Preise für Strom, Gas und Fernwärme gedeckelt. Kundinnen und Kunden zahlen nur für 20 Prozent des Vorjahresverbrauchs den vollen Tarifpreis. Für die restlichen 80 Prozent ist der Tarif pro Kilowattstunde gedeckelt.

Für Strom liegt die Preisbremse bei 40 Cent pro Kilowattstunde inklusive Steuern und Abgaben, für Gas bei 12 Cent pro Kilowattstunde und für Fernwärme bei 9,5 Cent. Abgerechnet wird über die Energieversorger. Sie müssen die Rabatte automatisch weitergeben.

Darum haben Sie noch keinen Brief erhalten

Wurden Haushalte noch nicht angeschrieben, könnte sich die Umsetzung verzögern. Energieversorger versichern betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass sie früher oder später zu ihrem Recht kommen. Doch Verbraucherschützern reicht das nicht.

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen entlastet werden. Und das bedeutet, dass sie möglichst ab dem März spüren, wie die Entlastung ausfällt und die Abschläge dementsprechend reduziert werden. So ist es nun mal einfach im Gesetz vorgesehen“, sagt etwa die Verbraucherschutzzentrale Sachsen.

Der Branchenverband BDEW betont, die Übertragung der Preisbremsen auf die verschiedenen Vertragsarten, die Berücksichtigung von Sonderfällen wie Umzüge oder Kündigungen, aber auch die unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas hätten zu einem komplexen Programmierungsaufwand geführt. Viele Systeme hätten umgestellt werden müssen.

„Wir haben eine hoheitliche Aufgabe übernommen, die Entlastung der Menschen, und das muss einmalig bleiben“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Es ist originäre Aufgabe des Staates
für die Entlastung der Menschen zu sorgen.“

Die Stadt- und Gemeindewerke hätten ihre Systeme rechtzeitig umstellen müssen, um die Briefe im Februar versenden zu können. Dies geschieht in vielen Fällen durch Updates des Softwareanbieters. Doch die Entwickler rollen die entsprechenden Änderungen erst mit Verzögerung aus. „Die müssen erst in der IT installiert, getestet und Fehler behoben werden. Das haben wir jetzt getan und ziehen jetzt noch die letzten Sachen glatt“, heißt es etwa bei den Stadtwerken Leipzig gegenüber dem MDR.

Was muss ich tun, wenn ich noch nicht kontaktiert wurde?

Geduld mitbringen und selbst aktiv werden.

In der Regel werden Haushalte per Post irgendwann im April oder Mai angeschrieben.

Wurden Sie bisher gar nicht informiert, können Sie direkt beim Energieversorger anrufen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es zu längeren Warteschleifen kommen.

Grundsätzlich müssen Kundinnen und Kunden bei der Preisbremse nichts tun. Die Stadtwerke München schreiben diesbezüglich: „Baldmöglichst werden wir Sie schriftlich über die Auswirkungen der Entlastung informieren. Sie müssen nichts tun, wir kümmern uns um alles“.

Was Kundinnen und Kunden sonst noch tun können? Suchen Sie in Ihrem E-Mail-Postfach oder im Kundenportal Ihres Anbieters nach möglichen Nachrichten Ihres Energieversorgers. Nach erfolgreicher Anmeldung im Kundenportal können Sie entweder unter der Rubrik „Postfach“, „Nachrichten“ oder „Meine Vertragsdaten“ auch Informationen zu der Preisbremse finden.

Lohnt es sich den Anbieter zu wechseln?

Grundsätzlich lohnt es sich, nach günstigeren Anbietern Ausschau zu halten. Dazu müssen Sie aber wissen, was Sie pro Kilowattstunde Strom bezahlen und wie hoch der günstigste Tarif bei einem anderen Energieversorger ist.

Laut den Vergleichsportalen Verivox und Check24 gibt es nach der Preisexplosion im vergangenen Jahr mittlerweile etliche Angebote für Strom- oder Gas-Neukunden zu Preisen, die unter den Preisdeckeln liegen. Es lohnt sich also
in vielen Fällen den Tarif zu wechseln.

Und so tappen
Sie nicht in die Strompreis-Falle.

Worauf muss ich beim Wechseln des Tarifs achten?

Zum Wechsel selbst brauchen Betroffene nur zwei Dinge: Die letzte Abrechnung des Strom- oder Gasanbieters, um den Verbrauch herauszulesen und die eigene Postleitzahl.

Beides müssen Interessierte in den Tarifrechnern eingeben. Sie erhalten dann eine Liste mit verschiedenen Anbietern und ihren Tarifen.

Wie funktioniert der Tarif-Wechsel?

Ist der neue Tarif gefunden, wird der Wechsel über den neuen Anbieter abgewickelt. Mit einer Ausnahme: Will der Kunde schnell wechseln, muss er sich selber an seinen Anbieter wenden, da ein Wechsel immer eine Vorlaufzeit braucht.

Einige Anbieter akzeptieren neben der schriftlichen auch telefonische Kündigungen oder solche per E-Mail.

Auf welche Fristen muss ich achten?

In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist üblicherweise einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Ansonsten gelten die vereinbarten Kündigungsfristen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind.



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