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Husten, Halskratzen, Schnupfen: Bei diesen Symptomen war bisher eine Krankschreibung ohne persönliches Erscheinen in der Arztpraxis möglich. Seit 2020 können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei leichten Atemwegserkrankungen auch telefonisch krankschreiben lassen.

Während der Corona-Pandemie wurde die Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen (G-BA) eingeführt. Sie gilt seit Freitag (31. März) nicht mehr.

Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA, erklärte, die telefonische Krankschreibung habe während der Pandemie ihren Zweck erfüllt – als „einfach zu handhabende Möglichkeit, leichte von schweren Krankheitsfällen zu trennen und volle Wartezimmer zu vermeiden“.

Aufgrund der aktuellen Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) läuft die Maßnahme nun aus. Man behalte sie aber im Auge und könne sie bei Bedarf sehr schnell wieder aktivieren, stellte Hecken klar.

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Muss ich wegen einer Krankmeldung zwingend in die Praxis?

Wer von Übelkeit oder Kopfschmerzen geplagt ist, muss für ein Attest nicht zwingend zum Arzt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich weiterhin auch online per Videosprechstunde krankschreiben lassen. Diesen Service bieten immer mehr Hausarztpraxen an.

Die Krankschreibung nach einer Videosprechstunde gilt in der Regel für höchstens sieben Kalendertage. Eine Folgekrankschreibung per Video ist nur möglich, wenn Patientinnen und Patienten zuvor persönlich in der Arztpraxis untersucht wurden. Die Folgekrankschreibung gilt dann auch für einen längeren Zeitraum.

Benötigt wird ein Computer, Tablet oder Smartphone mit Kamera. Außerdem erforderlich sind Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Videosprechstunden sind eine Kassenleistung.

Kann ich mein Kind auch über Video krankschreiben lassen?

Ja. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kinderarzt diese Möglichkeit anbietet, etwa über die App „Kinder- & Jugendarzt“. Es liegt am Ende außerdem immer im Ermessen des Mediziners, ob das Kind nicht doch zu einer Untersuchung in die Praxis kommen muss.

„Der Eindruck per Video ist nicht der gleiche wie in der Praxis. Aber in manchen Situationen kann es machbar und sinnvoll sein“, sagt der Kinderarzt Ronny Jung aus dem Vorstand des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).

Worauf muss ich bei der Video-Sprechstunde achten?

Damit Patienten die Videosprechstunde nutzen können, benötigen sie einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone mit Kamera. Wichtig sind Mikrofon, Lautsprecher und eine Internetverbindung. Videosprechstunden sind eine Kassenleistung.

Außerdem müssen Patienten der Praxis bekannt und dort in den letzten 24 Monaten mindestens einmal persönlich untersucht worden sein. Wer also noch nie persönlich in der Praxis war, kann nach einer Videosprechstunde nicht krankgeschrieben werden.

Ausgeschlossen sind Krankschreibungen, die nur auf einem Online-Fragebogen, einer Chat-Sprechstunde oder einem Telefonat basieren.

Patienten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Videosprechstunde, selbst wenn die Arztpraxis diese anbietet, sagt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Entscheidend ist die medizinische Einschätzung der behandelnden Ärzte.

Kann ein Arzt per Video nicht sicher feststellen, ob der Patient arbeitsunfähig ist, kann er ihn in die Praxis bitten.

Wie kommt die Krankschreibung bei mir an?

In der Regel per Post oder per E-Mail. Die AU für den Arbeitgeber wird seit Anfang des Jahres direkt über die Krankenkasse übermittelt.

Nach Angaben der KBV kommt es oft vor, dass einzelne Praxen verlangen, dass die Krankschreibung abgeholt wird. In diesem Fall müssen Patienten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abholen lassen – zum Beispiel von einem Angehörigen.



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