Hoffentlich haben Sie ihre Grundsteuererklärung bereits abgegeben, denn am 31. Januar war der Deadline-Tag. Dann musste die Feststellungserklärung für die Grundsteuer beim jeweiligen Finanzamt eingegangen sein.
Retour gibt es in einigen Wochen die Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag. Letzterer multipliziert mit dem Grundsteuer-Hebesatz der Stadt oder Gemeinde ergibt die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer. Achtung: Die Hebesätze werden sich aller Voraussicht nach noch ändern.
Doch warum überhaupt der Aufwand? Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Bemessungsmethode für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz erklärt und eine Reform der Grundsteuer angemahnt, welche den tatsächlichen Wert des Grundbesitzes besser widerspiegelt. Und an dieser Stelle kamen dann die Grundstücks- und Immobilieneigentümer ins Spiel.
Grundsteuererklärung – noch gut ein Drittel fehlt
Waren es zu Beginn vom Januar knapp die Hälfte aller Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung auf den Weg gebracht hatten, so meldeten etwa Berlin und Bayern kurz vor Abgabefrist: Knapp zwei Drittel der Grundsteuererklärungen sind da.
So klappt es mit der Grundsteuer-Erklärung
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Ursprünglich war die Abgabefrist auf Ende Oktober 2022 terminiert worden, um sie schließlich bis Ende Januar 2023 zu verlängern. „Eine weitere Fristverlängerung ist derzeit nicht geplant“, so ein Sprecher des Bayerischen Finanzministeriums.
Wir haben FOCUS-online-Nutzer gebeten, uns ihre Erfahrungen mit der neuen Grundsteuer zu senden – und die fallen gemischt aus.
Die größten Probleme gab es bei der Feststellungserklärung für die Grundsteuer
Zur Abgabe schrieb uns etwa ein Leser aus Hessen: „Ich habe das Formular angefordert, da ich 81 Jahre alt bin, und mit dem PC nicht zurechtkomme. Als ich mir die Formulare angesehen habe, war ich geschockt. Für mich ist alles unverständlich. Noch dazu hat sich an meinen Verhältnissen nichts geändert. (…) Ich habe mich bemüht Hilfe zu finden, aber alles vergebens. Nun stehe ich da, das Abschluss-Datum rückt näher, ich weiß nicht, was ich machen soll.“
Ein anderer meinte: „Um mit Elster die geforderte Erklärung abgeben zu können, muss man zum einen Immobilienmakler und Steuerberater oder Finanzbeamter sein. Die Erklärungen sind so widersprüchlich und verwirrend, dass nur mit viel Glück die Abgabe der Grundsteuererklärung gelingt. Dabei habe ich bei den verschiedensten Abfragen nach und nach alle Optionen angeklickt, um nach Prüfung vom Programm selbst, die richtige Option zu ermitteln. Eine einzige Katastrophe.“
Eine Leserin berichtete: „Kann es nicht, auch nicht mit Hilfe meiner Kinder. Werde am Montag zum Finanzamt gehen und warten, dass man mir hilft und wenn ich mich festkleben muss.“
Grundsteuererklärung? Für manche Hausbesitzer „absolute Lachpille“
Doch es gibt auch andere Stimmen, wie diese: „Ich hatte voll die Panik bezüglich der Erstellung der Grundsteuer. Muss aber jetzt sagen, das war eine absolute Lachpille. Man muss nur den Grundbuchauszug haben. Dauer einschließlich Abgabe keine 30 Minuten.“
Oder: „Bereits zu Beginn der Eingabemöglichkeit der Angaben zur Grundsteuerreform habe ich dies mit meinem Mobilfunktelefon durchgeführt. Als wenig begabter Mensch in solchen Dingen habe ich mich zunächst relativ problemlos bei Elster angemeldet und anschließend die Erklärung zur Grundsteuer eingegeben. Einige Fehlermeldungen wurden mir angezeigt, aber durch unbefangenes, naives einfach Drauflosprobieren behoben. Nach insgesamt ca. einer Stunde war ich durch mit dem ganzen Unsinn.
Grundsteuer – Der große Leitfaden – PDF
Die Reform für die neue Grundsteuer ist komplex – und fordert in diesem Jahr Eigentümer und Eigentümerinnen. Sie müssen beim Finanzamt einige Daten einreichen. Dabei müssen Sie ganz genau sein und spezielle Fristen beachten. In unserem großen Leitfaden erhalten Sie alle Informationen, die Sie wissen müssen kompakt zusammengefasst.
Meine Empfehlung: Bei der Eingabe nicht verkopfen und mit Galgenhumor die zahlreichen Fehlermeldungen beheben. Man muss sich nur auf das geistige Niveau der Verursacher dieser wenig kundenfreundlichen und typisch ‚verbeamteten‘ Eingabemaske einlassen, dann macht es sogar Spaß. Es ist so eine Art Computerspiel und wenn man es gelöst hat, scheint die Sonne (Glücksgefühl pur).
(…) Die Bearbeitungszeit meiner Angaben war sehr kurz und die neu ermittelten Steuerzahlungen liegen im Bereich der bisherigen Veranlagung. So what, don’t worry, be happy!”
Leser berichten von gestiegenem Grundsteuermessbetrag
Happy ist die Eigentümerin einer Eigentumswohnung aus Leipzig ganz und gar nicht: „Der bisherige, aktuelle Messbetrag für meine EW liegt bei 16,36 Euro, der Hebesatz bei 650 Prozent. Damit liegt meine Grundsteuer für die Eigentumswohnung bei jährlich 106,34 Euro. Das ist angemessen und wurde vor dem Kauf der EW so eingeplant. (…)
Das Schreiben vom Finanzamt Leipzig teilt mir nun einen neuen Steuermessbetrag von 64,43 Euro mit. Daraus ergibt sich unter der Voraussetzung des bisherigen Hebesatzes von 650 Prozent eine voraussichtliche Grundsteuer in Höhe von 418,795 Euro. Also das Vierfache bzw. 400 Prozent Erhöhung, ohne, dass wir als Eigentümer, die wir die Wohnung auch selbst bewohnen, einen Mehrwert haben. Der Kauf dieser Wohnung in 2008 sollte meine Altersvorsorge unterstützen, scheint sich aber nun als Geldquelle für die Behörden zu entpuppen. (…)“
Panik durch krasse Steigerung: „Grundsteuer bisher 104 Euro, ab 2025: 1300 Euro“
In einer anderen Mail hieß es: „Meine Eltern, 63 und 60 Jahre alt, haben vor drei Jahren von der Großmutter ein altes marodes Haus geerbt. Baujahr 1910… ohne Fundament, auf Sand gebaut, alles marode (Leitungen, Dach etc). Das Haus ist nicht mehr bewohnbar, besitzt keine funktionstüchtige Heizung. Abriss macht Sinn, aber aktuell zu teuer (über 35.000€ , das Geld haben sie nicht). Also erstmal stehen lassen, bis vielleicht wir Kinder möglicherweise irgendwann einen Neubau finanzieren können.
GSt.Bescheid und Messbescheid bereits erhalten. Grundsteuer bisher: 104 Euro pro Jahr laut Bescheid. Ab 2025: 1300 Euro im Jahr. Wir haben nun Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt.“
Ein User aus Baden-Württemberg teilte mit: „Bei mir erhöht sich die jährliche Grundsteuer von 158,84 € auf künftig 660,94 €. Deshalb habe ich vorsorglich Einspruch eingelegt.“
„Statt Urlaub 2025 heißt es dann im teuren eigenen Garten den Sommer verbringen“
Eine Leserin aus Bad Schönborn ebenfalls in Baden-Württemberg berichtete: „Vor vier Tagen kamen Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerwertbescheide der beiden Grundstücke, welche mein Mann besitzt. Auf einem der Grundstücke steht unser Eigenheim, das andere ist ein Baugrundstück (derzeit Garten). Wir wussten, dass uns die Reform treffen würde, da beide Grundstücke (geerbt vom Großvater) eine Gesamtgröße von 2800 Quadratmeter beinhalten.
Bisher zahlen wir für beide eine jährliche Grundsteuer von circa 240 Euro bei einem Hebesatz der Gemeinde von 330 Prozent. Künftig ab 2025 sollen wir bei gleichbleibenden Hebesatz 4324.65 Euro jährlich zahlen. Ich habe heute Einspruch gegen die Bescheide eingelegt und hoffe auf einen guten Ausgang der Sammelklage in Baden-Württemberg.
Statt Urlaub 2025 heißt es dann im teuren eigenen Garten den Sommer verbringen. Mit aufkommensneutral und Verhältnismäßigkeit hat dies in meinen Augen nichts mehr zu tun.“
Grundsteuererklärung kann auch gut enden
Doch es gibt auch Beispiele, wo die Grundsteuer-Reform sogar zu einer Senkung führen könnte, vorausgesetzt der Grundsteuer-Hebesatz bleibt unangetastet: „Ich wohne in Gelsenkirchen (…), wir haben ein kleines Reihenmittelhaus mit 300 Quadratmetern Grundstück. Die Grundsteuer-Erklärung habe ich sehr früh letztes Jahr gemacht, ich empfand die als sehr einfach. Der Steuerbescheid ist auch schon länger da, ab 2025 zahlen wir 30 Euro weniger im Jahr. Das empfinde ich als positives Beispiel, dass es auch anders gehen kann.“
Und auch ein Steuerberater aus Nordrhein-Westfalen betonte gegenüber FOCUS online: „Die Ergebnisse der Grundsteuerveranlagungen führen in etwa zu den gleichen Belastungen wie vorher – allenfalls zu moderaten Steigerungen im Einzelfall.“
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