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Die Abgabe der Grundsteuererklärung hat viele Immobilien-Eigentümer monatelang in Atem gehalten. Inzwischen sind die Fristen verstrichen. Nur Bayern gewährt säumigen Eigentümern mehr Zeit – bis Ende April können sie ihre Erklärungen noch einreichen.

Hauptgrund für die Großzügigkeit in Deutschlands Süden: Viele Immobilien-Eigentümer hatten die ursprüngliche Frist vom 31. Januar 2023 verstreichen lassen. Die bayerischen Behörden hoffen auf mehr Rücklauf infolge der verlängerten Frist.

Im äußersten Fall kann das Finanzamt fehlende Daten schätzen

Immobilienexperte Matthias Heißner

rät Eigentümern aber dringend, ihre Grundsteuererklärungen auch noch verspätet abzugeben. Der Grund: Gehen gar keine Angaben ein, schätzen die Finanzämter die Daten der jeweiligen Immobilien. Und Heißner warnt: Schätzungen wirkten sich „selten zugunsten des Eigentümers aus“. Deshalb seine Empfehlung: „Ich rate jedem Eigentümer, die Grundsteuererklärung dringend einzureichen, falls noch nicht geschehen.“

Denn säumige Eigentümer müssten damit rechnen, auf Basis von Schätzwerten eingruppiert zu werden. Und die könnten zu höheren Grundsteuer-Beträgen führen als eine detaillierte Beantwortung aller relevanten Fragen.

Wer aber auch nach Verstreichen der Abgabefrist vom 31. Januar seinem Finanzamt die Daten mitteilt, kann auf Kulanz hoffen.

Mögliche Folgen für säumige Eigentümer

Wer seine Grundsteuer-Erklärung gar nicht abgibt, riskiert nicht nur finanziell nachteilige Schätzungen. Darüber hinaus gibt es eine Art Sanktionskatalog, mit dem Finanzämter Druck machen können.

Zahlreiche Bundesländer hatten jüngst zwar mitgeteilt, dass sie Säumige zunächst mit Erinnerungsschreiben an ihre Abgabepflicht erinnern wollen. Hamburg fehlt aber auf der Liste dieser Bundesländer.

Abgesehen von Erinnerungsschreiben drohen Maßnahmen, mit denen die Behörden „Abgabeverweigerer“ gefügig machen können.

Grundsteuer – Der große Leitfaden – PDF

Die Reform für die neue Grundsteuer ist komplex – und fordert in diesem Jahr Eigentümer und Eigentümerinnen. Sie müssen beim Finanzamt einige Daten einreichen. Dabei müssen Sie ganz genau sein und spezielle Fristen beachten. In unserem großen Leitfaden erhalten Sie alle Informationen, die Sie wissen müssen kompakt zusammengefasst.

 

Säumniszuschlag und sogar Bußgeld möglich

  • Ein
    Säumniszuschlag
    droht Grundsteuer-Pflichtigen, die falsche Angaben machen beziehungsweise ihre

    Steuererklärung

    gar nicht abgeben.
  • Dieser Säumniszuschlag beträgt je angefangenen Monat
    0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro.
    Bei vier Monaten Verspätung wären das also mindestens 100 Euro. Zusätzlich zu dem Grundsteuer-Betrag, den das Amt final festsetzt. Denn ihre Grundsteuer-Erklärung müssen Steuerpflichtige natürlich trotzdem abgeben. Übrigens: Den Zuschlag nach
    Art. 97 EGAO § 8 Abs. 5
    müssen Finanzämter nicht zwingend festsetzen – es liegt aber in ihrem Ermessen, das zu tun.
  • Unterlassen es Angeschriebene, den Verspätungszuschlag zu überweisen, können Finanzämter Bußgelder verhängen. Solche
    Zwangsgelder
    reichen
    bis zu 25.000 Euro
    .

Wer die Grundsteuer-Abgabe boykottiert und entweder gar keine Erklärung abgibt oder falsche Angaben macht, läuft dann Gefahr, dass der Fiskus seine steuerrelevanten Werte schätzt. Wohl nicht zum Vorteil des Steuerpflichtigen. Deshalb gilt: Machen Sie Ihre Grundsteuererklärung auch jetzt noch!

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