Am 1. Juli beginnt die Frist: Neue Grundsteuer: So können Immobilien-Eigentümer ab heute viel Geld sparen
Die Grundsteuer muss neu berechnet werden: Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer haben deshalb vom heutigen 1. Juli an bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abzugeben. Dafür brauchen Sie aber keinen Finanzfachmann. So sparen Sie viel Geld.
Was zu tun ist: Immobilieneigentümer können die sogenannte Feststellungserklärung elektronisch über die Steuer-Onlineplattform Elster einreichen – mit Daten etwa zu Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert. Je nach Bundesland können auch spezielle Informationen gefragt sein, weil sich die Berechnungsmodelle unterscheiden.
Welche jeweiligen Beträge im Zuge der Grundsteuer-Neuregelung ab Januar 2025 anfallen, ist noch offen. Aber eins ist sicher: Viele betroffene Immobilieneigentümer können bei der Angabe ihrer Daten Extrakosten vermeiden. Denn die Feststellungerklärung zur neuen Grundsteuer können Bürger selbst abgeben. Das bedeutet: Sie müssen dafür keine kostenpflichtigen Dienste von Steuerberatern in Anspruch nehmen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiF) hin.
Hintergrund der Feststellungserklärung: Für die künftige Berechnung der Grundsteuer müssen die Behörden bebaute und unbebaute Grundstücke neu bewerten. Um den Finanzämtern diese Arbeit zu ermöglichen, sind Immobilieneigentümer verpflichtet, im Sommer 2022 beim Fiskus eine einmalige Feststellungserklärung abzugeben.
Neue Grundsteuer: Extraarbeiten fallen nicht an
Wer die Datenübermittlung selbst vornimmt, muss auch keine Extrarbeiten fürchten: Denn die nötigen Daten müssen Betroffene auf jeden Fall heraussuchen – ob für die eigene Eingabe oder für die Inanspruchnahme eines Steuerberaters. Im zweiten Fall sind die „Kosten sind aber hoch“, erläutert WiF-Experte Michael Nack. Und im Unterschied zur jährlichen Einkommensteuererklärung sei der Aufwand in diesem Fall „vergleichsweise gering“, so der Fachmann.
Welche Daten Eigentümer angeben müssen, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich die Immobilie oder das Grundstück befindet. Die meisten Bundesländer wenden das sogenannte Bundesmodell an.
Angaben beim Bundesmodell
Dieses Modell nutzen alle Bundesländer – mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachen. Dabei sind folgende Daten zur Immobilie anzugeben:
- Baujahr
- Grundstückdetails (Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer, Grundbuchblatt, Lage, Eigentümer)
- Grundstücksfläche
- Wohnfläche
- Gebäudeart (etwa Ein- oder Mehrfamilienhaus)
- Anzahl der Wohnungen
- Bodenrichtwert
- Anzahl Garagenstellplätze
WiF-Rechtsexperte Nack nimmt Interessierten die Angst vor möglichem bürokratischen Aufwand: „Die meisten Daten sollten Wohnungseigentümer in ihren Unterlagen, etwa im Kaufvertrag, in Bauunterlagen oder in der Teilungserklärung, vorliegen haben.“ Wo das nicht der Fall sei, ließen sich die Informationen über die jeweilige Immobilienverwaltung herausbekommen. Übrigens: Die Verwaltungen sind verpflichtet, Wohnungseigentümern kostenlose Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.
Etwas mehr Aufwand erfordert aus Expertensicht die Ermittlung des Bodenrichtwertes. Doch auch hier gebe es eine Hilfe: Eigentümer können den Bodenrichtwert aus Datenbanken ermitteln, die in den Bundesländer derzeit entstehen oder schon aufgebaut wurden.
In Baden-Württemberg werden anders als beim sonstigen „Bundesmodell“ nur die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert für die steuerliche Bewertung herangezogen. Private Eigentümer erhalten ein Informationsschreiben mit wesentlichen Angaben zu ihrem Grundstück.
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So funktioniert das „Flächenmodell“ in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen
Die vier Bundesländer Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen verwenden das „Flächenmodell“. Hier interessieren die Behörden nur Grundstücksfläche, Gebäudegrundfläche und/oder Bodenrichtwert. Diese lassen sich einfach finden – Eigentümer müssen dafür in ihren Bauunterlagen, dem Kaufvertrag beziehungsweise dem Grundbuchblatt oder in Datenbanken der Länder nachsehen.
Behörden der Bundesländer informieren online detailliert
Weil sich die Regelungen in einigen Punkten unterscheiden, stellen die Finanzbehörden der Bundesländer auf ihren Webseiten detaillierte Informationen zur Verfügung. Der Verband WiF listet die Links zu den jeweiligen Informationsseiten der einzelnen Bundesländer auf einer Übersichtsseite auf.
Elster-Zugang beantragen
Wichtig: Immobilien-Eigentümer müssen vor der Dateneingabe einen Elster-Zugang beim Finanzamt beantragen. Aber auch Bürger ohne Internetzugang können die Daten ohne Steuerberater eingeben: Dazu können Verwandte mit ihrem Elster-Zugang die Feststellungserklärung für ihre Angehörigen abgeben, wie WiF betont. Manche Bundesländer erlauben Bürgern sogar, die Erklärung mittels eines Formulars direkt bei der Behörde einzureichen.
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