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Fest steht aber: Der Mai bringt etliche Änderungen bei den Corona-Regeln.

Die geplante „freiwillige Quarantäne“ kommt jetzt doch nicht.

Corona-Infizierte sollten sich ursprünglich ab dem 1. Mai nicht mehr verpflichtend in Isolation begeben. Darauf hatten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern geeinigt.

Die neuen Quarantäne- und Isolationsregeln sollten ab 1. Mai auf „Freiwilligkeit“ beruhen. Wer positiv getestet wurde, sollte dann selbst entscheiden, ob er in Quarantäne geht oder nicht. Für Betroffene sollte lediglich eine dringende Empfehlung gelten.

Beschäftigte im medizinischen Bereich sollten sich weiterhin in Isolation begeben. Sie sollten sich dann nach fünf Tagen freitesten.

Als großes Beispiel galt offenbar Spanien. Das beliebte Urlaubsland hatte die Quarantäne bereits Ende März abgeschafft. Wer positiv getestet wird, muss dann nicht mehr in Isolation. Die Maßnahme gilt allerdings im beliebten Urlaubsland nicht für vulnerable Gruppen. Darunter müssen über 60-Jährige, Schwangere, Risikopatientinnen und Risikopatienten mit einem schwachen Immunsystem und Mitarbeitende im Gesundheitswesen weiterhin in Isolation.

Der Bundesgesundheitsminister macht einen Rückzieher!

Was gilt ab 1. Mai bei der Quarantäne?

Bei der Quarantäne gibt es somit keine Änderung.

Wer positiv getestet wurde, muss sieben Tage in Quarantäne und kann sich dann per negativem Schnelltest freitesten. Ist das Testergebnis am siebten Tag positiv oder liegen am sechsten Tag Symptome vor, gilt die Quarantäne für zehn Tage.

Für Kontaktpersonen von Infizierten gilt weiterhin, dass sie von der Quarantäne befreit sind.

Bürgertests fallen ab 31. Mai weg

Obwohl die Quarantänepflicht bleibt, werden die kostenlosen Bürgertests zum 31. Mai offenbar abgeschafft. Die Finanzierung durch den Bund läuft bis Ende Mai weiter. Die Ampel hatte entsprechende Beschlüsse getroffen.

Wer sich also auf das Coronavirus testen lassen will, soll das zumindest für die nächsten zwei Monate weiter tun können. Ab 1. Juni müssen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger dafür selbst aufkommen. Das sieht der aktuelle Plan des Bundes so vor.

Bereits im Vorjahr hatte die Bundesregierung die kostenlosen Antigen-Schnelltests abgeschafft. In der Apotheke zahlten Betroffene je nach Anbieter zwischen 8 und 20 Euro.

Für einen PCR-Test müssen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger bereits seit Mitte Februar selbst aufkommen. Hierfür verlangen Anbieter in der Regel zwischen 40 und 120 Euro.

Muss ich meinem Chef ab 1. Mai Bescheid geben, wenn ich positiv bin?

Ja! Wer positiv getestet wurde, muss seinem Arbeitgeber Bescheid geben. Die Vorgesetzten können dann entweder eine Homeoffice-Pflicht durchsetzen oder die Mitarbeitenden nach Hause schicken.

Betroffene sollten im Vorfeld mit der Personalabteilung klären, was genau gilt. Im Ernstfall müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem Hausarzt krankschreiben lassen. Dazu reicht es, sich telefonisch bei der behandelten Praxis zu melden. Der Arzt stellt dann einen AU-Schein (Krankmeldung) für bis zu sieben Tage aus. Diese Sonderregelung gilt bis 31. Mai.

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