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Auf geht’s! Bis zum Jahresende 2021 ist nicht mehr viel Zeit. Wer aber rasch handelt, kann sich noch ein ordentliches Zubrot verdienen. Denn es schlummert enormes Steuersparpotenzial in den letzten Wochen des Jahres. Wer sich also sputet, kann bis zum Jahreswechsel seine Steuerlast für 2021 kräftig senken. Mehrere Tausend Euro sind mitunter drin. Der Dreh: Ausgaben und Einnahmen so ausrichten, dass alle Möglichkeiten optimal genutzt werden, um die höchste Steuererstattung zu sichern.

Grundsätzlich gilt: Eine Ausgabe wirkt sich immer in dem Jahr aus, indem sie geflossen ist. Daher können Anschaffungen noch in diesem Jahr eine lohnende Investition sein. Gleiches gilt für Gesundheitskosten. Der Kauf einer Brille, die Krone beim Zahnarzt oder der Einbau eines Treppenlifts bis Silvester – diese Ausgaben erkennt der Fiskus als außergewöhnliche Belastungen an, sobald ein zumutbarer Eigenanteil überschritten wird. Der richtet sich nach Familienstand und Höhe der Einkünfte.

Steuererklärung für 2021: Jetzt noch mitnehmen, was geht

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Aber auch Arbeitnehmer, Anleger, Unternehmer und Immobilienbesitzer können ohnehin geplante Ausgaben vorziehen – das rechnet sich meist für die Steuererklärung 2021. Lohnen können sich zudem eine Blitzhochzeit, ein Steuerklassenwechsel für Ehegatten oder wenn Anleger ihren Freistellungsauftrag bei den Banken neu verteilen. Und wer noch auf ein E-Auto umsteigt – beruflich oder privat –, kann sich Steuervorteile und einen großzügigen Umweltbonus sichern. Eine rundum saubere Sache also.

FOCUS-MONEY verrät die besten Last-Minute-Tipps für Steuerzahler wenige Tage vor Silvester, die einen gewaltigen Geldsegen bescheren.

Steuertipps für alle Steuerzahler

1. Altfälle aufarbeiten

Steuerzahler, die neben dem Gehalt keine weiteren Einkünfte und keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, dürfen die Formulare für 2017 freiwillig bis Ende 2021 beim Finanzamt einreichen. Der Antrag kann sich lohnen, wenn Werbungskosten und Sonderausgaben über den Pauschbeträgen liegen (1000 Euro und 36 Euro) oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind. Verluste oder staatliche Zulagen lassen sich so auch noch sichern.

2. Kluger Wechsel

Berufstätige Ehepaare sollten einen Steuerklassenwechsel prüfen. Auch damit lässt sich das monatliche Budget steigern. Werden Ehepartner zusammen veranlagt, können sie zwischen den Kombinationen der Klassen IV/IV (bei ähnlich hohen Einkommen) oder III/V (Verdienstgefälle) wählen. Mit der Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wird die unbeliebte Steuerklasse V entschärft. Ein rechtzeitiger Wechsel kann sich auch lohnen, wenn Lohnersatz erwartet wird (etwa Elterngeld). Wichtig: Der Wechsel sollte hier allerdings mindestens sieben Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes erfolgen.

 

3. Medikamente und Co. kaufen

Ausgaben für Medikamente, Brille, Zahnarztbehandlung oder medizinische Hilfsmittel, die von der Kasse nicht erstattet werden, sind gebündelt nach Abzug eines zumutbaren Eigenanteils als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Wer bereits Kosten verauslagt hat, kann noch einen Brillenkauf oder Gesundheitscheck in dieses Jahr vorziehen und bezahlen!

4. Spenden noch 2021 tätigen

Geld & Freude schenken Hochwasser, Sturm, Corona – gerade in Krisenzeiten freuen sich kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Organisationen über Spenden. Wer zum Jahresausklang noch für diese Zwecke etwas Gutes tun will, kann den Fiskus beteiligen. Wohltäter setzen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte als Sonderausgaben ab. Kleinspenden bis zu 300 Euro erkennt der Fiskus ohne Spendenbescheinigung per Überweisungsbeleg an.

Steuertipps für Arbeitnehmer

5. Shoppen fürs Büro

Wer noch in diesem Jahr Arbeitsmittel für berufliche Zwecke einkauft, wie etwa PC, Fachliteratur, Büromöbel oder Schreibwaren, drückt die Steuerlast für 2021. Die Gegenstände sind mit Zahlungsbeleg ohne Limit absetzbar.

Aufwendungen bis 800 Euro netto je Gegenstand (mit Mehrwertsteuer: 952 Euro) sind sofort in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Liegt der Preis darüber, müssen Utensilien aber monatsgenau, über die Nutzungsdauer verteilt, abgeschrieben werden. Wichtige Ausnahme: Arbeitscomputer plus Peripheriegeräte wie Monitor, Drucker usw. (BMF-Schreiben, Az. IV C 3 -S 2190/21/10002 :013), die bislang in drei Jahren abgeschrieben werden mussten, sind ab 2021 im Jahr des Kaufs in voller Höhe sofort absetzbar. Ein schneller Kauf im Dezember kann sich daher richtig lohnen.

6. Home-Office einrichten

Auch das Einrichten eines Arbeitszimmers wenige Tage vor Silvester kann Bares bringen. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind voll absetzbar, wenn das Büro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit bildet. Kosten bis zu 1250 Euro sind abziehbar, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht – dies gilt z. B. auch während der Corona-Krise, wenn Arbeitnehmer zwangsweise oder freiwillig von zu Hause arbeiten (BMF-Schreiben, Az. IV C 6 -S 2145/19/10006 :013).

Tipp: Mietet der Steuerzahler etwa in einem Mehrfamilienhaus einen zusätzlichen Kellerraum an, akzeptiert der Fiskus sämtliche Arbeitsraumkosten (Miete, Renovierung, Strom). Wer wegen Corona am Wohnzimmer- oder Küchentisch arbeitet, darf nicht vergessen, die Pauschale von fünf Euro pro Tag, maximal 600 Euro, dafür abzusetzen.

7. Zwei Haushalte

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort hat, kann die Aufwendungen für die Unterkunft, Fahrt-, Umzugskosten sowie Verpflegungspauschalen zumindest in den ersten drei Monaten ansetzen. Für die Wohnung erkennt der Fiskus nachgewiesene Kosten (z. B. für Miete, Hausrat, Einrichtung) bis maximal 1000 Euro monatlich an. Ein Alleinstehender muss zudem nachweisen, dass er mindestens zehn Prozent der laufenden Kosten für den gemeinsamen Haushalt bezahlt. Per Überweisung bis Silvester kann er dies belegen.

8. Bonus für E-Dienstwagen

Firmenwagenfahrer, die auf ein Elektrofahrzeug, einen extern aufladbaren Hybrid- Elektrowagen oder ein Brennstoffzellenauto als Dienstwagen umsteigen, erhalten Steuervorteile. Statt den geldwerten Vorteil für Privatfahrten nach der sogenannten 1-Prozent-Methode zu versteuern, müssen sie diesen nur mit 0,5 Prozent versteuern. – reine E-Mobile sogar nur mit 0,25 Prozent. Zudem gibt es für Null-Emissions-Fahrzeuge bei Erstzulassung eine Befreiung von der Kfz-Steuer für zehn Jahre. Der Weg zum Autohaus oder Online-Portal kann sich also lohnen. Auch die Umweltprämie für E-Mobile (bis zu 4000 Euro) können Interessierte beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa.de) noch beantragen.

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Steuertipps für Anleger

9. Antrag: NV-Bescheinigung

Geringverdiener wie etwa Rentner oder Studenten können Kapitalerträge bis zu 10.581 Euro pro Person ohne Steuerabzug einstreichen, wenn sie beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen – vorausgesetzt, diese Person hat keine weiteren Einkünfte. Falls Kapitalerträge niedriger sind als der Freistellungsauftrag (801 Euro), lohnt sich der Antrag nicht. Es genügt ein Freistellungsauftrag.

10. Freistellung verteilen

Wer Konten und Depots bei mehreren Banken hat, kann Freistellungsaufträge prüfen und anpassen, falls es Vermögensveränderungen gibt. Pro Kreditinstitut kann ein Freistellungsauftrag jederzeit gestellt werden. Dieser gilt dann für alle Depots bei dieser Bank. Anleger können den Sparerpauschbetrag (801 Euro pro Person) bei einer Bank in voller Höhe ausschöpfen, sie können ihn aber auch auf mehrere Kreditinstitute beliebig verteilen.

11. Termingeschäfte verschärft

Da die Verlustverrechnung aus Termingeschäften seit Anfang dieses Jahres verschärft wurde, müssen Trader ihre Finanzen zum Jahresende besonders im Blick behalten. So können Anleger die Verluste nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften und Erträgen aus Stillhaltergeschäften verrechnen, nicht mehr mit anderen Kapitalerträgen. Darüber hinaus wurde die Anerkennung dieser Verluste auf maximal 20 000 Euro im Jahr gedeckelt. Trader sollten daher darauf achten, keine größeren Verluste zum Jahresende zu realisieren.

12 Familienbande nutzen

Weil minderjährige Kinder eigene Freibeträge haben und diese bis zu 10.581 Euro pro Kind steuerfrei Kapitalerträge kassieren dürfen, können Eltern Teile ihres Wertpapierdepots auf die Sprösslinge übertragen, ohne dass der Fiskus zugreift. Der Depotübertrag muss aber endgültig sein. Wer größere Teile seines Vermögens an den Nachwuchs (auch volljährige Kinder) verschenken will, kann zudem bis zu 400.000 Euro pro Elternteil alle zehn Jahre steuerfrei übergeben. Wer die Schenkung bis Jahresende vollzieht, setzt die Frist in Gang.

 

Steuertipps für Immobilienbesitzer

13. An die Familie vermieten

Auch Vermieter können 2021 noch Steuern sparen, wenn sie Angehörige ins Boot holen. Der Fiskus erkennt Mietverträge unter Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen an: Die Verwandtschaft muss mindestens 50 Prozent – statt bisher 66 Prozent – der ortsüblichen Miete zahlen, dann ist der volle Werbungskostenabzug für Vermieter möglich. Wermutstropfen: Der Fiskus prüft, wenn die Marktmiete zwischen 50 und 66 Prozent liegt, die Gewinnerzielungsabsicht und fordert eine Ertragsprognose (i. d. R. über 30 Jahre) vom Vermieter.

14. Handwerker beauftragen

Wer seine Immobilie noch in diesem Jahr auf Vordermann bringt, kann die Aufwendungen für Reparaturen, Reinigung des Objekts sowie Renovierungskosten als Werbungskosten absetzen. Aufwendungen für die Renovierung sind entweder sofort absetzbar oder gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre zu verteilen – je nachdem, was günstiger ist. Das Wahlrecht gilt aber nur, wenn die Rechnung die Summe von 4000 Euro übersteigt. Außerdem: Ob Sie wenige Tage vor Silvester noch an einen Handwerker kommen, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.

15. Wohnraum schaffen

Wer neuen Mietwohnraum schaffen will, muss zügig handeln. Wird ein Bauantrag zum Neubau von Wohnungen oder zum Ausbau bestehender Gebäude zu neuen Wohneinheiten bis spätestens 31.12.2021 gestellt, erhalten Investoren, verteilt auf vier Jahre, eine Sonder-AfA in Höhe von 20 Prozent. Allerdings gibt es den Abzug nur, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mehr als 3000 Euro pro Quadratmeter betragen. Absetzbar sind dann auch nur 2000 Euro pro Quadratmeter.



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