Der Bundeshaushalt steht unter Druck. Die Entlastungspakete 2022 haben erhebliche finanzielle Ansprüche verursacht. Gas- und Strompreisbremsen werden Rücklagen aufbrauchen. Die Tilgung der Corona-Schulden über 20 Jahre belastet den Haushalt zudem mit jährlich 24 Milliarden Euro. Und trotz des Sondervermögens Bundeswehr sind höhere laufende Ausgaben für die Verteidigung erforderlich.
Auch massive Defizite in allen Infrastrukturen sind zu bereinigen. Zugleich dürfte in den kommenden Jahren bei erwartbar schwachem Wachstum und alterungsbedingt schrumpfender Anzahl der Erwerbstätigen die Einnahmenseite unter Druck geraten. Vor dieser Kulisse ist der Streit zu verorten, den Grünen-Wirtschaftsminister Habeck und sein Finanzressort-Kollege Lindner jüngst in Briefform aufführten. Es geht ums Geld. Neue Steuern? Neue Schulden? Oder gibt es einen dritten Weg?
Wer auf der Ausgabenseite Finanzierungsspielräume schaffen will, muss bei den im Bundeshaushalt mit 90 Prozent dominierenden konsumtiven Ausgaben ansetzen. Reicht der Mut, den Sozialstaat auf die wirklich Bedürftigen zu begrenzen, die Sozialversicherungen demografiefest zu machen und auf neue Sozialleistungen zu verzichten? Nach aller Erfahrung unwahrscheinlich.
Bedenkt man andererseits, dass die Steuerquote mit 24,5 Prozent den Höchstwert seit der Wiedervereinigung erreicht hat, dann ist der Ausweg über Steuererhöhungen mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland verstellt. Die Bundesregierung hat sich im vergangenen Herbst zu Recht auf ein Belastungsmoratorium verständigt. Die gerne vorgetragenen Forderungen nach einer Verschärfung der Einkommensteuerprogression und der Wiedereinführung der Vermögensteuer sind ohnehin Blendwerk: Daraus sind keine großen Beträge zu erwarten, zumal die Vermögensteuer hohe Erhebungskosten verursachen würde. Die Kapitalbildung zu belasten, statt zu entlasten, kann angesichts der volkswirtschaftlichen Transformation zur Klimaneutralität ohnehin nicht überzeugen.
Geordnete Staatsfinanzen folgen der Idee, dass die Einnahmekategorien kongruent dem Ausgabenbedarf in der Verbindlichkeit und der Fristigkeit entsprechen. Dauerhafte (ordentliche) Ausgaben sind durch dauerhafte Einnahmen zu decken, also durch Steuern. Vorübergehende zyklische Bedarfe in gesamtwirtschaftlichen Krisen sind durch Kredite zu finanzieren – freilich bei Refinanzierung im nachfolgenden Boom. Eine dauerhafte Kreditfinanzierung ist für öffentliche Investitionen klassischerweise begründbar, da auf diese Weise die Finanzierungslast auf alle nutzenden Generationen verteilt werden kann. In der politischen Praxis laufen die Dinge anders.
Tatsächlich werden die Finanzierungsarten willkürlich eingesetzt, je nach politischem Willen und gesetzlichen Regeln. Das gilt gerade unter den Bedingungen der 2009 eingeführten Schuldenbremse. Eine investitionsorientierte Verschuldung ist seitdem nur für den Bund in geringem Umfang von derzeit zwölf Milliarden Euro möglich. Sonderbedarfe können nur mit der Notfallklausel zur Aussetzung der Schuldenbremse durch Kredit finanziert werden. Den Ausweg weisen Sonderhaushalte des Bundes und der Länder, die nur dann der Schuldenbremse unterliegen, wenn sie keine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Tatsächlich ist diese Option in den vergangenen fünf Jahren weidlich genutzt worden. Insgesamt über 100 Milliarden Euro sind aus Rücklagen infolge früherer Haushaltsüberschüsse sowie durch Kreditermächtigungen in Sonderhaushalten geparkt und versteckt worden.
Die infrastrukturellen Vorleistungen des Bundes für den Umbau zur Klimaneutralität sind gut begründbar über Kredit zu finanzieren. Eine einzelne Generation kann die Lasten nicht allein stemmen, denn eine unmögliche Leistung kann moralisch nicht eingefordert werden, so der alte Grundsatz „Ultra posse nemo obligatur“. Doch anstatt dann Gelder beliebig in Sonderhaushalten zu verstecken, sind dafür ordnungspolitische Kriterien zu formulieren.
Solche über zwölf Monate hinausgehenden Etats lassen sich rechtfertigen, wenn sie eindeutig investiven Charakter haben oder Unterlassungen der Vergangenheit ausgleichen und die Ausgabenpolitik parlamentarisch kontrolliert wird. Das verhindert den Wildwuchs sowie das Versteckspiel und ermöglicht eine in den Regeln der Schuldenbremse verantwortliche Kreditfinanzierung.
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