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Versorgungsausgleich und Ausgleichszahlung : Nach der Ehe geht’s ums Geld: Alles Wichtige zu Rente und Steuern bei der Scheidung

Lassen sich Ehepaare scheiden, hat das weitreichende finanzielle Folgen. Denn alles, was die Eheleute während der Ehe für die Altersvorsorge angespart haben, wird zusammengerechnet und je zur Hälfte geteilt. Das nennt sich Versorgungsausgleich. Und es gibt noch eine zweite Variante, die sogenannte Ausgleichszahlung.

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Bei Scheidung eines Ehepaars die Rentenansprüche aufgeteilt. Und zwar direkt bei der Scheidung und nicht erst beim späteren Eintritt ins Rentenalter. Dabei geht es um alle Rentenansprüche („Entgeltpunkte“), die beide Partner während ihrer gemeinsamen Ehe erworben haben. Die Geldprofis der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) erläutern, was dabei zu beachten ist.

Versorgungsausgleich: Wer bekommt welche Altersversorgung?

Die Aufteilung der jeweiligen Altersversorgungsansprüche auf beide Partner bezeichnen Fachleute als „Versorgungsausgleich“. Um wie viel Rente es dabei geht, hängt davon ab, wie viele Jahre die Ehepartner jeweils berufstätig waren – und natürlich von der Höhe der jeweiligen Einkommen.

Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Höhe einer Rente ist, wie hoch der Wert eines sogenannten Rentenpunktes zum Zeitpunkt des Renteneintritts ist. Der Wert eines Rentenpunkts wird jedes Jahr zum 1. Juli mittels der Rentenanpassungsformel neu festgesetzt:

  • Zurzeit liegt er bei 36,02 Euro im Westen und 35,52 Euro im Osten.
  • Am 1. Juli 2023 erhöhen sich die Entgeltpunkte für Ruheständler: Im Westen dürften es 3,5 Prozent sein, ein Entgeltpunkt ist dann 37,28 Euro wert. Im Osten soll das Rentenplus 4,2 Prozent betragen, damit steigt ein Rentenpunkt von 35,52 auf 37,01 Euro. Mit dieser stärkeren Anhebung wird der Rentenunterschied zwischen West und Ost weiter geschlossen. Ab dem Jahr 2025 gibt es in den alten und den neuen Bundesländern dann gleich hohe Renten.

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Ausgleich sorgt dafür, dass beide gleich hohe Rente bekommen

Ein Rechenbeispiel für die alten Bundesländer zeigt, wie sich ein Versorgungsausgleich mit den seit Juli 2022 geltenden Werten berechnen lässt:

  • Ein Ehemann hat während der Ehe 30 Rentenpunkte auf seinem Konto gesammelt. Multipliziert mit dem seit 1. Juli 2022 gültigen Wert eines West-Entgeltpunktes in Höhe von 36,02 Euro ergeben sich 1080,60 Euro, die dem Ehemann als Rentner monatlich zustehen.
  • Seine frühere Gattin kümmerte sich hauptsächlich um Haushalt und Kinder, war nur teilweise berufstätig und hat lediglich sechs Entgeltpunkte auf ihrem Rentenkonto ansammeln können. Damit hat sie Anspruch auf monatlich 216,12 Euro Rente.
  • Gemeinsam hat das Paar während der Ehe also 36 Rentenpunkte erworben. Diese werden durch zwei geteilt, so dass jeder Ehepartner die Hälfte bekommt.
  • Der Mann muss durch den Versorgungsausgleich also zwölf Rentenpunkte an seine Ex-Frau abgeben. Mit den zwölf Rentenpunkten ihres Ex-Mannes besitzt die Frau nun 18 Entgeltpunkte, genau wie er. Das bedeutet: Die gesamte staatliche Altersrente beider Partner wird auf beide je zur Hälfte aufgeteilt. Damit erhält jeder der beiden 648,36 Euro Bruttorente.

Paare müssen einige Anforderungen erfüllen

Damit das sogenannte Rentensplitting überhaupt vorgenommen werden kann, müssen Paare einige Auflagen erfüllen. Die Deutsche Rentenversicherung listet sie auf:

Ein Rentensplitting ist möglich, wenn Paare

  • vor 2002 geheiratet haben und beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sind
  • oder wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde
  • Dazu muss jeder der beiden Partner mindestens 25 Jahre an Rentenversicherungszeiten nachweisen.

Vor der Entscheidung für ein Rentensplitting muss das Erwerbsleben abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass einer der beiden Partner Anspruch auf eine volle Altersrente hat. Die Partnerin oder der Partner ohne Anspruch muss die Regelaltersgrenze erreicht haben. Sie liegt für den Geburtsjahrgang 1957 bei 65 Jahren und elf Monaten.

Alle genannten Vorgaben gelten auch für  eingetragenen Lebenspartnerschaften, die seit 1. Januar 2005 begründet wurden.

Rentensplitting auch nach dem Tod eines der Partner möglich

Wenn zu Lebzeiten beider Partner das Rentensplitting nicht zulässig war, kann sich nach dem Tod eines der beiden Partner der andere für das Rentensplitting entscheiden. Voraussetzung: Er muss 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten aufweisen.

Auch die Differenz bei den Betriebsrenten wird aufgeteilt

Angenommen, der in dem obigen Beispiel genannte Ehemann hatte zusätzlich in eine betriebliche Altersvorsorge investiert, die zum Zeitpunkt der Scheidung einen Wert von 30.000 Euro aufweist. Auch hier gilt: Die Ex-Frau bekommt die Hälfte, hat also Anspruch auf eine Betriebsrente im Wert von 15.000 Euro.

Gehaltscheck: Zum Brutto-Netto-Rechner 2023

Eine Aufteilung der Renten selbst ist steuerfrei. Aber nicht der Rentenbezug: Wer im Jahr 2022 in Rente ging, dessen Rente wird auf Lebenszeit zu 82 Prozent besteuert (18 Prozent bleiben also steuerfrei). Für jedes spätere Jahr Rentenbeginn steigt die Rentenbesteuerung um ein Prozent. Für diejenigen, die ab 2040 in Ruhestand gehen, heißt das, dass ihre Rente zu 100 Prozent besteuert wird. Allerdings greift die Steuer erst bei Beträgen, die über dem sogenannten Grundfreibetrag liegen. Der betrug im Jahr 2022 10.347 Euro für jeden. Seit 1.1.2023 liegt er bei 10.908 Euro pro Bürger.

Ausgleichszahlung: Sofort auszahlen, keine Rente teilen

Es gibt noch eine zweite Möglichkeit, wie sich ein geschiedenes Paar die gemeinsame

So viel Geld bekommen Sie im Alter

n Rentenansprüche teilen kann: Der Partner mit den höheren Rentenansprüchen zahlt seinen Ex-Partner aus. In aller Regel ist das der Mann.

Er zahlt eine einmalige Summe an seine Ex-Frau. Dafür muss er seine spätere Rente nicht teilen. Diese Ausgleichszahlung zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs ist allerdings steuerpflichtig. Die Ex-Frau muss die Zahlung als „sonstige Einkünfte“ in ihre Steuererklärung eintragen. Dafür darf der Mann die Ausgleichssumme als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.

Gehaltscheck: Zum Brutto-Netto-Rechner 2023

 

Partner müssen Steuerfragen einvernehmlich klären

Ob die Ex-Frau allerdings verpflichtet ist, dem Sonderausgabenabzug ihres Ex-Mannes zuzustimmen, muss im Einzelfall geklärt werden. In der Regel muss sie ihr Einverständnis nur dann geben, wenn ihr zumindest die Nachteile aus der Versteuerung ausgeglichen werden – das nennt sich „Nachteilsausgleich“.

Tipp: Wer sich scheiden lässt und die Rentenansprüche mittels Ausgleichszahlung teilt, sollte in der Vereinbarung über die Ausgleichszahlung auch die steuerliche Behandlung schriftlich regeln.

mbe



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