Eine einheitliche FFP2-Maskenpflicht gibt es bundesweit
- in Fernzügen und Fernbussen,
- für Besucher und Patienten von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen,
- in voll- und teilstationären Einrichtungen, die ältere, behinderte oder pflegebedürftige Menschen untergebracht haben oder
- in der Ambulanz.
Außerdem gilt eine FFP2-Maskenpflicht
- in Arztpraxen,
- in Zahnarztpraxen und
- in psychotherapeutischen Praxen.
Keine FFP2-Maske müssen Kinder im Fernzug tragen, wenn sie unter sechs Jahre alt sind.
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, sind davon befreit. Gleiches gilt für gehörlose und schwerhörige Menschen und alle Personen, die mit ihnen kommunizieren müssen. Dazu zählen auch Begleitpersonen.
Wo gibt es unterschiedliche Regeln bei der Maskenpflicht?
Seit 1. Oktober können die Bundesländer in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens selbst entscheiden, wo die Maskenpflicht konkret gilt und welche Maske zu tragen ist.
Die Maskenpflicht im Regionalverkehr und im ÖPNV entscheiden die Bundesländer selbst.
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Wo muss ich eine Maske tragen?
FOCUS online hat sich die Verordnungen der Bundesländer angeschaut und sagt, wo die Maskenpflicht in Ihrem Wohnort einzuhalten ist.
Baden-Württemberg
Die FFP2-Maskenpflicht gilt für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Facharztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und medizinische Einrichtungen. Im Personennahverkehr (ÖPNV) gilt das Tragen einer medizinischen OP- oder einer FFP2-Maskenpflicht.
Arbeitende, die während ihrer Tätigkeit physisch mit anderen Menschen in Kontakt kommen, müssen ebenfalls eine Maske tragen.
Einen Überblick für Baden-Württemberg
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Bayern
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Facharztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen.
Im Personennahverkehr (ÖPNV) gilt das Tragen einer medizinischen OP-Maske. Für Arbeitende, die während ihrer Tätigkeit physisch mit anderen Menschen in Kontakt kommen gilt die Empfehlung zum Tragen einer Maske.
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Berlin
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Facharztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen.
Im Personennahverkehr (ÖPNV) gilt ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht. Genauso wie in Obdachlosenunterkünften und Gemeinschaftsunterbringungen.
Einen Überblick für Berlin
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Brandenburg
Eine FFP2-Maskenpflicht gilt für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Facharztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Einen Überblick für Brandenburg
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Bremen
Im Personennahverkehr (ÖPNV) gilt ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht. Genauso wie in Obdachlosenunterkünften und Gemeinschaftsunterbringungen.
Einen Überblick für Bremen
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Hamburg
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Facharztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen.
Im Personennahverkehr (ÖPNV) gilt das Tragen einer medizinischen OP-Maske.
Einen Überblick für Hamburg
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Hessen
Eine FFP2-Maskenpflicht gilt beim Betreten von vulnerablen Einrichtungen. Dazu zählen Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen und Praxen aller Heilberufler.
Im Personennahverkehr (ÖPNV) reicht das Tragen einer medizinischen OP-Maske aus.
Einen Überblick für Hessen
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Mecklenburg-Vorpommern
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Facharztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen.
Im Personennahverkehr (ÖPNV) gilt das Tragen einer medizinischen Maske.
Einen Überblick für Mecklenburg-Vorpommern
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Niedersachsen
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Facharztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen.
Im Personennahverkehr (ÖPNV) gilt das Tragen einer medizinischen Maske.
Einen Überblick für Niedersachsen
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Nordrhein-Westfalen
In NRW gilt eine Maskenpflicht für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Facharztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen.
Im Personennahverkehr (ÖPNV) gilt das Tragen einer medizinischen OP-Maske.
Einen Überblick für Nordrhein-Westfalen
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Rheinland-Pfalz
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Facharztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen.
Im Personennahverkehr (ÖPNV) gilt ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht. Genauso wie in Obdachlosenunterkünften und Gemeinschaftsunterbringungen.
Einen Überblick für Rheinland-Pfalz
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Saarland
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Facharztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen.
Im Personennahverkehr (ÖPNV), in Gemeinschaftsräumen von Obdachlosenunterkünften und von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern gilt das Tragen einer medizinischen Maske.
Einen Überblick für das Saarland
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Sachsen
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Facharztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen.
Im Personennahverkehr (ÖPNV) gilt das Tragen einer medizinischen OP-Maske.
Einen Überblick für Sachsen
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Sachsen-Anhalt
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Facharztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen.
Im Personennahverkehr (ÖPNV) gilt das Tragen einer medizinischen OP-Maske.
Einen Überblick für Sachsen-Anhalt
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Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gilt eine Maskenpflicht für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Facharztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen.
Im Personennahverkehr (ÖPNV) gilt das Tragen einer medizinischen OP-Maske.
Einen Überblick für Schleswig-Holstein
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Thüringen
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Facharztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen.
Im Personennahverkehr (ÖPNV) gilt das Tragen einer medizinischen OP-Maske.
Einen Überblick für Thüringen
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#Immobilien #Recht #Aachen