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Denn oft sind die höheren Energiepreise bereits in den aktuellen Nebenkosten enthalten. Darauf weist die „Bild“-Zeitung hin. Wenn das der Fall ist, hat der Versorger keinen Grund, nochmal zu erhöhen. Vielleicht will ein Anbieter ja nur den geplanten Preisbremsen zuvorkommen.

Experte Aribert Peters, Vorstand des Bundes für Energieverbraucher, erklärte dem Blatt den Hintergrund, weshalb manche Versorger gerade noch schnell an der Preisschraube drehen.

Fachmann Peters erklärt in dem Artikel: Je stärker „die Versorger jetzt erhöhen, desto mehr Geld können sie sich jetzt von den Verbrauchern und danach vom Staat holen.“

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Gas- und Strompreisbremse soll zum 1 März kommen – aber rückwirkend gelten

Das hänge zusammen mit den geplanten Preisbremsen für Gas und Strom, die die Bundesregierung im März 2023 einführen will. Beide sollen rückwirkend ab 1. Januar gelten.

Der Plan der Ampel sieht vor, dass beide Preisbremsen im März rückwirkend für Januar und Februar ausgezahlt werden. Dann zahlen Verbraucher für 80 Prozent ihres Bedarfs nur noch die gedeckelte Strom- und Gaspreise. Den Differenzbetrag zum viel höheren Versorgerpreis begleicht der Staat und damit der Steuerzahler.

Die Bundesregierung zeigt in einem Schaubild, wie die Preisbremsen funktionieren sollen:

 

Verbraucher müssen die Erhöhung ab Januar 2023 zunächst selbst bezahlen. Im März erstattet ihnen dann der Staat die Differenz für die ersten beiden Monate des Jahres vom Staat. Das klingt umständlich, aber schneller lässt es sich wohl nicht organisieren.

Dieses Selbst-Zahlen der höheren Preise für Januar und Februar lässt sich laut Tariffachmann Peters aber unter Umständen umgehen.

 

Preiserhöhung genau prüfen

Verbraucher
müssen vorab klären, ob sie Kunde in der Grundversorgung sind oder aber Sondervertrag
abgeschlossen haben.

Kurz zur Erklärung:

Grundversorger ist das Versorgungsunternehmen, das im persönlichen Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskunden mit Strom und bzw. oder Gas beliefert.

Wer nicht mehr bei dem Anbieter ist, den er beim Einzug hatte, hat einen Sondervertrag geschlossen. Er ist also nicht mehr beim ursprünglichen Versorger.

Je nachdem, was der Fall ist, unterscheidet sich das Vorgehen.

Grundversorgervertrag

Hier gilt: Ein Grundversorger kann seine Preise nicht einfach nach Lust und Laune erhöhen. Eine Erhöhung ist nur dann verbindlich, wenn der Versorger nachweisen kann, dass höhere Einkaufspreise Ursache für den Aufschlag sind. Kann er das nicht belegen, müssen Verbraucher eine Preiserhöhung nicht akzeptieren.

Der Tipp des Tarifexperten Peters: Verbraucher sollten ihren Versorger schriftlich auffordern, seine geplante Preiserhöhung genau zu begründen. Tut er das nicht oder mit der „falschen“ Begründung, können Verbraucher die neue höhere Zahlung verweigern.

Sonderverträge

Im Gegensatz zur Grundversorgung dürfen Kunden von Sonderverträgen nicht einfach die Preiserhöhung ignorieren. Sie können aber ihren Stromvertrag sofort kündigen, wenn der Versorger an der Preisschraube dreht. Das heißt: Egal, wie ein Versorger die höheren Preise begründet: Verbraucher können ohne Nachfrage kündigen.

Aber aufpassen: Kunden mit Sonderverträgen müssen ihr Kündigungsrecht nutzen vor Eintritt der Preiserhöhung.

Dennoch sollten Kunden nicht spontan ihrem bisherigen Versorger den Laufpass geben. Vorher sollten sie sich darum kümmern, einen neuen Anbieter zu finden, der sie auch als Kunde nimmt.



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#Immobilien #Recht #Aachen