Der Mai bringt die nächste und vermutlich letzte Lockerungsphase.
Corona-Infizierte müssen sich ab dem 1. Mai nicht mehr verpflichtend in Isolation begeben. Darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern geeinigt. Die neuen Quarantäne- und Isolationsregeln beruhen ab 1. Mai auf „Freiwilligkeit“. Wer positiv getestet wurde, kann dann selbst entscheiden, ob er in Quarantäne geht oder nicht. Es gilt lediglich eine dringende Empfehlung.
Beschäftigte im medizinischen Bereich müssen sich aber weiterhin in Isolation begeben. Sie können sich dann nach fünf Tagen freitesten.
Spanien hatte die Quarantäne bereits Ende März abgeschafft. Wer positiv getestet wird, muss dann nicht mehr in Isolation. Die Maßnahme gilt allerdings im beliebten Urlaubsland nicht für vulnerable Gruppen. Darunter müssen über 60-Jährige, Schwangere, Risikopatientinnen und Risikopatienten mit einem schwachen Immunsystem und Mitarbeitende im Gesundheitswesen weiterhin in Isolation.
Bürgertests fallen ab 31. Mai weg
Mit der indirekten Abschaffung der Quarantäne spielen die Bürgertests keine Rolle mehr. Immerhin läuft die Finanzierung durch den Bund bis Ende Mai weiter. Die Ampel hatte entsprechende Beschlüsse getroffen.
Wer sich also auf das Coronavirus testen lassen will, soll das zumindest für die nächsten zwei Monate weiter tun können. Ab 1. Juni müssen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger dafür selbst aufkommen. Das sieht der aktuelle Plan des Bundes so vor.
Bereits im Vorjahr hatte die Bundesregierung die kostenlosen Antigen-Schnelltests abgeschafft. In der Apotheke zahlten Betroffene je nach Anbieter zwischen 8 und 20 Euro.
Für einen PCR-Test müssen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger bereits seit Mitte Februar selbst aufkommen. Hierfür verlangen Anbieter in der Regel zwischen 40 und 120 Euro.
Muss ich meinem Chef ab 1. Mai Bescheid geben, wenn ich positiv bin?
Für Arbeitgeber gilt, dass sie die Corona-Regeln selbst festlegen können. Dadurch können Betriebe weiterhin von ihren Mitarbeitern verlangen, ein positives Testergebnis rechtzeitig und Datenschutzkonform mitzuteilen. Der Chef kann dann entweder eine Masken- und Homeoffice-Pflicht durchsetzen oder die Mitarbeitenden nach Hause schicken.
Betroffene sollten im Vorfeld mit der Personalabteilung klären, was genau gilt. Im Ernstfall müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem Hausarzt krankschreiben lassen. Dazu reicht es, sich telefonisch bei der behandelten Praxis zu melden. Der Arzt stellt dann einen AU-Schein (Krankmeldung) für bis zu sieben Tage aus. Diese Sonderregelung gilt bis 31. Mai.
- FOCUS Online sagt: Die Bundesregierung empfiehlt Betroffenen sich weiterhin in Isolation zu begeben. Eine konkrete Vorgabe oder Verpflichtung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber gibt es (noch) nicht. Es gilt somit, die Hygienevorgaben des Arbeitgebers.
Darf ich mit positivem Testergebnis ab 1. Mai verreisen?
Reise-Experten erklären auf Anfrage, dass der Bund hier noch nachlegen und konkreter werden muss. Grundsätzlich wird Positiv-Getesteten ab 1. Mai vor Reisen abgeraten (Stand: 5. April 2022). Innerhalb der EU gilt, so die EU-Kommission auf Anfrage, weiterhin und „grundsätzlich“ die 3G-Regel. Reisende brauchen einen aktuellen Immunstatus (vollständige Impfungen, gültiger Genesenenstatus) oder einen tagesaktuellen negativen Test.
Corona-Infizierte dürfen nach diesem Schema also nicht verreisen.
Zwei wichtige Aspekte sollten Betroffene bedenken:
- Welche Regel gilt im Urlaubsland für Corona-Infizierte und
- Was schreiben Fluggesellschaft, Bus- oder Bahnunternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
In vielen Ländern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union gilt über den 1. Mai hinaus eine Quarantäne-Pflicht für Personen, die mittels Corona-Test als infiziert gelten.
Gleichzeitig gilt auch das Hausrecht des Reiseanbieters. Fluggesellschaften können etwa vorschreiben, dass positiv Getestete oder Menschen mit Krankheitsgefühlen nicht mitfliegen dürfen. Hotels können positiv getesteten Personen auch den Zutritt verweigern.
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