0800 955 66 77 info@deinestadt-immo.com

Die Seite will nicht laden, der Stream ruckelt und die Nerven langsam auch: Wenn die Internetgeschwindigkeit langsamer ist als im Vertrag festgelegt, können Verbraucher die Zahlungen dafür kürzen. Ein
Online-Rechner der Verbraucherzentrale NRW
verrät, wie hoch die Preisminderung ausfallen kann.

Um Minderungsansprüche beim Anbieter geltend zu machen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst die tatsächliche Geschwindigkeit der Datenübertragung messen – und zwar mit dem
offiziellen Tool der Bundesnetzagentur
. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Hierbei werden insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchgeführt. Nach dem Abschluss der Messreihe liefert das Tool der Bundesnetzagentur detaillierte Daten – und bewertet anhand des jeweils eigenen Tarifs, ob es sich um eine vertragskonforme Leistung handelt.

Download:

Liegt der Fehler beim Nutzer, ist keine Minderung möglich

Ist das nicht der Fall, können die Ergebnisse aus dem Messprotokoll in den
Online-Rechner der Verbraucherzentrale NRW
 eingegeben werden – gemeinsam mit den jeweils vertraglich festgelegten minimalen, maximalen und normalen Up- und Downloadgeschwindigkeiten sowie den Kosten fürs Internet.

Das Programm errechnet daraus einen Minderungsbetrag, den die Verbraucherschützer für angemessen halten. Dieser kann dem Internetanbieter per Anschreiben mitgeteilt werden – und entweder eine Minderung des monatlichen Betrags gefordert oder aber eine Frist gesetzt werden, bis zu der das Internet so schnell sein muss, wie im Vertrag vorgesehen.

Übrigens: Nicht immer liegt zu langsames Internet an der Leitung. Auch schlechter WLAN-Empfang, zu viele Cookies im Browser oder falsche Router-Einstellungen können die Geschwindigkeit bremsen. In diesem Fall können die Zahlungen an den Anbieter nicht gemindert werden.

 

Kommentar – Recht auf schnelles Internet: Warum Deutschland eine große Chance verpasst



Zum Autor
#Immobilien #Recht #Aachen