Der Kölner Anleger geht gerichtlich gegen den Anbieter Zurich vor, wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Dienstag exklusiv berichtet. Die Bürgerbewegung Finanzwende unterstützt die Klage. An ihrer Spitze steht der frühere Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick.
Anleger und Bürgerbewegung erhoffen sich vom LG Köln eine Grundsatzentscheidung. Das Urteil könnte viele Tausend Kunden betreffen. Mit ähnlichen Klauseln arbeiten zahlreiche Anbieter, beispielsweise die Allianz. Wann genau die Verhandlung stattfinden wird, ist aktuell noch offen, ein Aktenzeichen existiert aber bereits: Az. 26 O 12/22. Das teilte das LG Köln FOCUS Online auf Nachfrage mit.
Zurich kürzt Rentenzusage um gut 25 Prozent
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2006 eine fondsgebundene Riester-Police abgeschlossen. Seitdem spart er monatlich rund 100 Euro an. Dazu kommen die staatlichen Zuschüsse.
Ab 2039 erhält der heute 48 Jahre alte Kölner eine Riester-Rente von der Zurich. Die Prognose bei Vertragsabschluss im Jahr 2006: Je 10.000 Euro angespartem Kapital zahlt die Versicherung eine Riester-Rente von 37,34 Euro pro Monat.
Doch 2017 nahm die Zurich ihre Zusage zurück: Es gebe nur noch 27,97 Euro Rente pro angesparten 10 000 Euro. Das entspricht einem Minus von 9,37 Euro pro Monat je 10.000 Euro Ansparsumme – das entspricht gut 25 Prozent!
Die drastische Kürzung akzeptierte der Kläger nicht und zog vor Gericht. Weiteres Problem: Die Zurich behält sich vor, bis 2039 weitere Kürzungen vorzunehmen.
Anbieter nennt gefallende Zinsen als Kürzungsgrund
Die Zurich sieht sich im Recht. Als Anbieter sei sie gesetzlich gezwungen, die Kalkulation mit ausreichenden Sicherheiten vorzunehmen. Dazu gehöre die Absenkung der Rentenzusagen bei geänderten wirtschaftlichen Grundlagen. Darum handle es sich bei den seit Jahren stark fallenden Zinsen. Ein unabhängiger Treuhänder habe der von Zurich geplanten Absenkung zugestimmt.
Die Bürgerbewegung Finanzwende stuft Klauseln, die eine Absenkung erlaubt, laut dem Bericht als ungerecht, nicht rechtmäßig und einseitig ein. Begründung: „Bei boomenden Kapitalmärkten verspricht der Versicherer keine höheren Renten als ursprünglich vereinbart“, kritisiert eine Sprecherin von Finanzwende.
Die Folgen einer solchen Regelung für die Kunden seien erheblich. Sie hätten sich für eine Rentenversicherung entschieden, um ein verlässliches Ruhegeld zu erhalten, „Wenn der Versicherer sich das Recht vorbehält, die Rente bis zum letzten Tag vor dem Ruhestand zu kürzen, ist die Planbarkeit dahin,“ kritisiert die Finanzwende-Sprecherin.
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