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Das Wirtschaftsministerium hat einen Plan erarbeitet, der unter anderem Mieter, Unternehmen und Krankenhäuser durch Härtefallregelungen um insgesamt rund 13 Milliarden Euro entlasten soll.

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500 Millionen Euro für durch Energiepreise überlastete Mieter

Mieter und Bewohner von selbstgenutztem Wohneigentum sollen durch drei Härtefallregelungen beim Bürgergeld rund 500 Millionen Euro erhalten. Die drei Änderungen lauten:

  1. Einfacherer Zugang:
    Mieter und selbst nutzende Wohnungseigentümer können Bürgergeld beantragen, sollten die hohen Nebenkosten sie überfordern. Sie müssen dafür nachweisen, die Nachforderungen des Vermieters oder das selbstständige Einkaufen von Holz, Öl oder anderen Heizmitteln nicht finanzieren zu können.
  2. Zahlung im Nachhinein:
    Mieter, deren Vermieter hohe Nachzahlungen fordern, erhalten Bürgergeld bis zu drei Monate im Nachhinein.
  3. Mehr Erspartes erlaubt:
    Der übliche Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro beim Bürgergeld entfällt, falls Antragssteller das Bürgergeld nur einen Monat beziehen wollen. Normalerweise müssen Antragssteller, die mehr als 40.000 Euro gespart haben, zunächst ihre Rücklagen aufbrauchen, bevor sie Bürgergeld erhalten.

Das Papier nennt diese drei Punkte als Beispiele für geplante Entlastungen. Es dürfte also weitere Punkte geben. Welche und wie viele das sein werden, lässt das Papier offen.

Betriebe bekommen weitere Abschlagzahlung erstattet

Kleine und mittelständische Unternehmen, deren Energiekosten sich zwischen Juni und November mindestens drei Monate lang im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht haben, bekommen nach dem Plan des Wirtschaftsministeriums einen weiteren Abschlag erstattet.

„In besonderen Härtefällen wird auch eine Unterstützung während der Laufzeit der Preisbremsen möglich sein“, heißt es im Plan. „Besondere Härtefälle“ sind demnach besonders energieintensive Betrieb.

Mehrkostenausgleich für Krankenhäuser, Wohnungsunternehmen, Kultureinrichtungen

Krankenhäuser und soziale Einrichtungen sollen vor der Zahlungsunfähigkeit gerettet werden, indem sie Energie-Mehrkosten gänzlich oder teils direkt erstattet bekommen und pauschale Zahlungen für indirekt durch die Energiepreise hervorgerufene Teuerungen erhalten. Mit rund acht Milliarden Euro hat das Wirtschaftsministerium für sie die mit Abstand größte Gesamtsumme eingeplant.

Auch bei den übrigen Plänen geht es um viel Geld: Wohnungsunternehmen will das Wirtschaftsministerium zusammen mit den Ländern bis zu 1,4 Milliarden Euro an Notkrediten bereitstellen, damit diese gestiegene Energie-Vorauszahlungen leisten können. Soziale Dienstleistungen wie Reha-Einrichtungen und Behindertenwerkstätten erhalten bis zu 95 Prozent des Energiekosten-Unterschieds zwischen 2022 und 2021, was insgesamt ebenfalls eine Milliarde Euro kostet. Ähnliche Regeln gelten für Kultureinrichtungen sowie soziale Träger, die den „gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern und die Demokratie stärken“, also zum Beispiel Volkshochschulen.

Nächster Schritt: Ministerpräsidentenkonferenz

Endgültig sind die Vorhaben des Wirtschaftsministeriums noch nicht. Sie müssen noch von Kabinett, Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die konkretesten Pläne verrät der Plan für die Unternehmenshilfen. Sie sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert und der nächsten Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag, 8. Dezember, zum Beschluss vorgelegt werden. Für die übrigen Hilfen verrät das Papier keine konkreten Zeitpläne.



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