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Der Bund hält seine selbst gesetzte Abgabefrist für die Grundsteuererklärung nicht ein. Während alle Immobilienbesitzer im Land unter Androhung von hohen Verzugsstrafen bis zum 31. Januar ihre Erklärung abgegeben haben müssen, wird der Bund laut eigenen Angaben noch bis Ende September brauchen. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ).

Laut einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der CDU sind zwar die meisten Liegenschaft grundsteuerbefreit. Eine Erklärung müsse trotzdem abgegeben werden, heißt es. Es seien insgesamt 26.000 Grundsteuererklärungen, die der Bund abgeben müsse. Das wäre „außerordentlich aufwendig“, so der Parlamentarische Finanzstaatssekretär Florian Toncar (FDP).

CDU-Mann: Das ist eine „Frechheit“ gegenüber Eigenheimbesitzern

Man habe Mitte 2022 damit begonnen, die steuerpflichtigen Liegenschaften anzugehen. Die Erklärungen sollen bis Ende März abgeschlossen sein. Bis Ende September 2023 sollen dann auch alle Erklärungen fertig sein. Acht Monate nach Ende der offiziellen Frist für alle Immobilienbesitzer.

Der CDU-Abgeordnete Christoph Ploß spricht im Zusammenhang mit der verzögerten Abgabe von einer „Frechheit“ gegenüber Eigenheimbesitzern. „Millionen Eigenheimbesitzer und Steuerberater sind gezwungen, bis Monatsende unter Hochdruck und rechtlichen Unsicherheiten ihre Grundsteuererklärung fertigzustellen. Dabei hat das zuständige Finanzministerium selbst noch keine einzige Steuererklärung für seine Immobilien abgegeben.“

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