50 Prozent sind drin: Günstig-Strom aus einem anderen EU-Land beziehen – lohnt sich das?
In Nachbarländern sind die Preise für Strom teilweise bis zu 50 Prozent günstiger als in Deutschland. Grundsätzlich ist es möglich, Strom- und Gasverträge auch mit Energieversorgern aus dem europäischen Ausland abzuschließen. Doch lohnt sich das?
Rangieren die
deutschen Gaspreise
noch im europäischen Mittelfeld, zählen wir
beim Strom
zu den teuersten Ländern. Doch dank des gemeinsamen EU-Binnenmarkts sollte der grenzüberschreitende Einkauf von Waren und Dienstleistungen kein Problem sein. Bei Strom und Gas ist das aber leider anders.
Deutsche Verbraucher können ihren Stromlieferanten seit 1998 frei wählen. „Dieser kann auch aus dem europäischen Ausland kommen“,
erklärt das Europäische Verbraucherzentrum
. Es gibt aber drei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- Der Lieferant muss in Deutschland registriert sein
- Er muss an den Wohnort Energie liefern
- Außerdem muss er einem Vertragsabschluss mit dem Antragsteller zustimmen
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Wer das vergisst, hat bei Gas und Strom doppelte Kosten
Energielieferanten verzweifelt gesucht
Ganz so einfach, wie eine Kaffeemaschine in Italien zu kaufen, funktioniert der Strombezug aus dem Ausland nicht, es gibt hohe bürokratische Hürden: So muss der Kunde erst die Erlaubnis des zuständigen Hauptzollamts beantragen.
Welches Hauptzollamt für Ihren Wohnort zuständig ist, ermitteln Sie über die Dienststellensuche des Zolls auf Basis Ihrer Postleitzahl. Das war der einfache Teil. In der Praxis ist es aber fast unmöglich, einen Energielieferanten zu finden, der bereit ist, Strom aus dem EU-Ausland nach Deutschland zu liefern.
Denn auch aufseiten der Unternehmen entstehen zusätzliche Verwaltungshürden. Die ausländischen Stromanbieter müssen sich für die Vertragsgestaltung und Rechnungsstellung an deutsches Recht halten, wenn der Strom nach Deutschland geliefert werden soll.
Achtung Kostenfallen
Wenn Strom aus dem EU-Ausland bezogen wird, gelten die deutschen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Energielieferungen unterliegen also den deutschen Steuern, Umlagen, Abgaben und dem Netzentgelt. Das Problem dabei:
Das deutsche Stromsteuerrecht kann nicht auf einen Stromlieferanten angewandt werden, der seinen Geschäftssitz außerhalb des deutschen Steuergebiets hat. Daher fallen seine Aufgaben und Pflichten den Verbrauchern zu.
Bezieht man den Strom von einem Lieferanten im Inland sind zusätzliche Kosten bereits im Endpreis inbegriffen. Bei einem ausländischen Stromversorger sind müssen die Verbraucher diese zuzüglich zum Strompreis bezahlen und auch selbständig an die zuständige Stelle abführen. Inländische Anbieter übernehmen das für ihre Kunden.
Es greift also zu kurz, nur auf die Endpreise im EU-Ausland zu schauen. Denn vermeintlich günstiger Strom aus dem EU-Ausland kann sich plötzlich als ziemlich teuer erweisen. Zusätzlich zu den Kosten haben Verbraucher noch
weiteren Aufwand
, den sonst auch der Stromversorger übernimmt, etwa Aufbewahrungs-, Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten.
So müssen zum Beispiel die vom Versorger bezogenen Strommengen genau erfasst und über ein Formular regelmäßig und fristgerecht an das Hauptzollamt weitergeleitet werden.
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2560610/CHIP
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