Die Bundesregierung hat das Infektionsschutzgesetz geändert.
Ab Oktober 2022 sollen damit neue Regeln beim Immunstatus greifen.
Wer nicht dreifach geimpft ist, gilt dann als ungeimpft. Bisher gelten Personen als „vollständig geimpft“, wenn sie zweifach geimpft sind. Die dritte Impfung führt zum sogenannten Booster-Schutz. Die Zweitimpfung war bisher 270 Tage gültig.
Der Genesenen-Status soll ebenfalls mit der Impfung gleichgestellt werden. Wer Genesen ist, braucht dann lediglich zwei Impfungen, um als „vollständig immunisiert“ zu gelten.
Als Nachweis für eine Genesung soll auch ein Antikörper-Test ausreichen. Allerdings muss dieser vor der ersten Impfung erfolgt sein.
Wer nach der Impfung an Corona erkrankt ist, braucht ein positives PCR-Testergebnis, aus dem die Infektion hervorgeht. Auch die Quarantäne-Aufforderung oder der Quarantänenachweis werden akzeptiert.
Welche Fristen gelten heute?
Wer genesen ist, verliert seinen Immun-Status in Deutschland sechs Monate oder 180 Tage nach dem positiven Testergebnis.
Wer grundimmunisiert ist, also lediglich zwei Impfungen erhalten hat, verliert seinen Status nach neun Monaten (270 Tage).
Geboosterte Personen (also mit Drittimpfung) gelten unbefristet als „geboostert“.
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Welche Fristen sollen dann gelten?
Wer genesen ist, soll seinen Immun-Status ab Oktober sechs Monate oder 180 Tage nach dem positiven Testergebnis verlieren. Das Bundesgesundheitsministerium soll den Zeitraum festlegen. Bisher war das Robert-Koch-Institut dafür zuständig.
Wer bisher grundimmunisiert ist, also lediglich zwei Impfungen erhalten hat, verliert seinen Status ab 1. Oktober automatisch.
Geboosterte Personen (also mit Drittimpfung) gelten unbefristet (Stand: 16. März 2022) als „vollständig immunisiert“.
Wann wird der neue Immunstatus wichtig?
Überall dort, wo möglicherweise 3G- oder 2G-Zugangsbeschränkungen ab Herbst greifen könnten, müssen Betroffene ab Oktober auf ihren aktuellen Impfstatus achten. Wer eine Drittimpfung erhalten hat, bekommt in Betrieben mit 2G-Regelungen Zutritt. Hat die Person nur zwei Impfungen erhalten, darf sie den Betrieb nicht betreten. Bei 3G gilt, dass die Person mit zwei Impfungen einen tagesaktuellen Schnelltest benötigt.
Eine Zugangsbeschränkung gilt derzeit in Deutschland nicht. Der Immunstatus spielt im öffentlichen Leben keine Rolle.
Auch auf Auslandsreisen soll die neue Regel dann greifen. Bei Einreise nach Deutschland brauchen Reisende dann eine Drittimpfung oder eine Kombination aus zwei Impfungen und einer Genesung, um als „vollständig immunisiert“ zu gelten. Andernfalls wird eine aktuelle Genesung oder ein negatives Testergebnis benötigt.
2G-Plus wird für Geimpfte ab Oktober abgeschafft
Die 2G-Plus-Regel wird mit der Neuerung für Geimpfte indirekt abgeschafft. Das könnte im öffentlichen Leben bei der Nachweiskontrolle vieles vereinfachen.
Bisher haben zweifach geimpfte Personen einen zusätzlichen Test benötigt, sofern sie keinen Booster-Schutz erhalten haben. Sie gelten ab Oktober mit zwei Impfungen als ungeimpft. Genesene brauchen dann möglicherweise bei 2G-Plus einen zusätzlichen Test.
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