Masern-Impfpflicht: Auch Handwerker und Reinigungskräfte betroffen
Wer nach 1970 geboren wurde und in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommt, muss bis zum 31. Juli 2022 die Masernimpfung nachweisen. Das betrifft auch Reinigungskräfte oder Handwerker, die beispielsweise in Arztpraxen, Kliniken oder Schulen tätig sind. Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Ziel ist der Schutz besonders verletzlicher Personengruppen und der Gesellschaft insgesamt vor dem gefährlichen und hochansteckenden Masernvirus.
„Betroffen sind Beschäftigte, die nach 1970 geboren wurden und in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen in Kontakt mit anderen Personen kommen. Eine Person ist nach dem Gesetz impfpflichtig, sobald sie regelmäßig über einen längeren Zeitraum in einer im Gesetz genannten Einrichtung tätig ist, zum Beispiel in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis. Das umfasst unter anderem auch Reinigungsunternehmen“, erklärt Anette Wahl-Wachendorf, Fachärztin für Arbeitsmedizin und Ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (AMD der BG BAU).
Bis zum 31. Juli 2022 müssen betroffene Personen ihren Impfnachweis vorlegen. Ab 1. August dürfen sie ohne Impfschutz nicht weiter in der jeweiligen Einrichtung arbeiten.
Ende August: 9-Euro-Ticket läuft aus
Das Schnäppchenticket für Busse und Bahnen in ganz Deutschland läuft noch bis Ende August. Was danach passiert, ist noch unklar. Allerdings wird über Anschlussangebote für die 9-Euro-Tickets diskutiert, um Fahrgäste von Energiekosten zu entlasten und Anreize fürs Umsteigen in den ÖPNV zu erhalten. Unter anderem gibt es Vorschläge für ein 365-Euro-Jahresticket und Monatstickets für 29 oder 69 Euro. Allerdings sind sich Bund und Länder nicht einig, wer dafür zuständig ist.
Ganz generell wäre laut einer Umfrage eine große Mehrheit der Menschen in Deutschland für ein Anschlussangebot. 72 Prozent würden grundsätzlich eine Nachfolgelösung befürworten, wie die Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „Yougov“ ergab. Ablehnen würden es demnach 16 Prozent, 11 Prozent machen keine Angabe. Befragt wurden den Angaben zufolge 3697 Menschen ab 18 Jahre am 19. Juli.
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Mehr Bafög für Azubis
Der Bundestag beschloss Ende Juni eine knapp sechsprozentige Erhöhung der Bafög-Sätze und eine deutliche Erhöhung von Freibeträgen und Schonvermögen, wodurch sich der Kreis der Bafög-Berechtigten vergrößern soll. Auch für Schüler und Auszubildende werden die Sätze angehoben. Bafög-Empfänger die studieren bekommen zum Wintersemester mehr Geld. Auszubildene und Schüler erhalten bereits zum Schuljahresbeginn die höheren Beiträge und profitieren damit zum Teil schon im August von den Änderungen.
Schüler und Azubis, die auswärts wohnen, können künftig 632 statt bisher 585 Euro bekommen Der Bafög-Satz für Studierende wird im Wintersemester von 427 auf 452 Euro im Monat angehoben. Wer nicht mehr bei den Eltern lebt, kann außerdem 360 statt bisher 325 Euro für die Miete bekommen. Studierende, die selbst kranken- und pflegeversichert sind und nicht mehr über die Eltern, bekommen dafür höhere Zuschläge.
Mehr Pflichtangaben in Arbeitsverträgen
Im August gibt es auch eine wichtige Änderung für Arbeitgeber. Wer ab dem 1. August 2022 neue Mitarbeiter einstellt, muss mehr Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag festhalten als bislang notwendig. Grund dafür ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen. Ab 1. August tritt das neue Nachweisgesetz in Kraft.
Arbeitsverträge müssen von da an beispielsweise die Dauer der Probezeit beinhalten, sowie vereinbarte Ruhezeiten oder die Voraussetzungen für Schichtänderungen. Zudem muss auch die Vergütung von Überstunden und Sonderzahlungen angegeben werden.
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