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In aller Regel steigen die Rentenbezüge zum 1. Juli. Das führt zu höheren Ruhestands-Einkommen. Die Folge: Mehr Senioren überschreiten die Einkommenshöhe, ab der Steuern fällig werden.

2023 gilt: Wer mehr Einkommen erzielt als den sogenannten Grundfreibetrag von 10.908 Euro , muss Einkommensteuer bezahlen. Der Betrag steigt 2024 auf 11.604 Euro. Die Vorgabe gilt für alle Bürger, deshalb sind auch Rentner betroffen.

Renten-Freibetrag steigt: weniger Steuern fallen an

Rentner kommen neben dem Grundfreibetrag noch in den Genuss eines zweiten Steuer-Freibetrages: dem sogenannten Renten-Freibetrag . Je nachdem, in welchem Jahr ihre Rente beginnt, wird nur ein bestimmter Anteil ihrer Altersbezüge steuerpflichtig.

Das Bundesfinanzministerium plant, den Anteil der steuerpflichtigen Rente langsamer steigen zu lassen als bisher vorgesehen. Dazu unten mehr.

So errechnet sich der Renten-Freibetrag: Im Jahr 2022 waren für Neurentner 82 Prozent ihrer Rente steuerpflichtig, 18 Prozent hingegen steuerfrei. Der so ermittelte Euro-Betrag bleibt für den jeweiligen Rentner jedes Jahr steuerfrei – bis zu seinem Lebensende.

Beispielrechnung: Herr A. geht zum 1.1.2022 in Rente. Er bekommt eine Bruttorente von 1500 Euro pro Monat. Davon sind 18 Prozent steuerfrei, also 270 Euro. Diese monatlich 270 Euro bleiben für den Rentner auf Lebenszeit steuerfrei. Nimmt man den 2022 gültigen Grundfreibetrag von 10.347 Euro dazu, dann musste Herr A. 2022 erst dann Einkommensteuer bezahlen, wenn er mehr als 13.587 Euro an Einkommen erzielt hat.

  • Der Rechenweg: 10.347 € plus (12 x 270 €) = 13.587 € (Hinweis: vereinfachte Rechnung)

Fließen alle steuerlich absetzbaren Posten mit in die Rechnung ein, erhöht sich der Betrag deutlich, der steuerfrei bleibt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) ermittelte, bis zu welchem Betrag Rentenbezieher im Jahr 2022 steuerfrei blieben. Das BMF berücksichtigte dabei sämtliche steuerrelevanten Daten einschließlich Werbungskosten-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag sowie abzugsfähige Versorgungsaufwendungen und ermittelte einen Gesamtbetrag von 15.458 Euro , bis zu dem Rentner 2022 steuerfrei blieben. Das waren monatlich gut 1288 Euro Rente. Bei veranlagten Paaren galten die doppelten Beträge.

Bundesfinanzhof verbot Renten-Doppelbesteuerung

Der Bundesfinanzhof (BFH) fällte im Mai 2021 ein aufsehenerregendes Urteil. Die Richter erkannten bei Ruheständlern eine Renten-Doppelbesteuerung . Die beruht darauf, dass Senioren früher ihre Beiträge zur Rentenversicherung versteuern mussten, und später, je nach Einkommen, auch noch Teile ihrer Altersbezüge. Der BFH untersagte diese Praxis (Az. (X R 20/19).

Regierung senkt Belastungen

Die Bundesregierung musste reagieren, und tat dies doppelt:

  • Altersvorsorgeaufwendungen steuerfrei

Im Jahr 2023 lassen sich Vorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag von 26.528 Euro (Paare 53.056 Euro) absetzen. Ursprünglich sollten im 2023 nur 96 Prozent dieser Aufwendungen absetzbar sein. Die Ampel-Bundesregierung erhöhte den Wert aber auf 100 Prozent. Wichtig: Der Betrag, den die Firma in die Rentenkasse einzahlt, ist von dem Höchstbetrag abzuziehen!

  • Steuerpflichtiger Renten-Anteil steigt langsamer

Bisher galt: Jährlich steigt der steuerpflichtige Teil der Rente um einen Prozentpunkt, für den Rentnerjahrgang 2040 sind dann die Renten voll steuerpflichtig. Mitte Juli 2023 legte das Bundesfinanzministerium eine Anpassung vor, die die Steuerpflicht langsamer greifen lässt – und zwar rückwirkend ab Januar 2023. So steht es im Entwurf für das Wachstumschancengesetz (vgl. die beiden rechten Spalten der folgenden Tabelle).

Wie viel Steuern ein Rentner für die Dauer seines Rentenbezugs spart, hängt natürlich von der Höhe seiner Altersbezüge ab. Und von seiner Lebenserwartung. Aber im Laufe der Jahre und Jahrzehnte kommen hohe Beträge zusammen.

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Die Folge des langsameren Anstiegs: Neurentner müssen geringere Beträge versteuern und sparen dadurch Steuern.

Beispielrechnung: Wenn unser Beispielrentner Herr A. aus dem obigen Beispiel zum 1.1.2023 in Ruhestand gegangen wäre, sähe seine Rechnung so aus:

Monatliche Bruttorente 1500 Euro

Steuerfreier Anteil: 17,5 Prozent, also 262,60 Euro monatlich (Bei der „alten“ Regelung hätte der Rentner nur 17 Prozent seiner Rente steuerfrei erhalten, also 255 Euro im Monat auf Lebenszeit.)

Steuerpflichtiger Anteil: 82,5 Prozent = 1237,50 Euro

Gesamtbetrag steuerpflichtige Rente 2023: 14.850 Euro . Abzüglich Grundfreibetrag 2023 in Höhe von 10.908 Euro ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von 3942 Euro.

(Anm.: Vereinfachte Rechnung; Rentensteigerung zum 1.7.2023 nicht berücksichtigt; Annahme: Der Rentner hat keine weiteren Einkünfte und kann keine Kosten steuermindernd absetzen )

So ermittelt das Finanzamt die Einkommensteuer bei Rentnern

Wer als Rentner Einkommensteuer zahlen muss, erfährt das per Bescheid vom Finanzamt. So ist der Ablauf:

Rentner mit einer Bruttorente, die höher liegt als der Grundfreibetrag, hat eine Einkommensteuer-Erklärung abzugeben. Dafür sind der Mantelbogen sowie die Anlage R für „Renten und andere Leistungen aus dem Inland“ auszufüllen.

Das Finanzamt ermittelt dann die Steuerschuld, die zu zahlen ist.

Wichtig: Posten von den Renteneinnahmen absetzen

Senioren können diverse Posten beim Finanzamt geltend machen, das senkt ihre Steuerlast.

Zu den absetzbaren Posten gehören:

Bei der “Altersentlastung” handelt es sich um einen weiteren Steuerfreibetrag. Er gilt für alle Einkünfte neben der Rente. Die Höhe hängt vom Geburtsjahr ab. Voraussetzung: Der Steuerpflichtige muss zu Beginn des betreffenden Steuerjahres mindestens 64 Jahre sein.

Im Jahr 2023 liegt der Betrag bei maximal 665 Euro, 2024 bei 646 Euro. Bis zum Jahr 2058 sinkt er auf null.

Wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, private Haftpflichtversicherung und Spenden

  • Außergewöhnliche Belastungen

Kosten für Krankheiten, welche die Krankenversicherung nicht trägt. Auch Pflegeheim-Kosten.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wer eine Putzhilfe beschäftigt oder Handwerker beauftragt, kann diese Kosten ebenfalls absetzen. Wichtig: Der Fiskus verlangt zum Nachweis eine Rechnung.

Für andere Altersbezüge gelten eigene Steuervorgaben

Wie kompliziert das deutsche Einkommensteuerrecht ist, zeigt die ganz unterschiedliche Besteuerung der verschiedenen Formen der Alterseinkommen.

So werden

  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente (Basisrente)
  • Betriebsrenten (Direktversicherung)
  • private Rentenversicherung

nach jeweils eigenen gesetzlichen Vorgaben versteuert. Dafür stehen eigene Formulare zur Verfügung.

Hier ein Schema, wie sich die Besteuerung der einzelnen Varianten der Altersvorsorge unterscheiden:

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#Immobilien #Steuern #Aachen