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Seit März 2021 bekommt Karl-Heiz Michalsky fast 2000 Euro Rente, wie die „Bild“-Zeitung berichtet. Damit kommt er finanziell gut hin. Trotzdem arbeitet er noch. Eine Firma bat ihn, in Hamburg den Bau von Wohnungen zu überwachen. Deshalb fing er schon im Juni 2021 wieder als Polier an.

Hohes Extra-Einkommen – und Tausende Euro Einkommensteuer

Michalsky kassiert dafür gutes Geld. Rund 53.000 Euro bringt der „Nebenjob“, also 4416 Euro pro Monat, wie es in dem Bericht heißt. Aber von dem Extra-Geld zwackt das Finanzamt rund 19.000 Euro ab. Es landen also nur 34.000 Euro auf seinem Bankkonto. Der Grund für diese hohen Abzüge: Die Rente gilt rechtlich als Erstjob. Michalskys Zusatz-Arbeit ist rechtlich ein Zweitjob, damit fällt der Ruheständler in Steuerklasse 6. Hier hat er hohe Abzüge, weil steuermindernde Freibeträge entfallen.

 

Michalsky sagt in dem Bericht: „Ich möchte nicht jammern, aber klar ist: Dafür mache ich mir nicht mehr den Rücken krumm! Wer als Rentner arbeitet, ist der Dumme.“

Hunderttausende Rentner müssen Steuern und Abgaben zahlen

Mit seinem Frust ist der rüstige Rentner nicht allein. Steuern und oft auch Kranken- und Pflegeversicherung zehren am Hinzuverdienst. Laut der Bundesagentur für Arbeit waren im September 2022 gut 500.000 Ruheständler über 65 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Das schreiben die Gesetze so vor. Sie machen die Weiterarbeit im Alter eher unattraktiv. Angesichts des massiven Fachkräftemangels in Deutschland ist das die falsche Weichenstellung, sagen viele Experten. CDU-Vize Carsten Linnemann erklärte im Interview mit FOCUS online erst vor Kurzem seinen Ansatz einer Aktivrente, die genau hier ansetzt.  Noch verhallen solche Forderungen allerdings.

Rentner Michalsky hat seinen gut bezahlten Nebenjob daher aufgegeben. Stattdessen macht er einen Minijob, einen halben Tag pro Woche. Als Fachkraft steht er auf dem hart umkämpften Markt damit nicht mehr zur Verfügung.

Zur Info: Auch Minijobs sind steuerpflichtig. Aber meistens zahlt der Arbeitgeber die Steuern. Ein 520-Euro-Minijob darf mit zwei Prozent pauschal versteuert werden. Wer clever ist, vereinbart mit dem Chef, dass die Firma den fälligen Betrag an die Minijob-Zentrale überweist.

Seit 2023 können Rentner beliebig hinzuverdienen – ohne Rentenkürzung

Der Ball liegt also bei der Bundesregierung – sie müsste das Arbeiten im Alter steuerlich begünstigen. Dabei hat die Regierung schon viel für Rentner getan. Seit diesem Jahr dürfen sie beliebig viel dazu verdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Das gilt auch für Frührentner. Das war früher ganz anders: In den Jahren vor Corona lag die Höchstgrenze bei 6300 Euro im Jahr. Zusatz-Einkommen, das darüber hinaus ging, wurde mit der Rente verrechnet. Und Einkommensteuern fielen für Viele trotzdem an.

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