Der Rentenwert steigt 2023 von 36,02 Euro auf 37,60 Euro im Westen und von 35,52 Euro auf 37,60 Euro im Osten. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,39 Prozent in den alten Ländern und 5,86 Prozent in den neuen Ländern. Damit liegen die Rentenwerte in allen Bundesländern zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung auf einem Niveau. Das teilt das Bundesarbeitsministerium mit. „Diese Erhöhungen sind möglich, weil der Arbeitsmarkt in guter Verfassung ist und die Löhne steigen“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der Mitteilung. Das Rentenniveau in Deutschland stagniert jedoch bei 48,15 Prozent.
Das bedeuten die Rentenerhöhungen konkret:
Ein Eckrentner, der 45 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat und immer das deutsche Durchschnittseinkommen verdiente, bekommt
- im Westen bisher 1620,90 Euro
- im Westen neu 1692 Euro
Das sind 71,1 Euro mehr.
- im Osten bisher 1598,40 Euro
- im Osten neu 1692 Euro
Das sind 93,60 Euro mehr.
Wann bin ich als Rentner steuerpflichtig?
Doch nicht immer kommt die Erhöhung ungekürzt auf dem Konto an: Rentner sind steuerpflichtig, sobald ihre Einkünfte über dem Freibetrag von 10.908 Euro im Jahr liegen (Stand 2023). Dazu zählen alle Einkünfte – neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch private Vorsorge oder Mieteinnahmen.
Beispiel:
Bisher bekommen Sie eine gesetzliche Rente von
862 Euro pro Monat.
Damit lagen Sie 2022 knapp unter dem Steuerfreibetrag.
Ab Juli bekommen Sie:
-
im Westen
899,84 Euro pro Monat oder 10.798 Euro im Jahr
- im Osten 912,51 Euro pro Monat oder 10.950 Euro im Jahr
Das heißt für die Steuerpflicht:
-
im Westen:
10.798 Euro Rente – 10.908 Euro Freibetrag = Sie liegen
110 Euro unter dem Steuerfreibetrag.
Kurz gesagt: Wer im vergangenen Jahr keine Steuern zahlen musste, wird auch mit der Rentenerhöhung 2023 nicht steuerpflichtig werden. -
im Osten:
10.950 Euro Rente – 10.908 Euro Freibetrag =
42 Euro zu versteuerndes Einkommen
.
Beide Beispiele gehen davon aus, dass Sie keine weiteren Einnahmen aus privater Vorsorge haben.
Das bedeutet für Rentner:
Wer im Westen
bisher keine Steuern bezahlt,
liegt auch ab Juli 2023 nicht über dem Freibetrag.
Wer im Osten
bisher zwischen 859 und 862 Euro
im Monat Rente bekommt, liegt ab Juli 2023 zwischen 909 und 912 Euro im Monat und muss Steuern bezahlen.
Für Paare gilt:
Wer in Zukunft mehr als
1818 Euro pro Monat
in der gemeinsamen Kasse hat, muss Steuern bezahlen.
Neben Renteneinkünften zählen auch weitere Einnahmen wie Erträge aus Kapitalanlagen, Mieteinnahmen oder Betriebsrenten zum steuerpflichtigen Einkommen.
Wie viel Steuern muss ich zahlen?
Der steuerpflichtige Anteil an der Rente steigt seit 2005 für jeden Rentenjahrgang um einen Prozentpunkt. Bis zum Jahr 2040 ist der komplette Rentenbetrag steuerpflichtig. Wichtig für die Besteuerung ist das Jahr des Renteneintritts. Der in dem Jahr geltende Wert wird lebenslang angewendet. Ist jemand also 2018 in Rente gegangen, werden lebenslang 76 Prozent seiner Renten in die Besteuerung einbezogen. Alle, die im Jahr 2023 in Rente gehen, müssen bereits 83 Prozent ihrer Rente versteuern.
Rechenbeispiel:
Walter P. ist im Jahr 2018 in Rente gegangen. Er bekommt aktuell 1383 Euro im Monat. Im kommenden Jahr bekommt er als „Wessi“ 60,71 Euro mehr. Seine Monatsrente liegt dann bei knapp 1444 Euro. Das sind 535 Euro über dem Freibetrag. Er muss also 408 Euro mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern –
vorausgesetzt er macht keine Abzüge geltend
.
Im Gegenzug werden die von Arbeitnehmern eingezahlten Rentenbeiträge über die Jahre von der Einkommensteuer freigestellt. Ebenso regelmäßig steigen auch die Steuerfreibeträge. So werden Arbeitnehmer und Rentner entlastet – wenn auch nicht komplett.
Kann ich auch Abzüge geltend machen, wie ein Arbeitnehmer?
Auch Rentner können viele Abzüge in der Steuererklärung geltend machen, dazu zählen Werbungskosten, Beiträge zu verschiedenen Versicherungen wie die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung oder die der Haftpflicht sowie Gesundheitsausgaben. Auch wenn die Steuerpflicht erst zum Juli einsetzt, kann es sich daher lohnen, ab sofort Belege zu sammeln. Zudem werden auch in der Rente Ehepaare gemeinsam veranlagt.
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