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Nachdem die Finanzämter lange Nachsicht bei säumigen Grundsteuer-Erklärungen walten ließen, macht nun ein erstes Bundesland ernst und will Immobilieneigentümer, die ihre Unterlagen nicht bald abgeben, rückwirkend ab Februar bestrafen.

Rund 500.000 Immobilieneigentümer in Niedersachsen bekommen demnächst einen blauen Brief, der sie an die Abgabe ihre Grundsteuererklärungen erinnert. Diese waren bereits Ende Januar fällig, weil der Bund auf Geheiß der Bundesverfassungsgerichts die Grundsteuer neu aufstellen muss. Noch weiter hinauszögern sollten die Eigentümer die Abgabe allerdings nicht: Wer seine Erklärung erst im Juni abgibt, muss mit bis zu 125 Euro Strafe rechnen. Dies hatte zuerst der NDR berichtet.

Grundsteuer-Erklärung: Strafe von 25 Euro pro Monat gilt rückwirkend

Die Strafe berechnet sich mit 25 Euro je Monat, rückwirkend gerechnet ab dem 1. Januar. Auf ein Jahr gerechnet entspricht das 300 Euro.

86 Prozent der Immobilienbesitzer in Niedersachsen haben ihre Unterlagen laut NDR bereits eingereicht. Die verbleibenden 14 Prozent sollten dies nun schnellstmöglich nachholen, um höhere Strafen zu vermeiden. Mit den richtigen
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In Niedersachsen sollten Immobilienbesitzer auch nicht hoffen, die Grundsteuer-Reform könne noch kippen. Niedersachsen berechnet die Grundsteuer nach einem eigenen Modell, das Experten als nachvollziehbar einstufen. Gegen dieses Modell gingen – im Gegensatz zum Bundesmodell und die Modelle mehrerer anderer Bundesländer – keine Klagen ein. Entsprechend kann Niedersachsen die Umsetzung nun durchsetzen.

Ob und wann andere Bundesländer, in denen Klagen laufen, Strafen verhängen, ist derzeit offen. Pläne in diese Richtung sind nicht bekannt.



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