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Man kann den deutschen Staat für träge halten, aber er treibt das Geld der Steuerpflichtigen zuverlässig ein, zur Not mit Zwangsgeldern. Das kann beim Ignorieren der Grundsteuer-Erklärung teuer werden.

Die
Grundsteuer-Erklärung
ist eine Herausforderung für Millionen Bundesbürger. Zur Abgabe sind alle verpflichtet, die am 1. Januar 2022 in Deutschland Grundbesitz hatten. Nun ist die Welt der Finanzämter eine ganz eigene und hinzu kommt, dass der Zeitraum für die Abgabe der Grundsteuer knapp bemessen ist:

Seit dem 1. Juli besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer-Erklärung per Elster zu machen,
bis 31. Oktober
sollen die Daten spätestens beim Finanzamt sein. Unpassenderweise überschneiden sich die vier Monate mit der Haupturlaubszeit und die wegen Corona verlängerte Frist für die Einkommensteuer fällt auf den gleichen Tag.

Hier regt sich zwar schon Widerstand wegen der kurzen Fristen, ob der Abgabezeitraum für die Grundsteuer aber verlängert wird, ist bisher nicht klar und darauf sollten Sie auch nicht spekulieren. Was Sie auf keinen Fall machen sollten: Ignorieren Sie die Grundsteuer-Erklärung nicht einfach, denn der Staat wird sich das Geld holen und Sie womöglich noch kräftig draufzahlen lassen.

Maßnahme 1: Verspätungszuschläge drohen

Unmittelbar mit dem knapp bemessenen Abgabetermin hängt der Verspätungszuschlag zusammen. Das ist keine neue Sache, den Zuschlag gibt es auch bei der Einkommensteuererklärung, wenn man zur Abgabe verpflichtet ist und die Frist versäumt.

Immerhin gibt es bei der Grundsteuer in diesem Jahr keinen Automatismus, der ab einem bestimmten Datum Verspätungszuschläge rausbläst. Das Finanzamt darf aber nach eigenem Ermessen Verspätungszuschläge für die Grundsteuer festsetzen. Die genaue Höhe hängt dann von der Dauer der Fristüberschreitung ab. Hier wird man sehen müssen, wie die zuständigen Behörden das handhaben.

Wichtig: Dieser Zuschlag ist wirklich als Zuschlag zu verstehen, die Grundsteuer-Erklärung müssen Sie trotzdem abgeben und dann natürlich auch die berechnete Grundsteuer ab 2025 bezahlen.

Maßnahme 2: Zwangsgeld bis 25.000 Euro

Der Staat mag zwar langsam sein, aber in der Regel vergisst er nicht, sein Geld einzutreiben. Sollten Sie die Frist für die Grundsteuer versäumen, wird Sie das Finanzamt bestimmt noch einmal daran erinnern und Ihnen eine neue Frist setzen und womöglich auch eine Strafe androhen.

Spätestens dann sollten Sie aktiv werden. Im schlimmsten Fall könnte das Finanzamt ein Zwangsgeld festlegen. Das können einige Hundert Euro bis zu einem Maximalbetrag von 25.000 Euro sein. Übrigens kann ein Zwangsgeld auch mehrfach verhängt werden. Das sollten Sie nicht riskieren.

Maßnahme 3: Finanzamt schätzt selbst

Wer keine Grundsteuer-Erklärung abgibt, riskiert, dass das Finanzamt selbst anfängt zu schätzen. Werden Wohnflächen zu Ihren Ungunsten geschätzt, droht eine höhere Grundsteuer. Auch das sollte nicht in Ihrem Sinne sein.

Nicht jeder kommt mit der Grundsteuer-Erklärung klar. In der Familie darf man sich gegenseitig helfen. Sollten zum Beispiel Ältere ein Problem mit der Elster-Abgabe haben, kann auch die Elster-Registrierung von Angehörigen zur Grundsteuer-Erklärung genutzt werden.



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