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Brutto-Netto-Rechner: 2023 bleibt Ihnen Netto vom Bruttoeinkommen so viel übrig

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In 2023 wirken sich mehrere steuerliche Änderungen auf den Arbeitnehmer aus. Mit dem Brutto-Netto-Rechner können Sie ausrechnen, wie viel Netto von Ihrem Bruttogehalt 2023 nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt.

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Der Brutto-Netto-Rechner von FOCUS Online gibt Ihnen detaillierte Auskunft darüber, wie viel von Ihrem Bruttolohn der Staat an Steuern kassiert und welcher Teil Ihres Gehalts – beispielsweise in Form von Beiträgen zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung – in die Sozialkassen fließt.

Brutto-Netto-Rechner

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So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner

Mit dem Brutto-Netto-Rechner von FOCUS Online finden Sie schnell und einfach heraus, wie viel Netto Ihnen vom Brutto bleibt.

Um zu berechnen, wie viel Geld von Ihrem Bruttolohn tatsächlich im Monat oder Jahr auf Ihr Konto überwiesen wird, geben Sie zunächst Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt in den Rechner ein. Geben Sie dann Ihre Steuerklasse an (im unteren Abschnitt finden Sie Ihre Steuerklasse heraus), außerdem müssen Sie eintragen, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind, Ihr Bundesland angeben und Ihre Art der Krankenversicherung. Der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt im Durchschnitt 1,3 Prozent und ist im Rechner bereits voreingestellt.

Im unteren Teil des Brutto-Netto-Rechners können Sie weitere Angaben für eine noch detailliertere Berechnung Ihres Nettogehalts machen, zum Beispiel zu Kinderfreibeträgen, Rentenzusatzversicherungen oder Sonderzahlungen vom Arbeitgeber.

Der Brutto-Netto-Rechner von FOCUS Online ist bereits für 2023 aktualisiert. Wenn Sie noch Ihren Nettolohn für 2022 berechnen wollen, wählen Sie im Rechner einfach ein anderes Steuerjahr aus. (Alle Angaben ohne Gewähr.)

Bruttogehalt vs. Nettogehalt: Was wird vom Gehalt abgezogen?

Als Arbeitnehmer müssen Sie von Ihrem Bruttogehalt verschiedene Arten von Steuern an den Staat abführen:

  • Die Lohnsteuer als Erhebungsform der Einkommenssteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit schlägt mit dem größten Anteil zu Buche. Wie viel Lohnsteuer Sie zahlen müssen, hängt von der Höhe Ihres Bruttolohns ab. Wichtig: Der sogenannte Grundfreibetrag ist komplett steuerfrei. 2023 liegt er für Alleinstehende bei 10.908 Euro, 2022 betrug er 10.347 Euro
  • Der Solidaritätszuschlag beträgt seit 1998 5,5 Prozent der Einkommenssteuer. Zahlen muss ihn 2023 aber nur, wer als Alleinstehender mindestens 17.543 Euro Einkommensteuer schuldet (Verheiratete 35.086 Euro).
  • Kirchensteuer: Sofern Sie nicht aus der Kirche ausgetreten sind, entfallen 8 Prozent (in Bayern und Baden-Württemberg) beziehungsweise 9 Prozent Ihrer Einkommenssteuer auf die Kirchensteuer.

Zudem müssen Sie rund 20 Prozent Ihres Bruttolohns in die Sozialversicherung einzahlen:

  • Die Rentenversicherung schlägt mit 9,3 Prozent zu Buche
  • Die Arbeitslosenversicherung wird teurer: Im Jahr 2023 kostet sie 1,30 Prozent Ihres Bruttolohns (2022: 1,20 Prozent)
  • Für die Pflegeversicherung gehen bei Kinderlosen 1,70 Prozent, bei Eltern von Kindern 1,525 Prozent vom Bruttogehalt ab
  • Die Krankenversicherung beträgt 7,3 Prozent – dazu kommen die individuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen. Der Zusatzbeitrag klettert 2023 von durchschnittlich 1,3 auf 1,6 Prozent. Seit 2021 teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch diesen Posten.

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Nach Steuern und Sozialabgaben: Was wirkt sich noch auf den aus?

Der Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt neben Steuern und Sozialabgaben weitere Faktoren, die sich auf Ihr Nettogehalt auswirken:

  • Vermögenswirksame Leistungen: Die zusätzlich zum Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährten vermögenswirksamen Leistungen, etwa Sparzulagen zum Bausparvertrag oder der Lebensversicherung, sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Die fälligen Steuern und Abgaben werden vom normalen Lohn einbehalten, da die Leistungen ungekürzt angelegt werden müssen.
  • Zusatzversorgung: Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge fördert der Staat die private Absicherung fürs Alter. Die Beiträge des Arbeitnehmers in eine Direktversicherung oder Pensionskasse sind bis zu einer gewissen Höhe steuer- und abgabenfrei. Versteuert werden müssen allerdings unter Umständen die Zuschüsse des Arbeitgebers.
  • Dienstwagen oder sonstige geldwerte Vorteile: Erhält der Arbeitnehmer Extravergünstigungen zum Lohn, unterliegen diese ebenfalls der Steuerpflicht, sofern sie nicht unter die gesetzlichen Freigrenzen von 50 Euro im Monat fallen.
  • Freibeträge: Manche Geldbeträge, die Sie als Arbeitnehmer erhalten und die unter einer bestimmten Höhe liegen, sind nicht steuerpflichtig. Darunter fallen beispielsweise Grundfreibeträge, die das Existenzminimum sichern sollen, Ausbildungsfreibeträge oder Erbschafts- und Schenkungsfreibeträge. Es wird so getan, als hätte es diese Einkünfte nicht gegeben. Die Freibeträge müssen beim Finanzamt beantragt werden.
  • Geburtsjahr: Diese Angabe ist wegen des Altersentlastungsbetrags relevant. Eine solche Steuervergünstigung greift für Menschen ab 64 Jahren.
  • Kinderfreibetrag: Das Existenzminimum von Kindern im Alter von 0 bis 25 Jahren ist verfassungsrechtlich von der Steuer freigestellt. Deswegen gibt es Freibeträge für Kinder. Sie werden regelmäßig angepasst. Allerdings sind diese Freibeträge für Kinder ab 18 Jahre an Bedingungen geknüpft.
  • Zuschlag zur Krankenversicherung: Die Krankenkassen dürfen einen Zusatzbeitrag auf den normalen Beitragssatz erheben, der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen werden muss.
  • Gesetzliche Rentenversicherung: Arbeitnehmer sind verpflichtet in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Falls Sie jedoch beim Staat angestellt sind, zahlen Sie nicht in die Rentenversicherung ein – Beamte erhalten Ihre Pension im Ruhestand direkt vom Staat.
  • Sozialversicherungspflicht: Sie sind nur dann verpflichtet, in die staatlichen Sozialkassen einzuzahlen, wenn sie als Angestellter arbeiten. Sofern Sie selbstständig sind, müssen Sie nichts in die gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitslosen-, Pflege- oder Rentenversicherung einzahlen.

Netto versus Brutto: Die Steuerklasse macht den Unterschied

Auf Basis von sechs Lohnsteuerklassen wird die Höhe der Lohnsteuer als Erhebungsform der Einkommenssteuer berechnet. Die Steuerklasse richtet sich im Wesentlichen nach dem Familienstand, der Einkommenssituation und der Frage, ob es noch weitere Jobs gibt. Hier finden Sie heraus, welche Steuerklasse Sie haben:

  • Steuerklasse I: ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, das dauerhaft im Haushalt lebt. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob Sie ledig, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend sind
  • Steuerklasse III: verheiratete Arbeitnehmer (ein Alleinverdiener oder zwei Doppelverdiener mit großen Gehaltsunterschieden)
  • Steuerklasse IV: verheiratete Arbeitnehmer (beide berufstätig und verdienen etwa gleichviel)
  • Steuerklasse IV mit Faktor: zusätzliche Variationsmöglichkeit für berufstätige Verheiratete
  • Steuerklasse V: verheiratete Arbeitnehmer (siehe Steuerklasse III)
  • Steuerklasse VI: bei Zweitjob, für den eine weitere Lohnsteuerkarte nötig ist

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Welche Steuerklasse ist die Richtige für mich?

Wenn Sie heiraten, können Sie und Ihr Ehepartner selbst die Entscheidung treffen, welche Lohnsteuerklassen für Sie gelten sollen. Durch die Wahl der richtigen Steuerklasse ergibt sich im Hinblick auf das kombinierte Einkommen beider Ehepartner in der Regel ein Steuervorteil.

Verdienen beide Eheleute in etwa das gleiche Gehalt, dann empfiehlt sich für beide die Steuerklasse IV. Verdient ein Ehepartner deutlich mehr als der andere, sollte der Vielverdiener die Steuerklasse III und der Wenigverdiener die Steuerklasse V wählen.

Erfahren Sie mehr: Das sind die günstigsten Kombinationen für Steuerklassen

Auch weitere Änderungen Ihrer Lebensumstände beeinflussen Ihr Nettogehalt:

  • Kinder: Eltern erhalten neben dem Kindergeld vom Staat in der Regel auch höhere Kinderfreibeträge.
  • Kirchenaustritt: Sobald Sie aus der Kirche austreten, entfällt die Kirchensteuer, die monatlich mit acht bis neun Prozent Ihrer Einkommenssteuer zu Buche schlägt.
  • Wechsel in die private Krankenversicherung: Treten Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung aus und wechseln zu einer Privatkasse, ändert sich möglicherweise Ihr Beitragssatz. Das könnte die Höhe Ihres Nettolohns beeinflussen.

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#Immobilien #Steuern #Aachen