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Schwere Gewitter sind am Dienstagabend und in der Nacht über Teile West- und Süddeutschlands gezogen und haben insbesondere im Saarland große Schäden angerichtet.

In Asweiler in der Gemeinde Freisen (Landkreis St. Wendel) entwickelte der Sturm erhebliche Zerstörungskraft und wütete in einer Schneise von etwa 100 Metern, wie das Lagezentrum der Polizei mitteilte. Ob es sich dabei um einen Tornado handelte, war zunächst unklar. Ein Großaufgebot von Feuerwehr, THW und Polizei war im Einsatz.

Grundsätzlich gilt: Trotz Gewitter, Sturm und anderen witterungsbedingten Beeinträchtigungen muss jeder Arbeitnehmer pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. Wer sich Ärger mit dem Chef oder Kollegen sparen will, sollte Alternativen prüfen. In die Arbeit kommen Pendler jetzt mit dem Mietwagen, Mitfahrgelegenheiten, zu Fuß, einem Mietroller oder dem E-Scooter.

Droht mir Ärger, wenn ich zu spät komme?

Wenn Busse oder Bahnen ausfallen, können Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit kommen.

Einige Unternehmen sind in der Regel kulant. Andere Unternehmen können weniger entgegenkommend sein und sogar Abmahnungen aussprechen. In diesem Fall gilt: Unbedingt rechtzeitig über die Verspätung informieren.

Denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitsweg bei jedem Wetter so planen, dass sie pünktlich zur Arbeit kommen. Der Chef könnte also auch fragen, warum man nicht auf Alternativen umgestiegen ist, wenn man schon seit Sonntag wusste, dass Züge ausfallen.

S-Bahn und Züge fahren oft gar nicht

Nicht nur der Fernverkehr, sondern auch der Nahverkehr ist betroffen. Nahezu das gesamte S-Bahn-Netz in den Unwettergebieten ist am Mittwochvormittag betroffen. Die Deutsche Bahn teilt mit, dass es in vielen Städten zu „erheblichen Beeinträchtigungen“ kommen kann.

Gibt es weniger Lohn, wenn ich nicht zur Arbeit komme?

Auch wenn der Weg zur Arbeit unter Umständen gefährlich sein kann, ist jeder Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht selbst dafür verantwortlich, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Auch an Schlechtwettertagen. Jeder Arbeitnehmer trägt dann das sogenannte Wegerisiko.

Erscheint der Arbeitnehmer trotzdem nicht, kann es im schlimmsten Fall sein, dass er für den Arbeitsausfall nicht bezahlt wird. Letztlich ist es aber immer ein Kompromiss, dem Arbeitgeber zuvorzukommen und zum Beispiel anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten oder die ausgefallene Zeit nachzuholen.

„In erster Linie muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber schnellstmöglich über eine potenzielle Verspätung informieren. Andernfalls droht eine Abmahnung“, betont Jürgen Schreiber, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wie erfahre ich, ob mein Zug oder meine S-Bahn überhaupt fährt?

Über die Routen informiert der Konzern über „bahn.de/aktuell“, über die App (hier gibt es den Download) und über die Hotline 08000 99 66 33. An den Bahnhöfen stehen in der Regel zusätzliche Mitarbeiter, um Reisende über alternative Routen oder Übernachtungsoptionen zu informieren.



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