Das Coronavirus ist im Freistaat weiter auf dem Vormarsch. Das ganze Bundesland liegt mittlerweile rein rechnerisch über der 7-Tage-Inzidenz von 50. Genau 63,81 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen meldete das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit am Mittwoch für Gesamt-Bayern. In München liegt der Wert mit 82,40 noch einmal deutlich höher.
Damit liegt München deutlich über dem kritischen Schwellenwert von 50. Die Corona-Ampel zeigt Rot und es gelten verschärfte Corona-Regeln.
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Corona-Ampel ist rot: Welche Corona-Regeln in München gelten
Kontaktbeschränkung: Bis 5 Personen (oder 2 Hausstände)
- Generell ist der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie nur noch in Gruppen von bis zu 5 Personen oder mit maximal zwei Hausständen gestattet.
- Auch für private Feiern (wie z.B. Hochzeiten und Geburtstage) gilt eine Beschränkung auf maximal 5 Personen oder zwei Hausstände.
Sperrstunde in der Gastronomie
- In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr, ausgenommen sind Speisen und nichtalkoholische Getränke zum Mitnehmen.
- An einem gemeinsamen Tisch sind nur Gruppen von bis zu 5 Personen oder maximal zwei Hausstände erlaubt.
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Maskenpflicht ausgeweitet
- In Gebäuden: Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist außerdem auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten vorgeschrieben.
- Bei Veranstaltungen: In Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos, bei Tagungen und Kongressen sowie für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen gilt jetzt auch am Platz Maskenpflicht.
- Am Arbeitsplatz: Außerdem besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
- In der Altstadt-Fußgängerzone: Zusätzlich besteht von 9 bis 23 Uhr eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, Rindermarkt, Viktualienmarkt, Dienerstraße, Schrammerstraße, Landschaftstraße, auf den Gehwegen im Tal sowie in der Schützenstraße und im Stachus-Untergeschoss
- Mehr Info zur Maskenpflicht in München
Schulen: Maskenpflicht ab Stufe 5
- Maskenpflicht im Unterricht ab der Jahrgangsstufe 5, wenn Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann
- Maskenpflicht am Platz für Grundschüler wurde am Mittwoch (21. Oktober) aufgehoben
Nächtliches Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
- Das Alkoholverbot zum Außer-Haus-Verkauf und zum Konsum im öffentlichen Raum gilt jetzt täglich ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages
- Wo: Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke
- Tankstellen, sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste im Stadtgebiet dürfen ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen.
- Mehr Info zum nächtlichen Alkoholverbot in München
Hier informiert die Landeshauptstadt München über die aktuelle Corona-Lage
Die bayerische Corona-Ampel
In Bayern gibt es im Vergleich zum Rest von Deutschland insgesamt 4 Ampelstufen – grün, gelb, rot und dunkelrot. Die zusätzliche dunkelrote Ampelstufe hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch auf einer Regierungserklärung verkündet.
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