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Die Corona-Fallzahlen steigen auch in München rasant an. Die Corona-Ampel zeigt mittlerweile Dunkelrot. Welche Regeln jetzt in München bei Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und vielem mehr gelten, lesen Sie hier.

München hat die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten, die Corona-Ampel liegt im dunkelroten Bereich. Seit Montag gelten nun verschärfte Corona-Regeln. Alles, was Münchner jetzt wissen müssen.

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Corona-Ampel auf Dunkelrot: Welche Corona-Regeln in München gelten

Kontaktbeschränkung: Bis 5 Personen (oder 2 Hausstände)

  • Generell ist der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie nur noch in Gruppen von bis zu 5 Personen oder mit maximal zwei Hausständen gestattet.
  • Auch für private Feiern (wie beispielsweise Hochzeiten und Geburtstage) gilt eine Beschränkung auf maximal 5 Personen oder zwei Hausstände.
  • Bei Sport- und kulturellen Veranstaltungen sind nur noch maximal 50 Besucher zugelassen (Ausnahmen gelten für Gottesdienste, Demonstrationen und Hochschulen)

Sperrstunde in der Gastronomie

  • In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 21 Uhr, ausgenommen sind Speisen und nichtalkoholische Getränke zum Mitnehmen.
  • An einem gemeinsamen Tisch sind nur Gruppen von bis zu 5 Personen oder maximal zwei Hausstände erlaubt.
  • Mehr Info zu den aktuellen Gastro-Beschränkungen

Maskenpflicht ausgeweitet

  • In Gebäuden: Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist außerdem auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten vorgeschrieben.
  • Bei Veranstaltungen: In Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos, bei Tagungen und Kongressen sowie für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen gilt jetzt auch am Platz Maskenpflicht.
  • Am Arbeitsplatz: Außerdem besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • In der Altstadt-Fußgängerzone: Zusätzlich besteht von 9 bis 23 Uhr eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, Rindermarkt, Viktualienmarkt, Dienerstraße, Schrammerstraße, Landschaftstraße, auf den Gehwegen im Tal sowie in der Schützenstraße und im Stachus-Untergeschoss
  • Mehr Info zur Maskenpflicht in München

Schulen: Maskenpflicht ab Stufe 5

  • Maskenpflicht im Unterricht ab der Jahrgangsstufe 5, wenn Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann
  • Maskenpflicht am Platz für Grundschüler wurde am Mittwoch (21. Oktober) aufgehoben

Nächtliches Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

  • Nächtliches Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 21 Uhr (bis 6 Uhr des Folgetages)
  • Wo: Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie in den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke.
  • Auch an Tankstellen, durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste darf ab 21 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden.
  • Mehr Info zum nächtlichen Alkoholverbot in München

Hier informiert die Landeshauptstadt München über die aktuelle Corona-Lage

Die bayerische Corona-Ampel

In Bayern gibt es im Vergleich zum Rest von Deutschland insgesamt 4 Ampelstufen – grün, gelb, rot und dunkelrot.

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