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Seit 1. Oktober gelten bundesweite Corona-Regeln, die im Bundesinfektionsschutzgesetz verankert sind. Bisher müssen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger lediglich eine FFP2-Maske beim Arzt oder im Krankenhaus tragen. In öffentlichen Bussen und Bahnen gibt es unterschiedliche Regeln. So gilt die FFP2-Maske bundesweit im Personenfernverkehr.

Für den Personennahverkehr können die Bundesländer zwischen FFP2 und medizinischer Maske wählen. In Flugzeugen fiel die Maskenpflicht wiederum weg.

Angesichts steigender Infektionszahlen schlägt das Bundesgesundheitsministerium Alarm. Die Länder sollen aktiver werden.

Maskenpflicht wieder im Gespräch

Die Corona-Inzidenzen steigen im Bundesschnitt binnen Wochenfrist stark an. Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der gemeldeten Neuansteckungen je 100.000 Einwohner lag etwa in Hessen innerhalb von sieben Tagen, am Freitag nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 948,8.

Eine mögliche Maßnahme sei deshalb eine Maskenpflicht in Innenräumen, teilte das Sozialministerium mit. „Die Lage in den Krankenhäusern ist derzeit auch in Hessen angespannt“, heißt es in einer Mitteilung. Zum einen meldeten sie erhebliche eigene Personalausfälle, zum anderen sei die Covid-Bettenbelegung auf Normal- und Intensivstationen in den letzten Wochen stark gestiegen.

Auch Baden-Württemberg, Berlin, Hessen und Brandenburg halten eine Rückkehr der Maskenpflicht für möglich. Die zuständigen Landesregierungen wollen deshalb in den nächsten Tagen beraten.

Wo ist die Maskenpflicht im Gespräch?

Als Richtwert gelten „öffentliche Gebäude“. Das trifft damit auf Supermärkte, Discounter, Modegeschäfte, Einzelhändler, Restaurants, Bars, Diskotheken, Hotels, Museen, Kinos, Theater, Konzerthallen und alle Freizeit-, Kultur-, Kunst- oder öffentliche Gebäude.

Damit müssten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wieder konsequenter eine Maske tragen. Bisher gilt nur eine Empfehlung.

Ob eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske reicht, entscheiden die Landesregierungen je nach Fall.

Einzelhändler fürchten Umsatzeinbrüche

Der Einzelhandel befürchtet spürbare Einbußen, sollte die Maskenpflicht in Berlin erneut auf Geschäfte ausgeweitet werden.

„Wir sagen ganz klar: Wenn es medizinisch geboten ist und sich die politische Mehrheit findet, dann werden wir uns dem nicht verweigern“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen.

„Aber ein wichtiger Punkt ist der: Wir wissen und können es nachweisen, dass mit dem Einführen der Maskenpflicht in bestimmten Einzelhandelsbranchen massive Umsatzeinbußen einhergehen„, so der Verbandsgeschäftsführer. Für solche Fälle müsse es eine klare Zusage geben, dass Unternehmen geholfen werde, die einen Schaden nachweisen könnten. “Und das fehlt mir bei Frau Gote. Sie sagt nur, was sie alles wieder verbieten will.“

Was passiert mit den kostenlosen Bürgertests?

Ob kostenlose Bürgertests zurückkehren, bleibt offen. Die Bundesregierung hält sich bedeckt.

Patientenschützer fordern angesichts steigender Corona-Infektionszahlen, die Bürgertests wieder gratis anzubieten. „Es gilt, dem Stochern im Nebel beim Infektionsgeschehen ein Ende zu setzen“, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.

Die Bundesregierung habe insbesondere aus Kostengründen das Testangebot „fahrlässig runtergefahren“. „Damit wurde das aussagekräftige Corona-Radar abgeschaltet“, kritisierte Brysch. „Der Bundesgesundheitsminister ist gefordert, die kostenlosen Bürgertests sofort wieder einzuführen“, forderte er. Auch der Zugang zu PCR-Tests müsse wieder erleichtert werden.

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