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Insgesamt ist das Verbraucherrecht immer abhängig vom Produkt oder der Dienstleistung und kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Trotzdem gibt es einige grundsätzliche Regeln, die man kennen sollte. Dazu gehören

  • Widerruf
  • Gewährleistung
  • Umtausch
  • Garantie

Widerruf, Gewährleistung, Garantie und Umtausch

Das Widerrufsrecht ermöglicht es Verbrauchern, ohne Angabe von Gründen von Kaufverträgen zurückzutreten. Die generelle Zeitspanne liegt dafür bei 14 Tagen. Die Gewährleistung umfasst Rechte im Falle von mangelhafter Ware. Das können Nacherfüllung, Kaufpreisminderung oder auch Schadensersatz sein. Dabei liegt die Beweispflicht in der Regel bei sechs Monaten. Unter besonderen Bedingungen können die angegeben zeitlichen Normen abweichen und länger oder kürzer ausfallen. Die Gewährleistung könnte auch als Garantie gesehen werden und wird auch oft damit verwechselt, jedoch ist es nicht das Gleiche. Denn Garantie ist freiwillig und nicht wie Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben.

 

Mit der Garantie verhält es sich demnach etwas anders, genauso wie mit dem Umtausch. In beiden Fällen gibt es keine gesetzliche Regelung, es ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Händlers. Beide individuell festgelegten Regelungen sind im Kaufvertrag oder auf dem Beleg zu finden. Es geschieht also immer aus Kulanz und zur Gewährleistung der Kundenzufriedenheit.

So könnte es in einem Onlineshop beispielsweise acht Wochen Umtauschrecht und eine Geld-zurück-Garantie geben, in einem lokalen Geschäft nur zwei Wochen Umtauschrecht und man erhält das Geld nur in Form eines Gutscheins und bei einem Privathändler gar kein Recht auf Rückgabe und Erstattung. Die Bedingungen können also ganz unterschiedlich ausfallen. Häufig wird eine Verlängerung der Garantie, die über die Zweijahresgrenze der gesetzlich vorgegebenen Gewährleistung hinausgeht, für zusätzliche Kosten angeboten. In einigen Fällen kann man das Gerät sogar dann umtauschen, wenn es durch Eigenverschulden kaputtgeht. Denn einen solchen Schadensersatz umfasst das Gewährleistungsrecht nicht.

Reparatur und Ersatz

Das Bundesgesetzbuch besagt, dass jeder Händler eine Garantie von zwei Jahren gewährleisten muss. Lässt die Leistung eines gekauften Geräts innerhalb dieser Zeitspanne nach und essenzielle Funktionen sind eingeschränkt, hat man die Möglichkeit auf Reparatur. In besonders drastischen Fällen bekommt man sogar die Chance, ein neues, gleichwertiges Gerät zu erhalten. Diese Regel zählt zur Gewährleistung und nicht zur Garantie. Jedoch muss beachtet werden, dass man nur Anspruch auf kostenfreien Ersatz erhält, wenn das Gerät von selbst den Geist aufgibt. Lässt man selbst oder jemand anderes beispielsweise das Handy fallen, muss man für eine Reparatur bezahlen. Im Fall eines Fremdverschuldens greift jedoch im Normalfall die Haftpflichtversicherung. Somit erhält man den Preis des Wertes, den das Produkt zum Zeitpunkt der Zerstörung hatte.

Änderungen bei verschiedenen Verträgen

Weiterhin sind manchmal Änderungen bei verschiedenen Verträgen möglich, wie beispielsweise bei Handy- oder Fitnessstudioverträgen. Diese Regelungen wurden vor nicht allzu langer Zeit geändert. So wurde die Kündigungsfrist bei Handy- und Telefonverträgen auf einen Monat vor Vertragsablauf verkürzt und Verträge dürfen auch nicht mehr automatisch um zwölf Monate verlängert werden. Jedoch muss beachtet werden, dass diese Änderungen nicht gelten, wenn man bereits einem neuen Tarif zugestimmt hat.

Auch bei Fitnessstudioverträgen hat sich die Kündigungsfrist verkürzt, und zwar auf einen Monat. Ebenfalls müssen solche Verträge ab sofort monatlich kündbar sein und dürfen nicht automatisch verlängert werden. Für langfristige Verträge findet man seit Juli letzten Jahres einen Kündigungsbutton auf der Webseite des Fitnessstudios. Es muss jedoch beachtet werden, dass all die neuen Regelungen nicht für Verträge gelten, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, sondern nur für neue Vertragsschließungen. Und auch, dass außerordentliche, fristlose Kündigungen in Ausnahmefällen immer noch möglich sind.

Fazit

Insgesamt ist es wichtig zu wissen, dass nur wenige Rechte immer gelten und dazu zählen das Widerrufsrecht und das Gewährleistungsrecht. Bei einigen Verträgen, wie z.B. im Fitnessstudio, gibt es ebenfalls ein paar festgelegte Regelungen. Doch die meisten Regeln werden vom Händler oder Verkäufer selbst festgelegt. Daher ist es unabdinglich, sich vor Vertragsabschluss alles vernünftig durchzulesen. Es ist nicht sinnvoll, einen langfristigen Vertrag abzuschließen, wenn man seine Rechte als Verbraucher nicht kennt. Auch beim Kauf eines neuen elektronischen Geräts sollte man vorher abklären, unter welchen Umständen und wie lange man Recht auf Schadensersatz hat.



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#Immobilien #Recht #Aachen