0800 955 66 77 info@deinestadt-immo.com

Ab 2023 werden im Erbfall Immobilien über den aktuellen Verkaufswert neu bewertet. Für viele Erben heißt das, deutlich mehr an den Staat zu zahlen. Der Verband für Immobilieneigentümer Haus & Grund hat die Summen für Beispielfälle ausgerechnet.

Ab 2023 wird es für viele Erben deutlich teurer, ein Haus zu erben. Das geht aus Berechnungen des Immobilienverbands Haus & Grund hervor, die die „Bild“-Zeitung veröffentlicht. Der Verband hat für mehrere Beispiele die fällige Erhöhung berechnet: 

  • Einfamilienhaus in Brandenburg (135 Quadratmeter Wohnfläche, 463 Quadratmeter Grundstück, 1 Kind erbt): Steuer steigt um 5556 Euro auf 30.685 Euro.
  • Zweifamilienhaus in Bremen (204 Quadratmeter Wohnfläche, 316 Quadratmeter Grundstück, 1 Kind erbt): Steuer steigt um 18361 Euro auf 22.828 Euro.
  • Mehrfamilienhaus in Nürnberg (397 Quadratmeter Wohnfläche, 600 Quadratmeter Grundstück, 1 Kind erbt: Steuer steigt um 60.174 Euro auf 118.648 Euro.

Lindner will Freibeträge für Erben erhöhen

Der Grund für die Erhöhungen: Ab 2023 wird die Bewertungsgrundlage erneuert. Der für die Steuer relevante aktuelle Verkaufswert ist in den letzten Jahren deutlich hochgegangen. Somit wird auch die Steuer deutlich steigen.

FDP-Chef Christian Lindner will deshalb die Freibeträge für Erben erhöhen. Die „Bild“ zitiert den Finanzminister: „Die Freibeträge der Erbschaftsteuer sind seit 2009 nicht angepasst worden. Da es eine reine Ländersteuer ist, sollte der Bundesrat den Weg dafür frei machen.“

Geld – Hartz IV und Erbschaft – das müssen Sie beachten 



Zum Autor
#Immobilien #Recht #Aachen