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Ab Februar 2023 tritt eine neue Regelung in Kraft: Autofahrer müssen ihren Verbandskasten nun bald auch mit einem wichtigen Produkt ergänzen: Einer medizinischen Maske. Sollte eine Maske dem medizinischen Kasten nicht beiliegen, so könnte bei einer Polizeikontrolle eine Strafe von 5 Euro anfallen.

Wer im Auto fährt, muss ein Erste-Hilfe-Set mit sich führen. Das gilt für kurze und lange Strecken. In dem Notfall-Täschchen (oder Kasten) müssen unter anderem Pflaster, Handschuhe, Feuchttücher und eine Rettungsdecke liegen.

Ab Februar 2023 gilt nun auch eine Maskenpflicht. In den Verbandskästen sollen dann zwei medizinische Masken enthalten sein.

Autobahnpolizei bestätigt: Autofahrern droht ein Bußgeld von 5 Euro

Möglich. Ab 1. Februar 2023 droht bei einer Polizeikontrolle im Extremfall ein Bußgeld von fünf Euro. Das bestätigten Autobahnpolizeistellen auf Anfrage.

Hintergrund ist, dass der Inhalt des Verbandkastens dann nicht mehr den Mindestanforderungen der DIN-Norm entspricht. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen den Verbandskasten allerdings nicht komplett austauschen, wenn die Masken nicht beiliegen, betont der ADAC.

Günstiger ist es, wenn Sie dem Kästchen oder der Tasche zwei verpackte medizinische Masken beilegen.

Ablaufdatum beim Verbandskasten beachten

Achten Sie unbedingt auf das Ablaufdatum des Erste-Hilfe-Kästchens. Finden Sie das Datum nicht, hat der Inhalt unterschiedliche Ablaufdaten.

In diesem Fall müssen Sie genauer auf die einzelnen Packungen der einzelnen Produkte schauen. Ist das Verbandsmittel abgelaufen, müssen Sie diese Produkte austauschen. In vielen Fällen ist es aber günstiger, das Erste-Hilfe-Set auszutauschen. Einen hochwertigen Verbandskasten für Ihr Auto können Sie hier kaufen.

Zur Hauptinspektion muss ein einwandfreier und vollständiger Verbandskasten vorgewiesen werden

Spätestens zur nächsten Hauptuntersuchung sollte der Verbandskasten vollständig sein. „Ist dieser unvollständig, sind Produkte abgelaufen oder fehlen sie komplett, liegt ein geringer Mangel vor“, so der ADAC.

Gesetz gibt keine Vorgabe für die Lagerung des medizinischen Kastens vor

Eine rechtliche Vorgabe gibt es nicht.

Dennoch sollten Autofahrende im Notfall schnellstmöglich darauf zugreifen können. Damit ist der Kofferraum der falsche Ort, um den Erste-Hilfe-Kasten aufzubewahren.

Legen Sie den Verbandskasten deshalb eher ins Handschuhfach oder unter den Beifahrersitz.

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