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In Deutschland haben rund 27 Millionen Angestellte die Möglichkeit, Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen, wie der „SPIEGEL“ in einem aktuellen Podcast berichtet. Dabei handelt es sich um bis zu zehn zusätzliche Urlaubstage innerhalb von zwei Kalenderjahren, die gesetzlich für die persönliche Weiterbildung garantiert sind.

Die Kurse, die im Rahmen dieses Angebots besucht werden können, müssen nicht zwingend einen Bezug zum eigenen Beruf haben, sondern können auch der persönlichen Entfaltung dienen. Sie müssen lediglich vom jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sein.

Nur 3,5 Prozent der Berechtigten nehmen Bildungsurlaub

Lara Körber, Mitgründerin der Plattform bildungsurlauber.de, betont im „SPIEGEL“-Podcast „Smarter leben“, dass Bildungsurlaub ein „Tool“ sei, um das Arbeitsleben angenehmer zu gestalten. Die Kurse könnten weltweit stattfinden und eine breite Palette an Themen abdecken, von Yoga und Achtsamkeitstraining bis hin zu gesellschaftlich-politischen Themen wie Rassismus, Feminismus oder Klimawandel.

Trotz der attraktiven Angebote wird die Möglichkeit des Bildungsurlaubs bisher nur von etwa 3,5 Prozent der Berechtigten genutzt, wie Daten des Ifo-Instituts zeigen. Körber diskutiert in dem Podcast auch mögliche Gründe für die geringe Inanspruchnahme und gibt Tipps, wie man das Gespräch mit Team und Vorgesetzten führen kann, wenn man sein Recht auf Bildungsurlaub wahrnehmen möchte.

Wo Bildungsurlaub gesetzlich verankert ist

Die Regelungen zum Bildungsurlaub sind in Deutschland Ländersache und daher in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in den meisten Bundesländern einen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr.

Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub nach Bundesland:

  • Baden-Württemberg: 5 Arbeitstage
  • Bayern: –
  • Berlin: 10 Arbeitstage in zwei Jahren
  • Brandenburg: 10 Arbeitstage in zwei Jahren
  • Bremen: 10 Arbeitstage in zwei Jahren
  • Hamburg: 10 Arbeitstage in zwei Jahren
  • Hessen: 5 Arbeitstage
  • Mecklenburg-Vorpommern: 5 Arbeitstage
  • Niedersachsen: 5 Arbeitstage / 10 in zwei Jahren
  • Nordrhein-Westfalen: 5 Arbeitstage / 10 in zwei Jahren
  • Rheinland-Pfalz: 10 Arbeitstage in zwei Jahren
  • Saarland: 6 Arbeitstage /12 in zwei Jahren
  • Sachsen: –
  • Sachsen-Anhalt: 5 Arbeitstage / 10 in zwei Jahren
  • Schleswig-Holstein: 5 Arbeitstage / 10 in zwei Jahren
  • Thüringen:  5 Arbeitstage / 10 in zwei Jahren

Was beim Bildungsurlaub zu beachten ist

Um Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass der Arbeitnehmer bereits eine gewisse Zeit beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt ist. Die Weiterbildungsmaßnahme muss von der zuständigen Behörde des Bundeslandes anerkannt sein.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel schriftlich beim Arbeitgeber und sollte mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Dem Antrag sind in der Regel Nachweise über die Anerkennung der Weiterbildungsmaßnahme sowie Informationen zum Inhalt und Ablauf der Maßnahme beizufügen.



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