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Unter bestimmten Umständen können Verbraucher nach einem Stromausfall Schadensersatz fordern. Bis zu 5.000 Euro können dabei vom Anbieter verlangt werden.

Immer wieder kommt es in Deutschland vereinzelt zu Stromausfällen. Auch wenn diese meist schon nach kurzer Zeit wieder behoben sind, können dadurch teure Schäden entstehen. Unter Umständen muss der Anbieter diese ersetzen.

Relevant dafür ist, dass die Probleme mit der Stromversorgung auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Falls ein Gewitter oder andere Naturgewalten der Auslöser waren, kann der Anbieter nicht zur Verantwortung gezogen werden, wie „T-Online“ berichtet.

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Diese Schäden können Sie nach einem Stromausfall geltend machen

Mögliche Schäden bei einem Stromausfall sind beispielsweise verdorbene Lebensmittel aus dem Kühlschrank oder tote Haustiere, beispielsweise Fische in einem Aquarium. Zudem können bestimmte Geräte Schaden nehmen, wenn sie vom Stromnetz getrennt werden. Auch bei möglichen Gesundheitsschäden infolge einer ausgefallenen Heizung muss der Netzbetreiber zahlen. Zudem werden auch Schäden durch Überspannungen ersetzt.

Betroffene sollten alle Schäden umgehend dokumentieren. Danach müssen die Informationen an den Netzbetreiber weitergeleitet werden. Möglicherweise schickt dieser einen Gutachter, um die Angaben zu überprüfen.

Um Geld zu bekommen, muss der Schadenswert bei mindestens 500 Euro liegen. Die Obergrenze liegt bei 5.000 Euro pro Anschlussnutzer. Zudem gibt es eine Gesamtobergrenze von 2,5 Millionen Euro für alle Forderungen der Kunden.



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