0800 955 66 77 info@deinestadt-immo.com

Nach dem Durchzug von Orkantief „Ylenia“ rüstet sich Deutschland für den nächsten Wintersturm: Ab Freitagnachmittag soll Orkantief „Zeynep“ mit womöglich noch stärkeren Böen vor allem die Nordhälfte erfassen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) erwartete Windgeschwindigkeiten von teils mehr als 140 Stundenkilometern und gab großflächige Unwetterwarnungen heraus, die Deutsche Bahn stellte in weiten Teilen des Landes ab Freitagnachmittag sukzessive ihren Verkehr ein.

Die teilweise höheren Windgeschwindigkeiten könnten zu erneuten Einschränkungen im Bahn- und Flugverkehr sorgen. Die Deutsche Bahn bittet ihre Fahrgäste auf der offiziellen Homepage, sich vor Reiseantritt über ihre Verbindung auf bahn.de oder in der hauseigenen App DB Navigator zu informieren.

Wo wird der Bahnverkehr eingestellt?

Der Stopp des Regionalverkehrs betrifft die kompletten Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen sowie zusätzlich große Teile von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Zusätzlich ruhte nach Bahnangaben auch der Verkehr auf bestimmten Regionalstrecken in Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie Sachsen-Anhalt. Teils sollten Busnotverkehre eingerichtet werden.

Die Verbindungen in den betroffenen Gebieten sollten gestaffelt ab dem Nachmittag auslaufen, teils aber noch bis in den frühen Abend aufrechterhalten werden. In der Millionenstadt Hamburg sollte auch U-Bahnen und S-Bahnen auf einzelnen Linien in äußeren Bezirken aus Sicherheitsgründen auf Ersatzverkehr mit Bussen umgestellt werden.

Die Bahn warnte vor Verkehrsbeeinträchtigungen auch in nicht direkt vom Sturm betroffenen Gebieten und schloss weitere lageabhängige Streckenstilllegungen nicht aus. Ein Unternehmenssprecher nannte die Unwetterwarnungen „gravierend“ und rief Reisende dazu auf, Fahrten möglichst zu verschieben. Es gälten erneut Kulanzregelungen, gekaufte Tickets blieben gültig.

FOCUS Online rät: Nutzen Sie die App der Bahn, um immer auf dem Laufenden zu bleiben und zügig über Einschränkungen oder alternativen Routen informiert zu werden. Google Maps oder die App Karten von Apple sind nicht immer auf dem neuesten Stand. 

Wer zahlt, wenn die Bahn nicht fährt?

Die Deutsche Bahn trägt für das Wetter keine Schuld. Sie kann aber aus Sicherheitsgründen entscheiden, die Züge an den Bahnhöfen zu lassen. Dadurch kommt es zu Fahrplanabweichungen und Ausfällen. Auch Anschlusszüge sind deshalb betroffen. Reisende sollten immer vor Abreise prüfen, ob ihr Zug überhaupt fährt.

Ist Ihnen die Wetterlage zu unsicher, können Sie kostenfrei stornieren oder die Reise kostenlos bis einschließlich 26. Februar verschieben. Die Bahn schreibt auf ihrer Homepage „Sie können Ihr Ticket noch bis zu sieben Tage nach Störungsende (27.02.2022) nutzen. Sie können einfach in den Zug einsteigen, die Zugbindung ist aufgehoben.“

Diese Regeln gelten:

Bei einem Zugausfall erstattet die Bahn in der Regel den gesamten Ticketpreis.

Bei einer Verspätung von einer Stunde bekommt der Reisende eine Erstattung des Ticketpreises von 25 Prozent. Die Hälfte des Ticketpreises gibt es ab einer Verspätung von 120 Minuten. Am Bahnhof oder im Kundenservice können Ihnen Mitarbeiter genau sagen, wie Sie an die Erstattung kommen. Nutzen Sie auch die App der Bahn, dort gibt es ein entsprechendes Formular.

Bei Rückfragen rufen Sie den Kundenservice der Bahn unter der Telefonnummer 08000 99 66 33 an.

Was ist, wenn mein Flug storniert wird?

Auch Flüge fallen wegen den heftigen Sturmböen im Norden aus. Die Lufthansa hatte allein am Donnerstag vorsorglich 20 Flüge annuliert. Auch am Wochenende könnte sich das im Extremfall wiederholen. Die Lufthansa plane erst einmal ohne weitere Stornierungen, so ein Unternehmenssprecher am Donnerstag gegenüber dem Branchendienst Aero. FOCUS Online sagt: In weiten Teilen Norddeutschlands kann es aufgrund des aufziehenden Orkantiefs zu Annullierungen kommen.

Airlines müssen grundsätzlich bei einem Sturm für eine zumutbare Ersatzbeförderung sorgen. Bei kleineren Distanzen zahlt die Airline dann das Bahnticket. Fährt auch kein Zug, gibt es das Geld für das Flugticket zurück.

Wird der Flug auf den nächsten Tag verschoben, übernimmt die Airline die Hotelkosten. Kommt es lediglich zu Verspätungen (ab zwei Stunden) gibt es Gutscheine für Freigetränke und Snacks.

Welche G-Regel gilt im Hotel?

Wer in einer Stadt wetterbedingt gestrandet ist und nicht weiterfahren kann, muss möglicherweise in einem Hotel oder Hostel unterkommen. Angesichts der aktuellen Corona-Lage gibt es allerdings Einschränkungen.

Da es sich bei dem Aufenthalt um einen Notfall handelt und ein „nichttouristischen Beherbergungsaufenthalt“ vorliegt, gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Ungeimpfte müssen also einen negativen Corona-Test vorlegen. In einigen Bundesländern wie Hamburg oder Bremen gilt, nach aktueller Lage, 2G Plus. Es ist aber unwahrscheinlich, dass Ungeimpfte in so einer Lage draußen bleiben müssen. Aus Kulanzgründen könnte demnach auch hier 3G gelten. 

Surftipps:

Im Video:



Zum Autor
#Immobilien #Recht #Aachen