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Sieben Tote. Ein 34-Jähriger, der betrunken im Auto auf die Gegenfahrbahn rast. Ohne Führerschein: In Thüringen passierte vor rund einer Woche eine Trägodie.

Geliehen hatte sich der Fahrer das Auto bei seinem Vater. Ob dieser seinem Sohn den Wagen überlassen hatte – oder aber dieser sich diesen einfach selbst genommen, ist bislang nicht klar, berichtet
„Bild“
.

Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe droht

Doch diese Frage könnte noch wichtig werden. Denn: Wusste der Vater davon, dass sich sein Sohn das Auto nahm, könnte er sich mitschuldig machen, betonte Strafverteidiger Raban Funk im Gespräch mit der „Bild am Sonntag“. Jemand mache sich strafbar, wenn er „anordnet oder zulässt“, dass jemand, der selbst keinen Führerschein hat, sein Auto fährt.

Im schlimmsten Fall droht dafür sogar eine Freiheitsstrafe, so der Experte. Diese könne sich auf bis zu ein Jahr belaufen. Auch Geldstrafen seien möglich.

Und für einen weiteren Aspekt könnte der Fahrzeughalter Probleme bekommen, ergänzt Straf- und Verkehrsrechtler Uwe Lehnhart im Gespräch mit der „Bild am Sonntag“: Überlässt jemand einem merklich Betrunkenen das Steuer oder das ganze Auto, mache dieser sich möglicherweise der „Beihilfe zur Trunkhenheitsfahrt“ strafbar.
Hier drohe ebenfalls eine Freiheitsstrafe von bis zu neun Monaten. Auch eine Geldstrafe könne folgen, ebenso das Auto eingezogen werden.

Worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihr Auto verleihen

Experten raten daher: Bevor Sie Ihr Auto an jemanden verleihen, sollten Sie dringend überprüfen, ob diese Person fahrtüchtig ist und einen Führerschein hat. Klären Sie außerdem, ob und wie der Fahrer versichert ist. Der
ADAC
rät sowohl bei einer Leihe als auch bei privater Vermietung sogar dazu, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. In einem Mietvertrag sollten etwa folgende Punkte enthalten sein:

  • Wie hoch ist die 
    Mietzahlung
    ?
  • Für welche 
    Zeitdauer
     wird das Fahrzeug überlassen?
  • Regelung zu 
    Kündigungsmöglichkeit
     für beide Parteien
  • Wer übernimmt die 
    Nebenkosten
     (z.B. Betriebskosten, Benzin)?
  • Welche 
    Personen
     dürfen mit dem Auto fahren? Haben sie den passenden 
    Führerschein
    ?
  • Wie ist das 
    Auto versichert
     (Voll- bzw. Teilkaskoversicherung, Selbstbeteiligung)?
  • Ist die 
    Vermietung
     mit der Autoversicherung abgeklärt?
  • Wie ist die Vorgehensweise bei 
    Schäden
    , wer trägt die Kosten bei Reparaturen?
  • Welche 
    Sicherheiten
     muss der Mietende für die Mietdauer hinterlegen?
  • Ort, Datum und Unterschriften der beiden Vertragsparteien



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