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Ein beschädigter Kotflügel oder Kratzer am eigenen Auto – für solche Schäden kommt die Kfz-Versicherung auf. Die Haftpflicht leistet für Schäden, die Sie an fremden Fahrzeugen anrichten, die Vollkaskoversicherung übernimmt Ihre eigene Reparatur, wenn Sie der Schuldige waren.

Doch dieser Komfort hat einen Nachteil: Sobald die Police einspringt, verliert der Versicherte einen Teil seines Schadenfreiheitsrabatts – und die Beiträge steigen. So stuft zum Beispiel die HUK Coburg nach einem Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Fahrer in ihrem Basis-Tarif aus der höchsten Schadenfreiheitsklasse (SF) 35 um 15 Stufen auf 20 herunter. Damit steigt der Beitragssatz von 20 Prozent auf 29 Prozent

Wenn Sie vorher in der SF 10 waren, kommen sie nach nur einem verschuldeten Unfall in die SF 1. Statt 39 Prozent Beitragssatz zahlen Sie dann 69 Prozent – bezogen auf Ihren jährlichen Beitrag ist das eine Preiserhöhung um 76 Prozent.

Je mehr Schadensfälle, desto höher Ihr Versicherungsbeitrag

Durch solche Rabatt-Verluste steigen die Kosten für ihre Kfz-Police also im folgenden Jahr deutlich an. Und bis Sie Ihr altes Niveau wieder erreicht haben, müssen Sie zum Teil länger als ein Jahrzehnt unfallfrei unterwegs sein.

Viele Autofahrer fragen sich deshalb: Bis zu welcher Grenze sollte ich die Kosten lieber selber tragen? Und ab welcher Schadenhöhe ist es finanziell sinnvoll, die Versicherung zahlen zu lassen? Denn die Versicherung ist nicht gezwungen, zu zahlen. Normalerweise werden die Kosten zwar zunächst von der Assekuranz übernommen. Bei vielen Anbietern haben Autofahrer aber sechs Monate oder bis zum Jahresende Zeit, die Kosten doch selber zu tragen. Dazu müssen sie das Geld an die Versicherung überweisen. Wer sich schon frühzeitig mit der Versicherung einigt, kann die Werkstattkosten natürlich auch selbst tragen.

Zwei Beispiel-Rechnungen

Das Verbraucherportal Verivox hat für FOCUS Online zwei Beispielfälle auf der Basis von drei Versicherungen durchgerechnet.

Fall 1: Ein Autofahrer hat die niedrige SF 25 erreicht und zahlt im Basis-Tarif jährlich 150 Euro für seine Haftpflicht- und 200 Euro für die Vollkasko-Versicherung (Hinweis: Bei Vollkasko reduziert die Schadenfreiheitsklasse – anders als bei Teilkasko-Policen – ebenfalls den Beitrag).

Nach einem Unfall stuft ihn seine Versicherung von SF 25 auf SF 4 herunter. Weil wenig später auch noch sein Auto aufgebrochen wird, wandert er in der Vollkasko von der SF 25 zurück in die SF 6.

Aufgrund der Rückstufungen muss der Fahrer danach zehn Jahren lang zusätzlich 531 Euro für die Haftpflicht und 472 Euro für die Vollkasko aufbringen. Nach 20 Jahren sind es gegenüber dem ursprünglichen Beitrag schon 787 Euro (Haftpflicht) und 728 Euro (Vollkasko). Vorausgesetzt der Fahrer fährt dann noch Auto, würde sich eine Selbstzahlung lohnen, wenn sie unter diesen Beträgen liegt.

Noch größer ist die Mehrbelastung, wenn der Schadenfreiheitsrabatt noch nicht so hoch und der Beitrag teurer ist.

Fall 2: Der Fahrer hat erst die SF 7 erreicht und zahlt jährlich im Basis-Tarif 400 Euro für die Haftpflicht und 450 Euro für die Vollkasko. Nach jeweils einem Schadensfall stufen ihn beide Versicherungen von der SF 7 auf SF 1 herunter. In den ersten zehn Jahren nach dem Unfall muss er deshalb für die Haftpflicht 1015 Euro und die Vollkasko 682 Euro mehr bezahlen. Nach 20 Jahren beträgt der Unterschied zum jeweiligen Alt-Tarif sogar 1405 Euro in der Haftpflicht) und 1031 Euro in der Vollkasko.

Faustregel 1: Je länger der Kfz-Versicherte nach dem Unfall noch Auto fährt, desto größer ist auch seine Beitragsbelastung. „Erst wenn er die günstigste Schadenfreiheitsklasse erreicht hat, zahlt er wieder exakt denselben Preis wie ein Autofahrer, der nicht zurückgestuft wurde“, erläutert Wolfgang Schütz, Geschäftsführer des Verivox Versicherungsvergleichs. Für ältere Versicherte lohnt es sich also eher, die Versicherung für den Schaden aufkommen zu lassen.

Kosten bis 1500 Euro selber tragen

Faustregel 2: Für alle Autofahrer lohnt es sich zumeist, Haftpflicht- und Vollkasko-Schäden bis etwa 1500 Euro selber zu bezahlen. „Das gilt bei einem mittleren Schadenfreiheitsrabatt und Beiträgen von insgesamt etwa 500 Euro im Jahr“, sagt Schütz. Ist der Rabatt niedriger oder steht die SF unter 15, lohne sich die Selbstregulierung auch noch bei höheren Schadensummen.

Jeden Fall individuell prüfen lassen

Wer einen Schaden verursacht hat, kann seinen Versicherer um eine exakte Hochrechnung bitten. „Achten Sie darauf, wie weit sie in die Zukunft reicht“, empfiehlt Schütz. „Mehr als 15 oder 20 Jahre sind in den meisten Fällen nicht realistisch.“ Alternativ können Sie auch den Rückstufungsrechner der Stiftung Warentest nutzen.

Einige Versicherungen bieten einen guten Service und informieren ihre Kunden automatisch, wenn sich die Selbstzahlung lohnt. Dann kann der Kunde die Rechnung aus eigener Tasche bezahlen und die Versicherung ändert nichts. Andere Versicherer schlagen das nur bis zu einem Schaden von 1000 Euro oder 1500 Euro vor.

So vermeiden Sie eine Herabstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse

Grundsätzlich haben Sie drei Möglichkeiten, nach einem Versicherungsfall zu verhindern, dass Sie in eine niedrigere SF kommen:

  • Als Autobesitzer können Sie einen Betrag von etwa 3000 Euro auf einem Tagesgeldkonto parken, schlägt das Verbraucherportal Finanztip vor. Bei einem teuren Auto kann es etwas mehr, bei einem günstigen Auto auch etwas weniger sein. Bauen Sie einen Unfall, können Sie aus diesem Notgroschen den Schaden selber bezahlen: 1500 Euro für den Unfallgegner, 1300 Euro für Ihren eigenen Schaden.
  • Bei einigen Versicherern können Sie einen so genannten Rabattschutz wählen. Dann haben Sie einen Schaden im Jahr „frei“ ohne zurückgestuft zu werden. Allerdings erhöht der Rabattschutz normalerweise den Beitrag. Und Sie binden sich damit an Ihre Versicherung. Denn bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer, werden Ihre Vorschäden ganz normal berücksichtigt – und er stuft Sie hoch.
  • Kaufen Sie beim Versicherer den Schaden zurück, wenn Sie festgestellt haben, dass eine Selbstregulierung günstiger ist. Sobald Sie den Betrag überwiesen haben, stuft die Versicherung Sie wieder in Ihre alte Schadenfreiheitsklasse ein. Bei den meisten Anbieter haben Kunden sechs bis zwölf Monate Zeit, nachdem Sie einen Schaden eingereicht haben.



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