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Einigung nach langem Koalitionsstreit: Vermieter müssen künftig 50 Prozent der CO2-Preis-Kosten tragen

Vermieter sollen künftig die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen. Das geht nach langem Koalitionsstreit aus einem Beschluss hervor, den die Bundesregierung am Mittwoch begleitend zum geänderten Klimaschutzgesetz gefasst hat.

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Der CO2-Preis auf Öl und Gas gilt als eines der wichtigsten Lenkungsinstrumente zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.

Wochenlang hatte die große Koalition über eine faire Lastenverteilung zwischen Mietern und Vermietern gestritten und keine Einigung erzielt. Grüne und SPD hatten sich für eine Entlastung von Mietern ausgesprochen, während die Union argumentiert hatte, dass Vermieter nicht für den Strom- und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich seien.

Spartipp: Strom und Gas Vergleich

Es gibt eine einfache Möglichkeit Strom- und Gaskosten zu senken. Die Gas- und Strompreise zu vergleichen ist äußerst unkompliziert.

Vermieter tragen in Zukunft die Hälfte der Kosten für CO2-Preis auf Öl und Gas

Die Teil-Entlastung von Mietern, über die zuerst der „Spiegel“ berichtete, ist Teil eines Kabinettsbeschlusses, den die Bundesregierung am Mittwoch gemeinsam mit dem geänderten Bundes-Klimaschutzgesetz gefasst hat.

Darin verpflichtet sich die Bundesregierung, auch noch zusätzliche acht Milliarden Euro zur Finanzierung weiterer Klimaschutzmaßnahmen bereitzustellen. Auch die Standards für Neubauprojekte sollen angehoben werden, um weitere Anreize für klimafreundliche Lösungen im Bausektor zu schaffen.

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Regierung prüft Wegfall von klimaschädlichen Subventionen

Als weitere Schwerpunkte sieht der Plan einen Investitionspakt mit der Industrie für „klimafreundliche Produktion in Deutschland“, eine Förderung des Einsatzes von Wasserstoff zur Energiegewinnung und eine stärkere Nutzung des Potenzials natürlicher CO2-Senken vor. Außerdem will die Regierung prüfen, ob zur Finanzierung eines Teils der Vorhaben klimaschädliche Subventionen wegfallen können.

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ter/dpa

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