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Die Grundsteuer in Deutschland muss neu berechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im April 2018 geurteilt, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz unvereinbar sind. Bis zum 31. Januar mussten Wohnungs-, Haus- und Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Frist war bereits verlängert worden.

Millionen Deutsche haben bislang noch nicht reagiert. Einer von ihnen ist Sachsens Umweltminister und Grünen-Politiker Wolfram Günther. Seinem Ministerium sind die insgesamt 33.000 Grundstücke des Staatsbetriebs Sachsenforst (SBS) unterstellt. Bislang ist noch für keines dieser Grundstücke eine Steuererklärung eingegangen. Das geht aus einer Antwort auf eine kleine Anfrage der sächsischen AfD-Fraktion hervor, aus der „Bild“ zitiert.

Grundsteuer: Ministerium spricht von „enormer Herausforderung“

Die Umweltministerium windet sich raus. „Dieses Volumen sowie diese Differenziertheit des von Sachsenforst verwalteten Grundvermögens stellt eine enorme Herausforderung hinsichtlich der erforderlichen Erklärungen aus Anlass der Grundsteuerreform dar“, so die Ausrede. „Daher konnte die Grundsteuererklärung für die von Sachsenforst verwalteten Liegenschaften bislang noch nicht abgeschlossen werden.“ Dabei seien die Behörden bereits 2021 über die Reform der Grundsteuer informiert worden. Und der Umweltminister wusste Bescheid, dass der SBS die Frist reißen würde. „Minister Günther wurde über den Umstand informiert, dass der SBS die Erklärungen nicht bis zum 31.1. wird abgeben können“, erklärt das Umweltministerium weiter.

Muss das Ministerium jetzt einen Verspätungszuschlag zahlen, wie er den Millionen Bürgern bei verspäteter Abgabe der Grundsteuererklärung droht? Das ist unklar. Bei mindestens 25 Euro pro Monat und Grundstück müsste der Freistaat Sachsen monatlich mindestens 825.000 Euro entrichten – zumindest in der Theorie.

Fast alle Finanzämter verschickten bereits Ende Februar Erinnerungsschreiben an säumige Bürger. Allerdings nehmen es viele Ämter beim Verspätungszuschlag bislang gelassen.



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