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Britta R. hat seit Monaten keinen Gedanken mehr an ihren Bausparvertrag verschwendet. Er liegt seit über 15 Jahren gut verzinst als Puffer für schlechte Zeiten auf der hohen Kante. Um ihn nicht vollständig zu besparen und dann ihr Guthaben abrufen zu müssen, hat sie ihn vor zwei Jahren beitragsfrei gestellt. So bekommt sie weiter ihre Zinsen in Höhe von 1,5 Prozent – aber muss keine Beiträge mehr einzahlen. Und jahrelang war das auch eine gängige Praxis bei Bausparverträgen. Doch jetzt nicht mehr.

Im Dezember erreichte R. per Einschreiben ein Brief Ihrer Bausparkasse. Der erste Satz „Bei der Prüfung Ihres Bausparkontos ist uns aufgefallen, dass Sie den monatlichen Regelsparbetrag von 50 Euro bisher nicht oder nicht vollständig eingezahlt haben.“ Die Bausparkasse fordert allerdings nicht alle Beiträge seit 2020 nach, sondern nur die des vergangenen halben Jahres, insgesamt 300 Euro – Zahlungsfrist 3 Monate. „Sollten wir bis zu diesem Termin die Einzahlung des geforderten Betrags nicht feststellen, kündigen wir bereits jetzt Ihren Vertrag“, schreibt das Unternehmen.

Telefonische Beitragsfreistellung nicht rechtssicher

R. ist verwirrt. Sie habe Ende 2019 mit der Kundenberaterin telefoniert und die Beitragsfreistellung abgesprochen: „Für mich wirkte das, als sei es üblich, seinen Vertrag beitragsfrei zu stellen, wenn man ihn nicht zu schnell voll besparen will“, sagt sie. Zudem hat sie in all den Jahren nicht einmal den Regelsparbetrag eingezahlt, sondern immer nur die Hälfte. Jetzt soll sie plötzlich das doppelte ihrer monatlichen Rate einzahlen, um ihren Vertrag zu behalten.

Als sie bei der Bausparkasse anruft, ist die Antwort direkt: „Wir waren bisher kulant, aber das geht nicht mehr“, sagt die Beraterin an der Hotline. Das bestätigt auch Susanne Götz, die Leiterin der Rechts und Finanzberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern: „Die Bausparkassen waren in der Vergangenheit sehr großzügig, aber sie können die guten Zinsen von früher nicht mehr finanzieren und suchen deswegen jedes Schlupfloch, um die betroffenen Kunden loszuwerden.“

Kunden müssen Bausparbeiträge nachzahlen

Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Bausparkasse im Recht. Will R. den Vertrag fortsetzen, bliebe ihr nur, die Beiträge nachzuzahlen und auch in Zukunft weiter zu führen – in voller Höhe. „Wenn man nicht gerade eine schriftliche Vereinbarung hat, und das haben die wenigsten, darf die Bausparkasse kündigen, wenn man sechs Monate lang keine Beiträge bezahlt hat“, so Götz.

Ansonsten würde das Guthaben ausgezahlt. Problematisch ist das vor allem für alle, die Wohnungsbauprämie bekommen haben, aber jetzt noch nicht bauen wollen. Sie müssten die Förderung zurückzahlen. Außerdem werden auf die Zinsen Steuern fällig, wenn diese über dem persönlichen Sparerfreibetrag von 801 Euro bei Singles und 1.602 Euro bei Ehepaaren liegen (Stand 2022). Abgesehen davon können Sparer danach aber frei über das Geld verfügen.



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