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Im Juli 2022 kommt einiges auf die Menschen in Deutschland zu. Zahlreiche gesetzliche Änderungen sind zu beachten. Was ab 1. Juli gilt und was genau sich für wen ändert, haben wir für Sie in einer Übersicht aufgeschrieben. Rente, Miete, Mindestlohn – das müssen Sie jetzt wissen:


Umtausch alter Führerscheine

Bundesbürger, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und im Besitz eines vor 1999 ausgestellten Führerscheins sind, müssen diesen umtauschen. Ansonsten droht ein Verwarngeld. Ursprünglich war dies schon für Januar geplant, pandemiebedingt wurde die Frist bis 19. Juli 2022 verlängert.

Die Kosten des Umtauschs belaufen sich auf 25,50 Euro. Zur Beantragung des EU-Führerscheins müssen ein gültiger Personalausweis, der alte Führerschein sowie ein biometrisches Passbild mitgebracht werden. Eine Fahr- oder Gesundheitsprüfung werden nicht durchgeführt.


Erhöhung der Rente

Bürger, die in Deutschland Rente beziehen, bekommen ab Juli mehr Geld. In Westdeutschland steigt die Rente um 5,35 Prozent, in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Verbesserungen gibt es auch für Menschen, die seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen. So erhalten künftig Rentner Zuschläge, die von 2001 bis 2018 in Erwerbsminderungsrente gingen.

Dass der Rentenanstieg so stark ausfällt wie schon lange nicht mehr, ist der guten Lohnentwicklung in Deutschland zu verdanken. Die deutsche Rentenversicherung spricht von einer der höchsten Rentenanpassungen seit Einführung der Rentenversicherung.


Grundsteuer: Erklärung ab 1. Juli notwendig

Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden: Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen deshalb von Juli an bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben, in der Regel elektronisch über die Plattform Elster – mit Daten etwa zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert.

Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden. Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge.

Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, denn der aus ihren Daten zu errechnende Grundsteuerwert ist nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer – und die Gemeinden können ihre Hebesätze anpassen und damit bestimmen, wie viel bei ihnen zu zahlen ist.


Miete: Mietspiegel-Gesetz tritt in Kraft

Ab Juli sind Mieter und Vermieter verpflichtet, Auskunft über Mietpreise zu geben. Dies soll einen Vergleich von Mietpreisen, besonders in Großstädten, ermöglichen. Mieter und Vermieter werden zufällig ausgewählt. Wer die Auskunft verweigert, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro rechnen.


Keine Hartz-IV-Sanktionen

Arbeitssuchende müssen bis Mitte kommenden Jahres weniger Hartz-IV-Sanktionen fürchten. Für ein Jahr soll die Möglichkeit ausgesetzt werden, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern. Das gilt etwa, wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Bei wiederholten Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen drohen allerdings auch künftig Leistungskürzungen von bis zu 10 Prozent des Regelsatzes. Das Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten.


Corona: Auslaufen der kostenlosen Bürgertests

Zum 1. Juli 2022 sind die Coronatests nicht mehr kostenlos. Bislang war es jedem Bürger offen, sich mindestens einmal pro Woche in einem Testcenter kostenlos testen zu lassen.

Gratis bleiben „Bürgertests“ nur noch für bestimmte Risikogruppen: Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft, Besucher von Kliniken und Pflegeheimen, Haushaltsangehörige von Infizierten. In der Regel werden nun drei Euro aus eigener Tasche pro Test fällig: zum Beispiel vor Konzertbesuchen in Innenräumen, vor größeren Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen, nach Risikokontakten bei einer Warnung auf der Corona-App.


Entlastung für Familien

Im Rahmen des Entlastungspakets wird im Juli der Kinderbonus ausgezahlt. Für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro.

Aufgrund der anhaltenden Inflation und der rasant steigenden Preise für Lebensmittel werden auch Empfänger von Sozialhilfeleistungen, Hartz-IV und Asylgeld entlastet. Sie bekommen zwei Zahlungen zu je 100 Euro und ihre Kinder je 20 Euro.


Anstieg des Mindestlohns

Wie Kanzler Olaf Scholz vor seiner Wahl versprochen hat, wird der Mindestlohn angehoben. Bis Oktober 2022 soll dieser schrittweise auf 12 Euro erhöht werden. Schon im Januar stieg der Mindestlohn auf 9,82 Euro, im Juli steigt er nun auf 10,45 Euro.


Wegfall der EEG-Umlage

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine verursacht bei uns steigende Energiepreise. Um dem entgegenzuwirken, hat die Ampelkoalition den Wegfall der EEG-Umlage beschlossen. Die EEG-Umlage finanziert den Ausbau erneuerbarer Energien.

Der Wegfall nach mehr als 20 Jahren bedeutet, dass Bürger die EEG-Umlage nicht mehr zahlen müssen, dadurch soll der Strom billiger werden. Sie betrug 3,72 Cent pro Kilowattstunde.

Ob der Verbraucher dadurch wirklich Geld spart, bleibt aber vorerst offen. Experten erwarten durch die Abschaffung zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs.


Keine pfandfreien Flaschen mehr

Ab Juli wird auch auf Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen 25 Cent Pfand erhoben. Aufgrund der Änderung des Verpackungsgesetzes müssen künftig auch Fruchtgetränke in Flaschen wie Orangensaft sowie alkoholische Mischgetränke recycelt werden. Davon sind nur Kunststoffflaschen mit Milch ausgeschlossen. Auch Tetrapacks bleiben weiterhin pfandfrei.


Preiserhöhung bei DHL

Wer ab Juli Päckchen oder Pakete mit DHL verschicken möchte, muss mit höheren Preisen rechnen. Das betrifft Sendungen ins In- und Ausland. Begründet wird der Preisanstieg durch den allgemeinen Anstieg der Transport-, Zustell- und Lohnkosten.

So kostet ein Zwei-Kilogramm-Paket, dessen Marke online erhältlich ist, fortan 5,49 Euro und damit 50 Cent mehr. Bei Sendungen ins Ausland ist das Bild gemischt: Teilweise bleiben die Gebühren konstant, teilweise verdoppeln sie sich fast, etwa bei schwereren Paketen in die USA.


Ausweitung der Tabaksteuer

Schon zu Beginn des Jahres wurde die Tabaksteuer erhöht und der Preis für Zigaretten ist gestiegen. Ab Juli gilt dies auch auf Shisha-Tabak und Liquids für E-Zigaretten. Dabei ist es nicht entscheidend, ob im Tabak Nikotin enthalten ist.


Entsorgung alter Elektrogeräte

Ab Juli können alte Elektrogeräte in Supermärkten und Discountern abgegeben werden. Auch Supermärkte, die nur gelegentlich Elektrogeräte im Sortiment haben, sind verpflichtet, alte Elektrogeräte anzunehmen. Dies gilt auch für Online-Händler, die Elektrogeräte verkaufen.


Vertragskündigungen im Internet einfacher gemacht

Schon seit Anfang des Jahres muss es Verbrauchern möglich sein, Verträge ohne große Vorlaufzeit unkompliziert kündigen zu können. Wer einen Vertrag online abgeschlossen hat, soll ihn auch künftig online kündigen können, um dem Papierwirrwarr aus dem Weg zu gehen.

Ab Juli muss sich auf Internetseiten, auf denen man Verträge abschließen kann, ein Kündigungsbutton befinden. Sollte das nicht der Fall sein, hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.


Amazon-Abo wird teurer

Der Internetkonzern Amazon erhöht die Preise für ein Abonnement von 3 Euro auf 3,99 Euro. Die Kosten für ein Jahresabo belaufen sich dann nicht mehr auf 30 Euro, sondern auf 39,99 Euro.



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