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Millionen Immobilien-Eigentümer müssen bis spätestens 31. Oktober ihren Finanzämtern Daten zu Haus und Grund mitteilen. Wer das bereits getan hat, bekommt derzeit Post von der Behörde. Was darin steht und wie Sie den Inhalt prüfen, erfahren Sie hier.

Bis zum Jahr 2024 erhalten alle 36 Millionen Immobilien-Eigentümer insgesamt drei Bescheide zur Grundsteuer. Die kommen in zwei Anschreiben. Dabei ist wichtig: Erst der dritte Bescheid aus dem zweiten Brief zeigt, wie hoch der künftige Grundsteuerbetrag ausfällt. Besonders vertrackt dabei: Gegen den dritten Bescheid können Betroffene keinen Einspruch einlegen. Dieser Schritt muss schon beim ersten Anschreiben erfolgen.

In diesem ersten Bescheid sind alle wichtigen Angaben enthalten, die die Höhe der neuen Grundsteuer festlegen. Deshalb sollten Sie beim ersten Bescheid unbedingt prüfen, ob der Wert Ihrer Immobilie und ihres Grundstücks korrekt ist.

Erscheint er Ihnen zu hoch, müssen Sie alle Angaben in Ihrer Grundsteuer-Erklärung nochmal ganz genau überprüfen.

Surftipp: Nicht zu viel zahlen – Neue Grundsteuer: So prüfen Sie Ihren Bescheid vom Finanzamt

Häufig machen Bürger Falschangaben bei den Miteigentums-Anteilen zu Grundstücken. Werden die zu hoch angegeben, steigt der Immobilienwert – und damit die spätere Grundsteuer. Der korrekte Anteil lässt sich anhand des Kaufvertrags einfach prüfen.

Surftipp: 36 Millionen Deutsche betroffen – Diese sieben Grundsteuer-Fehler sollten Sie vermeiden

Fehler rechtzeitig korrigieren

Wenn Sie versehentlich falsche Angaben machen, haben Sie nach Auffassung von Immobilienexperten unmittelbar nichts zu befürchten. Denn die neue Steuer wird ja erst ab 2025 fällig. Betroffene sollten Falschangaben aber möglichst schnell korrigieren. Ansonsten drohen ihnen später entweder zu hohe Zahlungen – oder sie laufen Gefahr, Steuerhinterziehung zu begehen. Davor warnt Holger Freitag vom Verband Privater Bauherren (vpb) gegenüber FOCUS online ausdrücklich.

Grundsteuer – Der große Leitfaden – PDF

Die Reform für die neue Grundsteuer ist komplex – und fordert in diesem Jahr Eigentümer und Eigentümerinnen. Sie müssen beim Finanzamt einige Daten einreichen. Dabei müssen Sie ganz genau sein und spezielle Fristen beachten. In unserem großen Leitfaden erhalten Sie alle Informationen, die Sie wissen müssen kompakt zusammengefasst.

 

Angaben genau prüfen

Basierend auf Ihren Auskünften erstellt die Finanzverwaltung also den Grundsteuerwertbescheid. Dieses Dokument ist zentral: Es bildet die Grundlage für den Messbescheid. Aus diesem berechnen die Kommunen am Ende die Grundsteuer, die dann von 2025 an zu zahlen ist.

Weil also der Wertbescheid über die Höhe der Steuer mitentscheidet, sollten Eigentümerinnen und Eigentümer ihn gründlich prüfen. „Wer Fehler entdeckt, kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Finanzamt einlegen“, sagt Claudia Kalina-Kerschbaum von der Bundessteuerberaterkammer. Bei der Frist gilt: Wenn der Bescheid per Post ankommt, dann läuft die Monatsfrist drei Tage nach Bekanntgabe des Bescheids beziehungsweise nach dem im Schreiben angegeben Datum. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

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