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Die Bundesregierung plant ein radikales Wärmegesetz. Haushalte sollen ihre Anlagen innerhalb der nächsten 20 Jahre umrüsten. Ziel ist es, dass ab 2045 alle Gas- und Ölheizungen überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu soll es ab 2025 ein Einbauverbot für neue klassische Gas- und Ölheizungen geben. Ausnahmen und Förderungen sind vorgesehen.

Aber auch bei den Kaminöfen stehen ab 2025 deutliche Veränderungen an. Hier ist die Nachfrage im letzten Jahr aufgrund der Energiekrise stark gestiegen. „Die Ungewissheit der Versorgungssicherheit mit Gas aber auch mit Strom veranlasst viele, sich eine Feuerstätte, die ohne Hilfsenergie funktioniert, anzuschaffen“, sagte Torsten Kiel, Obermeister der Schornsteinfegerinnung Sachsen-Anhalt im vergangenen November. Auch das Sparpotenzial einer Einzelraumfeuerstätte sei ein häufiger Anschaffungsgrund.

Was ändert sich bei Kaminöfen?

Ab 2025 greifen Fristen des geltenden Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV), wie FOCUS online bereits berichtete.

Bisher eingebaute Kaminöfen und Holzöfen dürfen ab 2025 maximal 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Werden diese Grenzwerte nicht eingehalten, muss bis 31. Dezember 2024 nachgerüstet werden.

Wenn eine Nachrüstung auf diese Werte technisch nicht möglich ist, muss der Ofen spätestens zum gleichen Datum außer Betrieb genommen werden. Betroffen sind primär alle Alt-Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 eingebaut wurden. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Schätzungen des Bundesumweltministeriums für das Jahr 2020 gehen davon aus, dass knapp vier Millionen Ofenbesitzer von der Regelung betroffen sind.

Die erste Frist des Bundes-Immissionsschutzgesetzes galt für Holzöfen, die vor 1984 eingebaut wurden. Sie mussten bis Ende 2017 nachgerüstet oder je nach Einzelfall stillgelegt werden. Es folgten Öfen, die bis zum Stichtag 31. Dezember 1994 eingebaut wurden. Sie mussten bis Ende Dezember 2020 nachgerüstet oder ersetzt werden.

Nun sind Kaminofen betroffen, die zwischen 1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2010 eingebaut wurden.

Mein Ofen fällt unter die Regelung, was muss ich tun?

Der Schornsteinfeger informiert sie über die nötigen Schritte.

Stoßt ihre Anlage mehr als 0,15 Gramm Staub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas aus, dürfen die Anlagen ab 1. Januar 2025 nicht mehr betrieben werden. Die Anlagen müssen in diesem Fall entweder stillgelegt werden oder umgerüstet werden. Der Schornsteinfeger in Ihrem Wohnort, kann helfen und Ihnen nötige Maßnahmen vorschlagen.

„Nachrüsten ist möglich, gegen Feinstaub gibt es zum Beispiel Partikelfilter“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Aber nicht gegen zu viel Kohlenmonoxid. „Bei den alten Öfen macht das eigentlich wenig Sinn“, sagt Tim Froitzheim vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima.

Davon wird grundsätzlich abgeraten, weil die Nachrüstung und das anschließende Messen der Öfen oft teurer ist als der Kauf und Einbau einer neuen, effizienteren Anlage, die bis zu einem Drittel weniger Brennstoff verbraucht.

Was kostet ein neuer und günstiger Kaminofen?

Die Nachrüstung kostet je nach Typ ab 700 Euro. Einfache, klassische Schwedenöfen kosten im Baumarkt im günstigsten Fall 300 Euro. Für den Einbau und die Aufstellung des Ofens durch den Schornsteinfeger werden bis zu 1.500 Euro fällig.

Für eine eventuelle Nachrüstung des Schornsteins müssen Verbraucherinnen und Verbraucher mit zusätzlichen Kosten von bis zu 2000 Euro rechnen.



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