Jeden Monat gibt es Neuerungen, die für Bürgerinnen und Bürger wichtig sind. Im April wird unter anderem das Bahnfahren mit dem 49-Euro-Ticket ermöglicht, das als Nachfolger des erfolgreichen 9-Euro-Tickets eingeführt wird. Alle Angestellten können sich zudem auf mehr Netto bei gleichem Bruttogehalt freuen.
Lesetipp: Das waren die Änderungen im März und Februar 2023 :
Änderungen im April 2023: Das 49-Euro-Ticket ist erhältlich
Lange wurde über den Nachfolger des 9-Euro-Tickets diskutiert, jetzt endlich hat das 49-Euro-Ticket ein offizielles Startdatum: Ab dem 1. Mai 2023 ist das Ticket deutschlandweit gültig für alle Verkehrsbetriebe im Nah- und Regionalverkehr. Leider kann das Ticket nicht genutzt werden Schnellzügen wie dem ICE, IC oder EC, auch können keine anderen Personen mitgenommen werden.
Das 49-Euro-Ticket ist bereits ab dem 3. April 2023 online und in allen üblichen Verkaufsstellen erhältlich. Für die meisten Bahnfahrer und Pendler dürfte dieses Ticket eine finanzielle Erleichterung sein, da die meisten Monatskarten deutlich teurer sind.
Neu ab April: Mehr Netto bei gleichem Bruttogehalt
Diese Änderungen freut alle Angestellten und auch Beamte, denn ab dem 1. April 2023 erhalten diese mehr Netto bei gleichem Bruttogehalt. Grund dafür sind geänderte Abläufe für den Lohnsteuerabzug. Ab dem 1. April müssen alle Arbeitgeber höhere steuerliche Freibeträge für Angestellte berücksichtigen. Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags wird auf 1.230 Euro und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.260 Euro festgesetzt. Dadurch werden weniger Steuern abgeführt und etwas mehr an Netto überwiesen.
Änderung ab Mitte April 2023: Atomkraftwerke werden abgeschaltet
Am 15. April 2023 ist Schluss, dann werden die letzten aktiven Atomkraftwerke abgeschaltet. Die Laufzeiten von Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 wurden Ende letzten Jahres verlängert. Begründet wurde der Weiterbetrieb mit der durch den Ukrainekrieg ausgelöste Energiekrise. Mit der Stromgewinnung durch die AKWs sollte die Stromversorgung über den Winter stabilisiert werden. Laut Bundesumweltministerin Steffi Lemke ist der Atomausstieg im April endgültig .
Änderungen bei den Corona-Schutzverordnungen ab April 2023
Die bundesweit gültigen Corona-Schutzverordnungen laufen nur noch bis zum 7. April 2023. Bis dahin gelten noch bestimmte Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel das Tragen von FFP2-Masken in Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Auch können Länder spezifische Verordnungen zum Schutz vulnerabler Gruppen anordnen.
Doch aufgrund der guten Entwicklung bei den Corona-Zahlen und -Verläufen wurden bereits viele Maßnahmen abgeschafft . Ob nach Auslaufen der Schutzverordnung weitere Neuerungen und Änderungen seitens der Bundesregierung getroffen werden, ist noch nicht bekannt.
Neu ab April: Mehr Geld für Maler und Lackierer, Leiharbeiter und Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe
Ab April ändert sich der Mindestlohn für die Branche der Maler*innen und Lackierer*innen. Von aktuell 12 Euro pro Stunde wird der Lohn für Gesellinnen und Gesellen auf 14,50 Euro angehoben. Helferinnen und Helfer erhalten eine Mindestlohnerhöhung auf 12,50 Euro.
Leiharbeiter dürfen sich ebenfalls über eine Tariferhöhung freuen. Neu ist der tarifliche Mindestlohn, der ab April 2023 bei 13 Euro pro Stunde liegt.
Der Lohn für Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe steigt im April im Westen um 2 Prozent, im Osten auf 2,7 Prozent. Zusätzlich gibt es im Mai für alle Beschäftigten eine Einmalzahlung über 450 Euro.
Änderungen im April: Microsoft hebt Preise deutlich an
Rund 11 Prozent teurer werden die Cloud-Produkte von Microsoft ab April 2023. Das Unternehmen begründet die Preissteigerung mit einer weltweiten Angleichung der Preisgestaltung. Betroffen davon sind unter anderem Microsoft 365, Office 365 und Dynamics 365 sowie Microsoft Defender und Teams. Zukünftig müssen sich Verbraucher zudem darauf einstellen, dass alle sechs Monate Microsoft eine Preiserhöhung durchführen wird.
Änderung ab April 2023: Homosexuelle dürfen Blut spenden
Bisher gab es die Richtlinie, das vor allem homosexuelle Männer kein Blut spenden dürfen. Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes darf nun jeder Blut unter bestimmten Umständen Blut spenden. Die sexuelle Orientierung wird ab sofort nicht mehr berücksichtigt – das gilt auch für Trans-Menschen.
Allerdings spielt die sexuelle Aktivität eine Rolle: Bei häufig wechselnden Geschlechtspartnern darf auch weiterhin kein Blut gespendet werden. Überprüft wird dies per Selbstauskunft im Fragebogen, der vor jeder Blutspende ausgefüllt werden muss. Abgeschafft wurde die Einschränkung bereits am 16. März.
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