Änderung beim Gebäudeenergiegesetz: Weniger Fördergeld geplant: Wer 2024 mehr für seine Wärmepumpe zahlen muss
Statt 60.000 Euro will die Bundesregierung Wärmepumpen nur noch bis maximal 30.000 Euro fördern. Obwohl die Fördersätze steigen, sinkt damit der maximale Förderbetrag. Betroffen sind diejenigen, die teure Wärmepumpen einbauen wollen.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden Hausbesitzer voraussichtlich ab dem kommenden Jahr dazu verpflichtet, eine klimafreundliche Heizung, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, einzubauen – wenn sie die Heizungsanlage ersetzen. In der Praxis wird das zumeist auf Wärmepumpen hinauslaufen. Die sind vom reinen Gerätepreis her nicht viel teurer als eine Gasheizung, können aber hohe Summen für die Installation verschlingen, besonders, wenn Erdarbeiten nötig sind. Dafür hatte die Bundesregierung neue Fördersätze von bis zu 70 Prozent der Kosten vorgesehen, doch kurz vor der abgesagten Lesung im Bundestag Anfang Juli wurde die maximale Fördersumme gekürzt.
Bisher erhalten Hausbesitzer für den Heizungseinbau eine Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gefördert werden hier Baumaßnahmen bis maximal 60.000 Euro. Die Fördersätze für Wärmepumpen schwanken abhängig von einigen Kriterien zwischen 25 und 40 Prozent. Für das neue Fördermodell sieht das Bundeswirtschaftsministerium nun zwar Fördersätze von 30 bis 70 Prozent vor, allerdings bei einer maximalen Fördersumme von 30.000 Euro.
Das senkt die maximale Summe, die Hausbesitzer bekommen können. Waren es vorher 40 Prozent von 60.000 Euro, also 24.000 Euro, sind es jetzt 70 Prozent von 30.000 Euro, also nur noch 21.000 Euro. Der Mindestfördersatz fällt – wenn Sie die Fördersumme maximal ausreizen – ebenfalls von 15.000 auf 9000 Euro.
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Für die meisten Hausbesitzer ändert sich nichts
Das sieht auf den ersten Blick so aus, als würden Hausbesitzer weniger Geld vom Staat bekommen. Tatsächlich stimmt das aber nicht. Die meisten Wärmepumpen kosten Sie selbst mit Installationsarbeiten im Schnitt weniger als 30.000 Euro. Die Zahlen verschiedener Vergleichsseiten ausgewertet, ergibt im Schnitt Kosten von 17.500 Euro für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, 20.625 Euro für eine Luft-Luft-Wärmepumpe und 23.438 Euro für eine Erdwärmepumpe, die über nur knapp unter dem Boden vergrabene Kollektoren die nötige Wärme sammelt. Teurer als 30.000 Euro sind in der Regel nur Erdwärmepumpen, die mit einer bis zu 100 Meter in die Erde reichenden Sonde arbeiten, und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, bei denen zumindest bis zum Grundwasserspiegel gebuddelt werden muss. In beiden Fällen sind es die tieferen Erdarbeiten, die die Kosten treiben.
Das bedeutet, dass Sie für die meisten Wärmepumpen 2024 mehr Förderung erhalten als 2023, sofern das Gebäudeenergiegesetz in seiner jetzigen Form beschlossen wird. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe würde Sie mit dem Mindestfördersatz von 30 Prozent, den jeder erhält, noch 12.250 Euro kosten. Bei dem alten Mindestsatz von nur 25 Prozent wären es 13.125 Euro gewesen. Holen Sie sich noch den 20-prozentigen „Geschwindigkeitsbonus“, den es gibt, wenn Sie Ihre Heizung eigentlich noch nicht hätten austauschen müssen, dann kostet Sie die Wärmepumpe nur noch 8.750 Euro. Das ist bereits weniger, als wenn Sie beim alten Modell den Höchstfördersatz von 40 Prozent bekommen hätten. Die Rechnung gilt analog für alle Wärmepumpen, deren Kosten bei weniger als 30.000 Euro liegen.
Doch auch bei Wärmepumpen, die teurer als der Höchstsatz von 30.000 Euro sind, profitieren Sie noch. Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe, im Schnitt mit 35.025 Euro die teuerste, kostet Sie mit dem Basis-Fördersatz von 30 Prozent 2024 noch 26.025 Euro. Beim alten Basisfördersatz von nur 25 Prozent wären es dieses Jahr noch 26.269 Euro. Und trotz maximaler Förderung von 21.000 Euro sparen Sie auch 2024 mit einer 50-prozentigen Förderung mehr Geld ein als mit dem Höchstfördersatz in diesem Jahr.
Erst bei sehr teuren Wärmepumpen sinkt die Förderung
Die Rechnung kehrt sich erst dann um, wenn die Installation einer Wärmepumpe bei Ihnen deutlich teurer wird. Ab 36.000 Euro sinkt Ihre Förderung kommendes Jahr gegenüber der heutigen Förderung, wenn Sie nur den jeweiligen Mindestsatz bekommen würden. Ab 37.500 Euro ist der heutige Maximalfördersatz für Sie günstiger als der neue Basis-Fördersatz plus der Geschwindigkeitsbonus. Gehören Sie allerdings zu den Hausbesitzern mit weniger als 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, die noch einmal 30 Prozent Extra-Förderung ab 2024 bekommen, müsste Ihre Wärmepumpe schon mindestens 45.000 Euro (ohne Geschwindigkeitsbonus) oder mindestens 52.500 Euro (mit Geschwindigkeitsbonus) kosten, damit Sie weniger Fördergeld bekommen würden als heute.
Das zeigt: Draufzahlen muss am Ende nur derjenige, der eine sehr teure Anlage in seinem Eigenheim einbauen muss oder möchte. In diesem Fall würde es sich lohnen, noch in diesem Jahr auf eine neue Anlage umzusteigen, um die maximale Fördersumme zu erhalten. Wer für eine Wärmepumpe weniger Geld ausgeben müsste, kann sich Zeit lassen und die Heizung nach eigenem Ermessen auch später ersetzen.
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#Immobilien #bauen #Aachen