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Wer sich eine Wärmepumpe anschaffen oder seine Fenster austauschen möchte, bekommt von Montag an weniger Geld vom Staat: Dann greift nämlich die zweite Stufe einer Förder-Reform, die Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am 26. Juli kurzfristig angekündigt hatte.

Im ersten Schritt schaffte das Wirtschaftsministerium quasi über Nacht ein beliebtes Zuschuss-Programm bei der staatlichen Förderbank KfW für Komplettsanierungen ab. Seitdem gibt es nur noch für Kommunen direkte Zuschüsse. Für Eigentümer dagegen nur zinsverbilligte Kredite sowie einen Tilgungszuschuss.

Die zweite Stufe der Reform gilt zum 15. August. Fördersätze für Einzelmaßnahmen bei Sanierungen werden damit gesenkt.
Begründung des Wirtschaftsministeriums: Um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern angesichts knapper Haushaltsmittel Förderung zu ermöglichen, seien „etwas verringerte Fördersätze“ notwendig. Hintergrund ist, dass der Bund 2023 wieder die Schuldenbremse einhalten will. Steigende Energiepreise machten Investitionen in höhere Effizienz aber grundsätzlich schneller rentabel, so das Ministerium.

Wärmepumpen, Gasheizungen und Co.: Fördersätze für Einzelmaßnahmen gesenkt

Die wichtigsten Änderungen im Detail:

  • Beim
    Fensteraustausch
    lag der Fördersatz früher bei bis zu 25 Prozent, nach der Reform bei rund 20 Prozent. Früher bekam man laut Ministerium maximal rund 15.000 Euro, nun 12.000 Euro.
  • Beim Einbau einer
    Wärmepumpe
    gibt es laut Ministerium künftig statt 50 Prozent der Kosten nur noch maximal 40 Prozent vom Staat. Früher bekam man bis zu 30.000 Euro, nach der Reform bis zu 24.000 Euro. Den maximalen Fördersatz bekommt man mit einem neuen Wärmepumpen-Bonus für besonders effiziente Typen und einem Heizungs-Tausch-Bonus.
  • Zur Reform gehört auch, dass
    Gas- und Gas-Hybrid-Heizungen
    vollständig aus der Förderung herausfallen.
  • Besonders stark sinken die Fördersätze für
    Biomasse-Heizungen
    : Bisher waren maximal 55 Prozent Förderung möglich, ab dem 15. August beträgt die maximale Förderung nur noch 20 Prozent, wenn eine Ölheizung oder Gasheizung ausgetauscht wird.
  • Zudem gilt:
    Einzelmaßnahmen werden künftig beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), systemische Maßnahmen bei der KfW beantragt.
    Einzelmaßnahmen sind solche, die nicht einen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen. Bei der Förderbank KfW gibt es dann nur noch Kredite mit Tilgungszuschuss, beim BAFA gibt es weiter einen direkten Zuschuss.

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Fokus liegt ab sofort auf der Sanierung alter Häuser

Die verschiedenen Einzel-Förderungen können allerdings trotz der zahlreichen Kürzungen wie bisher miteinander kombiniert werden. Zudem bieten auch weiter einzelne Bundesländer auf bestimmte Personenkreise zugeschnittene Förderprogramme für Sanierungsmaßnahmen an.

Generelles Ziel der Bundesregierung bei der Reform ist es vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und gestiegener Energiepreise, bei der Gebäudeförderung den Fokus statt auf den Neubau auf die Sanierung alter Häuser zu legen – dort sei der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz deutlich höher.

Viel Kritik an den KfW-Kürzungen

Dennoch gibt es viel Kritik an den Kürzungen. Das Wirtschaftsministerium sorge für Verunsicherung und Stillstand, kritisierte etwa Axel Gedaschko, Präsident Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. „Insbesondere die wiederholten Förder-Kehrtwenden quasi über Nacht haben bei den sozial orientierten Wohnungsunternehmen zu einem enormen politischen Vertrauensverlust und Planungsunsicherheit geführt.“

Bereits geleistete, aufwendige Planungen der Wohnungsunternehmen für Sanierungsvorhaben seien nun vielfach ein Fall für die Papiertonne oder könnten nur mit deutlichen Mietsteigerungen umgesetzt werden. „Die Regierung verschärft damit die bereits herrschende Unsicherheit rund um unzureichende Förderung, Bau- und Energiepreisexplosionen, Fachkräfte- und Materialmangel deutlich“, bemängelt Gedaschko.

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Investitionszurückhaltung verschärft

Eine Sprecherin des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe sagte, aufgrund der gekürzten Fördersätze drohe die Gefahr, das viele Aufträge storniert würden und weniger saniert werde.

In einer Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands heißt es, durch die starken Kürzungen der KfW-Fördersätze für Komplettsanierungen könne die Investitionszurückhaltung verschärft werden. Wichtige Potenziale zur Einsparung von Energie und der Umsetzung einer verbraucherfreundlichen Wärmewende könnten nicht gehoben werden. Zwar sei das Fördervolumen erhöht worden – das Ministerium spricht von jährlichen Bewilligungen in Höhe von 13 bis 14 Milliarden Euro. Das reiche aber längst nicht aus, so der vzbv. Die Fördermittel müssten auf 25 Milliarden Euro erhöht werden.

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„Es gilt jetzt in diesen herausfordernden Zeiten schnell den Energieverbrauch zu drosseln und den CO2-Ausstoß zu verringern. Daher ist es nicht zu verstehen, dass die Fördersätze insgesamt reduziert werden, denn so wird nicht das maximale Potenzial ausgeschöpft“, sagte Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.

Vorwurf: Energieeffizienz komme wieder zu kurz

Auch viele Energieberater seien verzweifelt und wütend, berichtet Benjamin Weismann, Geschäftsführer des GIH-Bundesverbands, einer bundesweiten Interessenvertretung für Energieberaterinnen und Energieberater. Viele müssten nun ihre Planungen über den Haufen werfen. „Die zukünftigen Fördermittel sind leider nun so unattraktiv, dass viele ihre erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nicht mehr angehen werden“, sagte Weismann.

Zwar seien die weiterhin sehr hoch geförderten Wärmepumpen und Wärmenetze wichtig für die Energiewende im Gebäudesektor. Allerdings komme die Energieeffizienz wieder zu kurz. Maßnahmen an der Gebäudehülle würden deutlich schlechter gefördert als Einzelmaßnahmen in der Gebäudetechnik. Die angestrebte Sanierungsquote könne so nicht erreicht werden.



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