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Wer aktuell Eigentum kaufen möchte, ist nicht selten geschockt: Höhere Bauzinsen sowie stark gestiegene Energie- und Baukosten machen vielen Kaufwilligen einen Strich durch die Rechnung. Und die Förderung war zuletzt ebenfalls alles andere als verlässlich.

Auch 2023 steht das Rad hier nicht still. So sind seit kurzem erste Eckpunkte für eine überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekannt. Die meisten Änderungen drehen sich um die Sanierung, aber auch für die Neubau-Förderung gibt es erste Eckdaten.

Ein Überblick:

Haus kaufen: Wie ist der aktuelle Stand bei der Förderung?

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte Ende Januar 2022 wegen einer Antragsflut Zuschüsse der Förderbank KfW für energieeffizientes Bauen und Sanieren vorzeitig beendet. Im Februar wurde das Programm für Sanierungen zwar fortgesetzt und im Frühjahr konnte auch die Neubauförderung für KfW-40-Häuser wieder starten. Doch nur drei Stunden nach dem Start im April musste letztere wieder gestoppt werden, da das Geld rasch ausgeschöpft war. Seither läuft die Neubauförderung gewissermaßen im Notbetrieb.

Unterstützung bekommt nur noch, wer nach dem Standard „EH40-Nachhaltigkeit“ baut, der anspruchsvolle Voraussetzungen hat. So darf ein Gebäude nur 40 Prozent der Energie verbrauchen, die ein Standardhaus benötigt (EH40) und muss zudem gewisse Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, die das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) bescheinigt.

Von Januar 2023 an war eigentlich unter dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ ein neues umfassendes Programm geplant. Diese soll nun allerdings frühestens im zweiten Quartal an den Start gehen. Das dann nicht mehr vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verantwortet wird, sondern vom Bundesbauministerium unter Ministerin Klara Geywitz (SPD). Der Wechsel des Programms in ein neues Ministerium und die hohe Belastung der KfW in anderen Bereichen wie dem Energiezuschuss werden jetzt als Gründe für die Verzögerung genannt.

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Und wie wird der Neubau in der Zwischenzeit gefördert?

Übergangsweise beziehungsweise bis zum 28. Februar 2023 soll die bisherige Notfall-Neubau-Förderung weiterlaufen, also das KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit 261“. Die ersten Haushersteller bieten inzwischen passende Häuser mit dem QNG-Nachhaltigkeitssiegel an, das die Förderung verlangt. So will die Bundesregierung einen nahtlosen Übergang der Neubauförderung gewährleisten.

Welche Neubauten dürfen ab März 2023 mit einer Förderung rechnen?

Ab März 2023 wird die Neubau-Förderung als viertes Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „KfN – Klimafreundlicher Neubau“ geregelt. Das Programm für Neubauten soll dann auf einem weiterentwickelten Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen fußen und laut Bauministerium insbesondere die Treibhausgas-Emissionen der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Klimamaßnahmen an Neubauten sollen zudem künftig weitgehend über zinsgünstige KfW-Kredite gefördert werden. Die genaue Ausgestaltung ist allerdings noch offen.

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Was ist bei Sanierungsmaßnahmen ab 2023 neu?

Umfangreiche Änderungen werden ab Januar auch bei der BEG-Förderung für die Sanierung vorgenommen. Wobei die Effizienzhaus-Förderung über die KfW läuft, während Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bereits seit 2021 über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt werden. Einzelmaßnahmen sind solche, die nicht einen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen. Gefördert werden anteilig Kosten etwa für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, der Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz und Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.

Generell gilt: Bei den förderfähigen Sanierungen steigen 2023 die technischen Anforderungen, während künftig allerdings auch Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert werden, im Zuge des Handwerkermangels. Ein Energie-Effizienz-Experte oder Fachbetrieb muss prüfen und bestätigen, dass die Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt und Materialkosten korrekt aufgeführt werden.

Weitere wichtige Änderungen:

  • Die Bundesregierung verschärft die Anforderungen an die Heizung in geförderten Effizienzhäusern. Bei einer Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das zu versorgende Gebäude nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent durch Erneuerbare Energien beheizt werden. Bisher waren es 55 Prozent.
  • Außerdem sind Biomasseanlagen nur noch dann förderfähig, wenn sie einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ nicht überschreiten.
  • Bei der Förderung von Wärmepumpen werden die technischen Mindestanforderungen in den kommenden Jahren ebenfalls Schritt für Schritt angepasst. Unter anderem werden Wärmepumpen in für die Wärmetechnik ungeeigneten Gebäuden nicht mehr gefördert. Mehr dazu lesen Sie hier.
  • Wer eine provisorische Zwischenlösung für eine defekte Heizung benötigt, kann die anfallenden Mietkosten künftig fördern lassen. Allerdings muss als Voraussetzung innerhalb eines Jahres nach Antragstellung eine förderfähige Heizungsanlage eingebaut werden, die die gesamte Versorgung übernimmt.
  • Ein „Worst Performing Building“ ist ein Gebäude, das hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland gehört: Der Tilgungszuschuss steigt hier ab 2023 von fünf auf zehn Prozent und wird ausgeweitet auf das Effizienzhaus/-gebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse.

Wird es auch einen Nachfolger für das Baukindergeld geben?

Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung vorliegen oder einen Immobilienkaufvertrag geschlossen hatte, konnte das Kinderbaugeld noch bis zum 31. Dezember 2022 beantragen. Für das Jahr 2023 stehen keine Fördermittel mehr zur Verfügung und auch ein Nachfolgeprogramm in der gleichen Größenordnung ist nicht geplant. Allerdings hat das Bundesbauministerium als Teil der neuen Neubauförderung eine gezielte Wohneigentumsförderung für Familien angekündigt. Ab April 2023 sollen vor allem Familien mit kleinem Einkommen von zinsgünstigen KfW-Krediten profitieren. Als Einkommensgrenze für eine Familie mit einem Kind sind 60.000 Euro im Gespräch.

Wie viel Geld steht für das neue Förderprogramm bereit?

Für das Jahr 2023 ist ein Budget von 13 Milliarden Euro für Sanierungen vorgesehen, verantwortet von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Nur noch eine Milliarde soll auf den Neubau entfallen. Laut Angaben aus dem Ministerium sollen dabei 350 Millionen Euro für die neue Wohneigentumsförderung für Familien ausgegeben werden, weitere 750 Millionen Euro sind für alle anderen Antragsteller gedacht.

Warum ist die Bundesförderung so wichtig?

Die Bundesförderung soll helfen, die Sanierungsquote zu steigern und die Klimaziele für den Gebäudebereich zu erreichen. Ziel ist, dass der Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral ist. Noch sind aber viele Gebäude in Deutschland nur zum Teil oder gar nicht energetisch saniert.



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