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Vermeintlicher Spar-Tipp: Kein neuer Kühlschrank für Hartz-IV-Empfängerin! Jobcenter: Lebensmittel draußen lagern

Ein Jobcenter im Ruhrgebiet gibt einer Hartz-IV-Empfängerin einen sehr kuriosen Tipp: Die Antragstellerin bittet um Geld, um ihren defekten Kühlschrank zu ersetzen. Doch das Amt lehnt ab: „Aufgrund der Witterungsverhältnisse“ können Lebensmittel auch draußen gelagert werden.

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Eine Hartz-IV-Empfängerin aus dem Ruhrgebiet wollte nur ihren defekten Kühlschrank ersetzen lassen. Dafür hatte sie einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen bei ihrem Jobcenter gestellt – doch dieses lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die Voraussetzungen für eine darlehensweise Bewilligung seien nicht gegeben, berichtet „RTL“.

Anstelle des Geldes erhielt sie schließlich einen Tipp: Die Lebensmittel aus dem Kühlschrank solle sie doch einfach draußen lagern. „Aufgrund der Witterungsverhältnisse“ wäre das derzeit möglich. Außerdem sei kein „unabweisbarer Bedarf“ vorhanden, der Bedarf könne so auch auf andere Weise erzielt werden.

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Hartz-IV-Empfängerin soll Lebensmittel draußen lagern

Die Hartz-IV-Empfängerin wandte sich mit ihrem Problem an Helena Steinhaus und ihren Verein „Sanktionsfrei e.V.“. Diese veröffentlichte einen Tweet, in dem sie über den Fall berichtet. Der Tweet ging viral, und Twitter-Nutzer empörten sich über die Aussagen des Jobcenters.

Jemand schrieb: „‚Draußen‘ wie in ‚wir wohnen in einer Stadtwohnung ohne Balkon im 4. Stock, soll ich es auf eine Parkbank legen oder was soll der Scheiß‘-draußen?“


Auf Anfrage von RTL überprüfte Anwältin Nicole Mutschke das absurde Schreiben auf seine Richtigkeit. Sie sagt: „Natürlich wird dies vermutlich am Ende ein Gericht entscheiden, aber ich halte die Begründung nicht für tragfähig.“ Ihr Vorschlag: Ein „Antrag auf einstweilige Anordnung bei Gericht“ würde das Problem zunächst aus dem Weg schaffen.

Das Jobcenter reagierte hingegen verwundert: „Die Begründung der Ablehnung entspräche in keinster Weise der gängigen Praxis im Jobcenter. Selbstverständlich gehört ein Kühlschrank zur notwendigen Ausstattung einer Wohnung.“ Trotzdem handele es sich um einen „individuellen Einzelfall“, der nun aber geprüft werde.

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jba

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