Anfang Dezember haben Bundesregierung und Länderchefs eine Art Lockdown für Ungeimpfte im Einzelhandel verhängt. Ausnahmen galten bisher nur für Supermärkte, Discounter, Drogerie-Filialen, Bioläden, Apotheken, Tankstellen, Postfilialen und andere Betriebe, die zu den Grundversorgern zählen. In einigen Bundesländern zählen auch Baumärkte dazu.
2G bereits in mehreren Bundesländern gekippt
In Niedersachsen entschieden die Richter Mitte Dezember, dass 2G nicht im Einzelhandel gelten darf. Dort können Verbraucher seither größtenteils ohne Nachweise einkaufen – und offenbar sorgt das auch für einen Kauftourismus. Kunden aus benachbarten Bundesländern zieht es nach Niedersachsen zum freien Shoppen. Das droht nun auch in Bayern.
Weil die bayerische Staatsregierung in der Verordnung bei den Ausnahmen eine lasche Formulierung wählt und Einzelhändler von der 2G-Regel ausnimmt, aber nicht genau regelt, welche Händler zu jenen „des täglichen Bedarfs“ zählen, kassierte das Gericht nun die Verordnung.
Es müsse mehr Klarheit herrschen, welche Betriebe ohne 2G-Regel öffnen dürfen und welche nicht, so die Einschätzung des Gerichts. Die Gerichte seien nicht dafür verantwortlich, die Entscheidung zu treffen. Per Eilantrag hatte ein Lampenhändler gegen die 2G-Regel geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diesem stattgegeben.
Gleichzeitig sagen die Richter, dass 2G grundsätzlich „eine ausreichende gesetzliche Grundlage finden und die Voraussetzungen hierfür grundsätzlich erfüllt sein“ mögen. In der Begründung der Richter heißt es aber: „Das Infektionsschutzgesetz gebe vor, dass sich die Reichweite von Ausnahmeregelungen – wie hier für die „Ladengeschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs“ – mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung selbst ergeben müsse und nicht auf die Ebene des Normenvollzugs und dessen gerichtlicher Kontrolle verlagert werden dürfe.
„Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung“, teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung mit.
Auch in Saarland wird 2G im Einzelhandel gekippt. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes „verstößt die Regelung gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot der Bestimmtheit von Normen“. Von der Vorschrift seien nur Ladenlokale ausgenommen, deren Waren- oder Dienstleistungsangebot der Deckung des täglichen Bedarfs diene. Allerdings gelten auch für weitere Ladengeschäfte Ausnahmen.
Verbraucher in den genannten Bundesländern sollten bedenken: Es wird jetzt bei Ikea, H&M und Co. voller als sonst.
Wo gilt 2G jetzt eigentlich beim Einkaufen noch?
Die unterschiedliche Auffassung der Richter und die eher lasche Formulierung in den Landesbeschlüssen sorgt seit Mitte Dezember immer wieder für ein Regel-Chaos beim Einkaufen.
Ungeimpfte können weiterhin im Supermarkt, beim Discounter, im Biomarkt, in Drogerie-Filialen, in der Apotheke, in Tankstellen-Shops oder im Getränkemarkt einkaufen. Aldi Süd, Aldi Nord, Rewe, Edeka, Hit, Real, Kaufland und der Kiosk um die Ecke gelten als Grundversorger.
Weil Ikea, H&M, Deichmann, Obi und Co. mit ihrem Sortiment keine Grundversorger sind, könnte der Zugang beschränkt werden. Allerdings nur dort, wo eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten ins Krankenhaus eingewiesen wird. Sofern in diesen Bundesländern 2G gilt, müssen Bundesbürger dann bei Modehändlern, Schuhgeschäften, Büchereien oder kleinen Boutiquen am Eingang zusätzlich zu ihren Impfausweisen und Genesungsnachweisen auch Ausweisdokumente vorzeigen.
Wo wird der Zugang beschränkt? (Stand 19. Januar, 15 Uhr)
- Baden-Württemberg: Im Handel gilt seit 17. November 2G, Ausnahme für Grundversorgung
- Bayern: Geschäfte ab 20. Januar für alle frei zugänglich
- Berlin: Im Handel gilt 2G.
- Brandenburg: Für Geschäfte, die keine Grundversorger sind, gilt 2G.
- Bremen: Für Geschäfte, die keine Grundversorger sind, gilt 2G.
- Hamburg: Im Handel gilt 2G, Ausnahme für Grundversorgung
- Hessen: Für Geschäfte, die keine Grundversorger sind, gilt 2G.
- Mecklenburg-Vorpommern: Im Handel wird vielerorts 2G angewandt, Ausnahme für Grundversorgung
- Niedersachsen: Geschäfte für alle frei zugänglich
- Rheinland-Pfalz: Für Geschäfte, die keine Grundversorger sind, gilt 2G.
- Saarland: Geschäfte für alle frei zugänglich.
- Sachsen: Im Handel gilt seit 22. November 2G, Ausnahme für Grundversorgung
- Sachsen-Anhalt: Für Geschäfte, die keine Grundversorger sind, gilt 2G.
- Thüringen: Für Geschäfte, die keine Grundversorger sind, gilt 2G.
Worauf müssen Verbraucher achten?
Wo müssen Verbraucher mit Einlasskontrollen rechnen und wo geht der Zutritt problemlos ohne Impfpass, Genesungsschein und Personalausweis?
Wie FOCUS Online erfuhr, haben Non-Food-Discounter wie Action, Kik oder Tedi in einigen Bundesländern und Städten ebenfalls die Filialen geöffnet. Die Unternehmen argumentieren, dass Haushaltswaren und Modeartikel zu Produkten des alltäglichen Bedarfs zählen. Aber auch Spielwarengeschäfte und Ketten haben in vielen Bundesländer spätestens seit Anfang Januar ohne 2G-Kontrollen geöffnet.
Für Baumärkte ist die Lage genauso kompliziert. Die Länder entscheiden nämlich selbst, ob Baumärkte zu den Grundversorgern im Einzelhandel zählen. In Baden-Württemberg werden keine Nachweise beim Einlass verlangt, in Nordrhein-Westfalen schon.
Eine Tchibo-Filiale in Ulm verlangt von Verbraucher einen 2G-Nachweis am Eingang. In einer Münchner FIliale in einem Einkaufszentrum gilt das wiederum nicht. Auf Anfrage erklärte ein Mitarbeiter „Kaffee ist Grundnahrungsmittel und Wäsche gibt es normal bei Aldi zu kaufen“. Tatsächlich könnten Verbraucher in jeder Rewe- und Edeka-Filiale ohne Vorlage eines Nachweises die Aktionsangebote im Tchibo-Regal kaufen.
In einer Galeria-Karstadt-Kaufhof-Filiale können Kunden wiederum ohne Nachweis-Pflicht im Lebensmittelbereich einkaufen. Wollen sie aber Kleidung oder Haushaltswaren kaufen, gilt 2G. Betriebe haben getrennte Zugänge eingeführt.
Verbraucher sollten immer Impf- oder Genesungs-Nachweise mitnehmen
FOCUS Online rät: Geimpfte und Genesene sollten ihre Nachweise mitnehmen. Ungeimpfte sollten vorab im Netz prüfen, was in ihrer Region gilt.
Gilt 2G, prüft ein eingestelltes Sicherheitspersonal die Nachweise am Eingang.
Welche Dokumente brauchen Geimpfte?
Geimpfte brauchen entweder den digitalen, den ausgedruckten oder den gelben Impfausweis.
Digitale Apps auf dem Smartphone, die akzeptiert werden, sind unter anderem CovPass-App, Corona-Warn-App, Stopp Corona (Österreich), TousAntiCovid (Frankreich) und andere. FOCUS Online rät: Nutzen Sie die gängige CovPass-App, die Sie hier herunterladen können.
Welche Dokumente gelten für Genesene?
Genese brauchen ihr positives PCR-Ergebnis oder die Quarantäneanordnung aus der eine Covid-19-Erkrankung hervorgeht. Der Corona-Infektion muss mindestens 28 Tage zurückliegen und darf maximal sechs Monate alt sein. Das RKI empfiehlt, dass Genesenen-Nachweise nach drei Monaten ablaufen.
Akzeptiert werden digitale Versionen der Impf- und Genesungsnachweise sowie deren Papierversionen in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache. Nahezu alle Länder der Europäischen Union drucken das Impfzertifikat neben der Landessprache zusätzlich in englischer Sprache aus.
Welche Ausweisdokumente gelten?
Zur Feststellung der Identität werden in der Regel folgende Dokumente akzeptiert:
- Personalausweis,
- Reisepass,
- Führerschein,
- Krankenversicherungskarte (mit Foto) oder
- Studentenausweis (mit Foto)
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